Betreff
Satzungsänderung der Musikschule Rhein-Kreis Neuss, hier: Anpassung der JeKits-Teilnahmebeiträge
Vorlage
40/0473/XVIII/2026
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kulturausschuss empfiehlt dem Kreistag, die nachfolgende Änderung der Gebührensatzung der Musikschule, mit der die im Rahmen des Landesprogramms „JeKits – Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen“ zulässigen Elternbeiträge an die neu festgelegten Höchstbeträge gemäß Anhang B der Qualitäts- und Durchführungskriterien angepasst werden, zu beschließen:

Satzung vom ….02.2026 zur Änderung der Satzung für die Musikschule Rhein-Kreis Neuss vom 18.12.2024

Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss hat in seiner Sitzung am 25.03.2026 die nachfolgende Änderung der Satzung für die Musikschule Rhein-Kreis Neuss aufgrund der §§ 5 Abs. 1 und 26 Abs. 1 Buchstabe f der Kreisordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (KrO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW. S. 646), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.07.2025 (GV.NRW. S. 618) und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.10.1969 (GV.NW. 1969, S. 712) zuletzt geändert durch Gesetz vom 5.4.2024 (GV.NRW. S. 155) beschlossen:

§ 1

Die Anlage 1 der Satzung für die Musikschule Rhein-Kreis Neuss vom 18.12.2024 erhält folgende Fassung:

Anlage 1 zur Satzung für die Musikschule des Rhein-Kreises Neuss

(Gebühren ab dem 01.04.2025, Elternbeiträge JeKits ab dem 01.08.2026)

Nr.

Unterrichtsart

Unterricht je Woche in Minuten

Jahresgebühren

in Euro

Monatliche Ratenbeträge

 in Euro

Kinder und Jugendliche

Erwachsene

Kinder und Jugendliche

Erwachsene

1

Babykurs

60

336,00

-

28,00

-

2

Musikflöhe I und II

60

336,00

-

28,00

-

3

Musik. Früherziehung

3.1

Musik. Früherziehung

60

336,00

-

28,00

-

3.2

Instrumentale Früherziehung mit Klavier

60

336,00

-

28,00

-

4

Orientierungsangebote

4.1

Instrumentale Orientierungsstufe

45

348,00

-

29,00

-

4.2

Schnupperkurs

alle Instrumente

60

-

-

35,00

-

5

Elternbeiträge JeKits*

5.1.1

JeKits 1

45

0,00

-

0,00

-

5.1.2

JeKits 2 im Klassenverband

45

0,00

0,00

5.2.1

JeKits 2 Instrumente **

90

348,00

-

29,00

-

5.2.2

JeKits 3 und 4 Instrumente**

90***

468,00

-

39,00

-

5.3

JeKits 2, 3 und 4 Tanzen

60

90

144,00

228,00

-

12,00

19,00

-

5.4

JeKits 2, 3 und 4 Singen

45

96,00

-

8,00

-

6

Instrumentalunterricht

6.1

Gruppenunterricht

6.1.1

Gruppe zu 2 Schülern

40

576,00

852,00 

48,00

71,00

6.1.2

Gruppe zu 3 Schülern

50

528,00

720,00

44,00

60,00

6.1.3

Gruppe zu 4 Schülern

50

456,00

38,00

6.1.4

Gruppe zu 2 Schülern

Klavier

40

600,00

876,00

50,00

73,00

6.1.5

Gruppe zu 3 Schülern

Klavier

50

552,00

744,00

46,00

62,00

6.1.6

Gruppe zu 4 Schülern

Klavier

50

480,00

40,00

6.2

Einzelunterricht

6.2.1

alle Instrumente außer Klavier

20

504,00

864,00

42,00

72,00

6.2.2

alle Instrumente außer Klavier

30

756,00

1.296,00

63,00

108,00

6.2.3

alle Instrumente außer Klavier

40

1.008,00

1.728,00

84,00

144,00

6.2.4

alle Instrumente außer Klavier

50

1.260,00

2.160,00

105,00

180,00

6.2.5

Klavier

20

552,00

912,00

46,00

76,00

6.2.6

Klavier

30

804,00

1.344,00

67,00

112,00

6.2.7

Klavier

40

1.056,00

1.776,00

88,00

148,00

6.2.8

Klavier

50

1.308,00

2.208,00

109,00

184,00

7

Studienvorbereitende Ausbildung

125

1.380,00

-

120,00

-

8

Theoretische Arbeitsgemeinschaft (ab 4 Teilnehmern)

45

324,00

468,00

27,00

39,00

9

9.1

9.2

Ensembles

für Schülerinnen/Schüler

für Externe ****

3er     30 Minuten

4er     40 Minuten

5+er   50 Minuten

8+er   60 Minuten

für Erwachsene

0,00

240,00

312,00

0,00

20,00

26,00

10

10er-Karte für Erwachsene

10.1

alle Instrumente außer Klavier

30

-

310,00

10.2

Klavier

30

-

335,00

Gebühr für die Überlassung von Musikinstrumenten je Instrument:

