Beschlussempfehlung:
Der Kreistag beschließt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW für das laufende Haushaltsjahr im Produkt 140.561.011 „Bodenschutz, Schutz vor altlastenbedingten Gefahren und Vorsorge“ außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 34.000,-- € für das Projekt „Erstellung einer Bodenfunktionsbewertungskarte“.
Die Deckung ist im laufenden Haushaltsjahr gewährleistet durch Mehrerträge und Mehreinzahlungen aus einer Landeszuweisung in Höhe von 27.200,-- € sowie durch Minderaufwendungen und Minderauszahlungen für Maßnahmen des Bodenschutzes in Höhe von 6.800,-- €.
Sachverhalt:
Die Bodenschutzgesetzgebung fordert, die natürlichen Bodenfunktionen nachhaltig zu schützen. Daher sind in den verschiedenen Planungsebenen (z. B. Regionalplanung, Landschaftsplanung, Bauleitplanung usw.) Bodenfunktionsbewertungen notwendig. Sie dienen der Beurteilung der Auswirkungen von Eingriffen in das Schutzgut Boden.
Die Bodenfunktionsbewertungen sind eine wichtige Aufgabe der Unteren Bodenschutzbehörde. Um die Bewertungen inhaltlich zu verbessern und effektiver vornehmen zu können, sollen sämtliche verfügbare Daten, die für eine Bodenfunktionskarte benötigt werden, erfasst und als digitales Kartenwerk dargestellt werden.
Mit Zuwendungsbescheid vom
07.04.2010 hat die Bezirksregierung Düsseldorf bereits eine Förderung in Höhe
von 80 % der Projektkosten bewilligt (Bewilligungszeitraum 01.03.2010 bis
31.12.2011). Zur Deckung des Eigenanteils sind ausreichend Mittel auf dem
Sachkonto 5279 001 „Maßnahmen des Bodenschutzes“ und dem dazugehörigen
Finanzrechnungskonto 7279 001 vorhanden. Somit entsteht keine zusätzliche
finanzielle Belastung für den Kreis.
Das Projekt erstreckt sich wie folgt über die Haushaltsjahre 2010 und 2011:
|
2010 |
2011 |
Summe |
Projektkosten |
34.000,-- € |
26.000,-- € |
60.000,-- € |
Fördermittel |
27.200,-- € |
20.800,-- € |
48.000,-- € |
Eigenleistung |
6.800,-- € |
5.200,-- € |
12.000,-- € |
Das Projekt wurde dem Planungs- und Umweltausschuss in seiner Sitzung am 01.06.2010 vorgestellt. Der Ausschuss hat die Ausführungen der Verwaltung zur Optimierung der Grundlagendaten in Form einer Bodenfunktionsbewertungskarte zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 16.06.2010 diesen Beschluss bestätigt.
Da das Projekt nicht im Haushaltsplan 2010 veranschlagt ist, sind gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW i. V. m. dem Beschluss des Kreistages vom 18.12.2001 (Erheblichkeitsgrenzen) für das Haushaltsjahr 2010 außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen zu beschließen.