Betreff
Widerspruchsaufkommen im Bereich SGB II
Vorlage
50/169/2008
Art
Bericht

I.   Widerspruchs- und Klageentwicklung von 2005 bis heute                          

     (hierbei keine Unterscheidung zwischen kommunalen Leistungen und                  BA-Leistungen)                                                                                                                                                

Jahr

Anzahl erhobener Widersprüche

Anzahl erhobener Klagen

%-Anteil der Klageerhebungen

2005

1.074

104

9,68%

2006

1.184

164

13,85%

2007

1.530

320

20,92%

2008        (bis14.08.2008)

1.125

210

18,67%

Gesamt

4.913

798

16,24%

 

II. Widersprüche, die kommunale Leistungen nach § 22 SGB II betreffen

 

Hinweise:

1. § 22 SGB II umfasst folgende Leistungen: Unterkunftskosten, Heizkosten, Wohnungsbeschaffungskosten, Umzugskosten, Mietkautionen, Schuldenübernahmen zur Sicherung der Unterkunft oder einer vergleichbaren Notlage

2. In der nachfolgenden Tabelle sind nicht alle Widerspruchsfälle erfasst, die kommunale Leistungen betreffen, da in einem Rechtsmittel u.U. mehrere Streitgegenstände vorhanden sind.

 

 

Jahr

Eingang

Zurückweisungen

teilweise Stattgabe

volle Stattgabe

anderweitig erledigt

2005

264

143

10

72

38

2006

346

245

26

59

15

2007

355

274

22

43

13

2008

291

163

16

44

11

gesamt

1.256

825

74

218

77

 

 

III. Widersprüche, die Heizkosten betreffen

 

Hinweis: Diese Widersprüche werden seit dem 01.01.2007 gesondert erfasst.

 

 

Jahr

Eingang

Zurückweisungen

teilweise Stattgabe

volle Stattgabe

anderweitig erledigt

2007

111

90

6

11

3

2008

59

33

2

8

5

gesamt

170

123

8

19

8

 

 

IV. Widersprüche, die die Senkung der Unterkunftskosten betreffen

 

Hinweis: Diese Widersprüche werden seit dem 01.01.2007 gesondert erfasst.

 

 

 

 

 

Jahr

Eingang

Zurückweisungen

teilweise Stattgabe

volle Stattgabe

anderweitig erledigt

2007

62

48

4

5

4

2008

27

15

2

5

0

gesamt

89

63

6

10

4

 

Statistische Abweichungen aufgrund von unerledigten Widersprüchen möglich.