Betreff
Gewährung eines Zuschusses an den Verein für Behinderte e.V. Meerbusch
Vorlage
50/0648/XV/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Rhein-Kreis Neuss gewährt dem Verein für Behinderte e.V. Meerbusch zu den nicht gedeckten Kosten für Maßnahmen der ambulanten Behindertenhilfe für das Jahr 2010 einen Zuschuss in Höhe von max. 11.520,00 €.

Der Beschluss erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die grundsätzlichen Ergebnisse aus der Verwendungsprüfung 2009  berücksichtigt werden.

Die Mittel sind in dieser Höhe bei dem Produkt 050.331.010 veranschlagt.

 


Sachverhalt:

Der Verein für Behinderte e.V. Meerbusch betreut seit über 30 Jahren Menschen mit geistigen, körperlichen oder mehrfachen Behinderungen und nimmt in diesem Rahmen Aufgaben der Eingliederungshilfe wahr.

Durch die Angebote, wie z.B. Hilfestellungen durch den Familienunterstützenden Dienst, Sport- und Freizeitgruppen, Ausflüge und Ferienmaßnahmen soll den behinderten Menschen die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ermöglicht werden.

Die einzelnen Maßnahmen werden durch Spenden, Mitgliedsbeiträge, Zuwendungen der Aktion Mensch sowie Kostenbeiträgen für Freizeitmaßnahmen und gelegentlich durch Erbschaften finanziert.

Der Verein für Behinderte e.V. Meerbusch hat mit Antrag vom 22.02.2010 die beabsichtigten Aktivitäten in 2010 dargestellt und erneut einen Kreiszuschuss zur Unterstützung der Freizeitangebote für Menschen mit Behinderung beantragt; s. Anlage.

Im Haushalt sind 11.520,-- € bereitgestellt. Da im Rahmen der Verwendungsprüfung 2009 noch offene Fragen bestehen (Anrechnung Überschuss beim Familienunterstützenden Dienst), die noch mit dem Verein geklärt werden müssen und die sich grundsätzlich auf die Zuschussgewährung in 2010 und künftig auswirken, ist der Zuschuss unter Vorbehalt zu gewähren.