Beschlussempfehlung:
entfällt
Sachverhalt:
Die Mitglieder des Kreistages wurden
in der konstituierenden Sitzung nach § 46 Abs. 3 KrO NRW i. V. m. § 5 Abs. 2
der Hauptsatzung vom Landrat eingeführt und zur gesetzmäßigen und
gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Nach § 8 Abs. 4 der
Hauptsatzung werden die sachkundigen Bürger in der konstituierenden Sitzung bzw. bei erstmaliger Teilnahme an einer
Ausschusssitzung vom Vorsitzenden verpflichtet.
Die Verpflichtung geschieht mit den
Worten:
„Ich verpflichte mich, dass ich
meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können
wahrnehmen, das Grundgesetz, die
Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen und die Gesetze beachten und meine
Pflichten zum Wohl des Rhein-Kreises Neuss erfüllen werde.“
Die sachkundigen Bürger werden
hierbei durch einmaliges Vorlesen dieser Formel
verpflichtet. Die Verpflichtung wird
durch Erheben von den Sitzen bekräftigt. Über die
Verpflichtung ist eine Niederschrift
anzufertigen, die vom Vorsitzenden und von
demjenigen, der verpflichtet wurde, zu unterzeichnen ist.