· für das 1. Mietjahr:  9,00 € monatlich / 108,00 € im Jahr

· für das 2. Mietjahr: 11,00 € monatlich / 132,00 € im Jahr

· für das 3. Mietjahr: 15,00 € monatlich / 180,00 € im Jahr

*        Für die Teilnahme am Programm „JeKits – Jedem Kind Instrumente Tanzen Singen“ werden im 2. Jahr Elternbeiträge erhoben. Nach den Qualitäts- und Durchführungskriterien für das Schuljahr 2025/26 werden für die Elternbeiträge gemäß Anhang B die Maximalbeiträge für die Unterrichtsformate erhoben.

          Bei besonders aufwändigen Unterrichtskonzepten bei JeKits Tanzen und Singen ist die Erhebung von Zusatzbeiträgen möglich, jedoch darf der Gesamtbetrag je Kind und Monat 29 € nicht übersteigen.

Für Schulen mit Sondergenehmigung für JeKits-2 im Klassenverband reduziert sich die Gebühr für JeKits 3 im ersten Jahr der Kleingruppe auf 29,00 €.

**      inklusive Leihinstrument

***    Verkürzung des Unterrichts auf 30 Minuten Partnerunterricht und 45 Minuten Orchester möglich

****   Schülerinnen und Schüler, die keinen Instrumentalunterricht in der Musikschule Rhein-Kreis Neuss belegt haben

§ 2

Diese Satzungsänderung tritt zum 01.08.2026 in Kraft.

Neuss/Grevenbroich, ……2026

Katharina Reinhold

Landrätin


Sachverhalt:

JeKits – Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen ist ein vom Land Nordrhein-Westfalen gefördertes Bildungsprogramm, das darauf abzielt, allen Grundschulkindern eine frühzeitige und nachhaltige musikalische und tänzerische Bildung zu ermöglichen. Das Programm umfasst die Bereiche Instrumentalunterricht, Singen und Tanz und wird in enger Kooperation mit Schulen und Musikschulen durchgeführt. Ziel ist es, musikalische Grundlagen und soziale Kompetenzen zu vermitteln, die kulturelle Teilhabe aller Kinder zu fördern und frühzeitig Begeisterung für Musik und Bewegung zu wecken.

Die Teilnahme erfolgt überwiegend über geförderte Musikschulangebote. Die vom Land festgelegten Höchstbeträge für Elternbeiträge (Anhang B der Qualitäts- und Durchführungskriterien) sollen sicherstellen, dass das Programm breit zugänglich bleibt und keine finanzielle Hürde für Familien darstellt.

Die Musikschule erhebt Elternbeiträge für JeKits auf Grundlage der Gebührensatzung in der jeweils geltenden Fassung. Die zuletzt beschlossene Satzungsänderung ist datiert vom 18.12.2024 und berücksichtigte die zu diesem Zeitpunkt geltenden Höchstbeträge gemäß Anhang B der Qualitäts- und Durchführungskriterien des JeKits-Programms.

Danach wurden die zulässigen Höchstbeträge für Elternbeiträge durch das Land Nordrhein-Westfalen neu festgelegt. Um die Gebührensatzung an die aktuell geltende Fassung der landesrechtlichen Vorgaben anzupassen, ist eine entsprechende Änderung der Satzung erforderlich.

Die nunmehr vorgelegte Änderung der Anlage 1 der Gebührensatzung übernimmt die neuen Höchstbeträge gemäß Anhang B. Eine Synopse ist als Anlage beigefügt.

Die Beitragshöhe orientiert sich damit weiterhin an den landesrechtlichen Vorgaben. Die bestehenden Regelungen zu Beitragsermäßigungen, Beitragsbefreiungen sowie sozialen Ausgleichsmaßnahmen gemäß den JeKits-Richtlinien bleiben von der Anpassung unberührt und finden weiterhin Anwendung.

Der Kulturausschuss hat in seiner Sitzung am 04.02.2026 einstimmig beschlossen, dem Kreistag zu empfehlen, die im Beschlussvorschlag formulierte Änderung der Satzung der Musikschule Rhein-Kreis Neuss mit Wirkung zum 01.08.2026 zu beschließen (Vorlage-Nr. 40/0191/XVIII/2025).

voraussichtliche finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt

Einzahlungen/Erträge

6.000 €

Auszahlungen/Aufwendungen

personalwirtschaftliche Auswirkungen

nein

Auswirkungen auf das Planjahr

6.000 €

Auswirkungen auf die folgenden Haushaltsjahre (Betrachtungszeitraum 5 Jahre)

Hat das Thema/Projekt Auswirkungen auf den Klimaschutz?

Ja, positive

X

Keine Auswirkungen

Ja, negative