Betreff
Gewährung eines Zuschusses zu den Personalkosten des Frauenhauses in Neuss
Vorlage
50/0637/XV/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Rhein-Kreis Neuss gewährt dem Sozialdienst Kath. Frauen e.V. Neuss als Träger des Frauenhauses in Neuss einen Zuschuss zu den nicht gedeckten Personalkosten dieser Einrichtung.

Für das Haushaltsjahr 2010 wird ein Kreiszuschuss von insgesamt höchstens 59.321,90 € gewährt.

Mittel des Kreises stehen im Produkt 050 331 010 zur Verfügung.

 


Sachverhalt:

Das Frauenhaus in Neuss ist eine Zufluchtsstätte für misshandelte Frauen und deren Kinder und steht in Trägerschaft des Sozialdienstes Katholischer Frauen e.V. Neuss (SKF). Seit dem Jahre 1986 wird diese Einrichtung durch den Sozialausschuss des Kreistages durch Zuschüsse zu den Personalkosten gefördert.

Im Jahr 1990 konnte die Aufnahme des Frauenhauses Neuss in die Landesförderung erreicht werden. In 2006 ist in den Förderrichtlinien des Landes die personelle Grundausstattung von Frauenhäusern von vier auf nur noch drei Fachkräfte reduziert worden.

Insgesamt entstehen dem Frauenhaus Neuss lt. Antrag vom 01.02.2010 in 2010 voraussichtlich hierfür Personalkosten in Höhe von 160.945,74 €. Der SKF hat beantragt, dass sich neben dem Land NRW auch die Stadt Neuss und der Rhein-Kreis Neuss weiterhin an den nicht gedeckten Personalkosten der personellen Grundausstattung des Frauenhauses mit folgenden Beträgen beteiligen:

- LV Rheinland (Landesmittel)                                    97.604,00 €

- Rhein-Kreis Neuss                                                 37.998,36 €

- Stadt Neuss                                                        10.045,16 €

- Eigenmittel SKF                                                    15.289,22 €

- insgesamt                                                         160.945,74 €.

Der SKF setzt über die Grundausstattung hinaus – wie bisher – eine weitere Kraft ein, die über eine entsprechende Qualifikation als staatlich anerkannte Sozialarbeiterin / Sozialpädagogin verfügt. Durch diesen Personaleinsatz, der nach den früheren Förderrichtlinien fachlich notwendiger Standard war, wird die nachgehende Beratung für die betroffenen Frauen und ihre Familien aufrechterhalten. Um dieses insgesamt erforderliche und bereitgestellte professionelle Angebot sicherzustellen, beantragt der SKF auch für diese Stelle einen anteiligen Personalkostenzuschuss.

Der Rhein-Kreis Neuss als örtlicher Träger der Sozialhilfe und kommunaler Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende befürwortet die Gesamtkonzeption des Frauenhauses mit einer Personalstärke von vier Fachkräften aus fachlicher Sicht. Die Stadt Neuss ist aus gleichen Gründen ebenfalls bereit, die vierte Stelle weiterhin anteilig zu fördern. Die Personalkosten der vierten Stelle betragen voraussichtlich 28.431,38 €, die der Kreis mit ~ 72 % (= 21.323,54 €) und die Stadt Neuss mit 23 % (= 7.107,84 €) bezuschussen sollen.