Betreff
Technologiezentrum Glehn GmbH und Gemeinnützige Beschäftigungsförderungsgesellschaft mbH Rhein-Kreis Neuss, Verwaltungsrat
Vorlage
013/0055/XVIII/2025
Art
Tischvorlage

Beschlussempfehlung:

1. Der Kreistag beschließt, in den Verwaltungsrat der Technologiezentrum Glehn GmbH

10 ordentliche und 10 stellvertretende Mitglieder zu entsenden.

2. Der Kreistag beschließt, folgende Mitglieder bzw. stellvertretende Mitglieder in den

Verwaltungsrat der Technologiezentrum Glehn GmbH zu bestellen:

Lfd. Nr.

Mitglied

Persönlicher Stellvertreter

Fraktion/Gruppe

1.

Kreisdirektor Brügge (§113 GO/§26 V KrO NRW)

Dezernent Djir-Sarai

2.

CDU

3.

CDU

4.

CDU

5.

CDU

6.

SPD

7.

SPD

8.

AfD

9.

B‘90/Die Grünen

10.

Die Linke/Die Partei

3. Die Mitglieder des Verwaltungsrates der TZG stellen zugleich auch den Verwaltungsrat der Gemeinnützigen Beschäftigungsförderungsgesellschaft mbH Rhein-Kreis Neuss.


Sachverhalt:

Nach § 12 Abs. 1 der Satzung der Technologiezentrum Glehn GmbH erhält die Gesellschaft einen Verwaltungsrat. Der Rhein-Kreis Neuss entsendet neben der Landrätin/ dem Landrat mindestens vier weitere Mitglieder.

§ 113 GO NRW/§ 26 Abs. V KrO NRW ist zu beachten.

Nach § 12 Abs. 4 der Satzung der Technologiezentrum Glehn GmbH wählt der Verwaltungsrat aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen Stellvertreter des Vorsitzenden.

Nach § 11 der Satzung der Beschäftigungsförderungsgesellschaft mbH Rhein-Kreis Neuss erhält die Gesellschaft einen Verwaltungsrat, der sich aus den Mitgliedern des Verwaltungsrates der Technologiezentrum Glehn GmbH zusammensetzt und dessen Regelungen hier Anwendungen finden.