Betreff
Kreishaushalt 2026: Beteiligungsrechte der kreisangehörigen Städte und der Gemeinde
Vorlage
20/0613/XVIII/2026
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag nimmt die gemeinsame Stellungnahme der Städte und Gemeinde vom 24.02.2026 zur Kenntnis.


Sachverhalt:

Gemäß § 55 Abs. 1 KrO NRW erfolgt die Festsetzung der Kreisumlage im Benehmen mit den kreisangehörigen Städten und der Gemeinde. Das Benehmen ist 6 Wochen vor Aufstellung des Entwurfes der Haushaltssatzung einzuleiten.

Das Verfahren zur Benehmensherstellung wurde auf der Hauptverwaltungsbeamtenkonferenz am 05.11.2025 eingeleitet. Gemäß § 55 Abs. 2 KrO NRW sind Stellungnahmen der kreisangehörigen Städte und Gemeinde im Rahmen der Benehmensherstellung dem Kreistag zur Kenntnis zu geben.

Gemäß § 55 Abs. 2 Satz 2 KrO NRW ist den kreisangehörigen Gemeinden zudem vor Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen in öffentlicher Sitzung Gelegenheit zur Anhörung zu geben.

In der Sitzung des Finanzausschusses am 17.03.2026 wurde die Beratung über den Kreishaushalt 2026 in die Sitzung des Kreistages am 25.03.2025 vertagt.

Die Bürgermeister der Städte und der Gemeinde haben mit Schreiben vom 24.02.2026 zur Erhebung der Kreisumlage im Haushaltsjahr 2026 Stellung genommen. Dieses Schreiben als Anhang beigefügt. Das Antwortschreiben der Landrätin auf das vorgenannte Schreiben wird nach der Beschlussfassung des Kreishaushalts nachgereicht.

Die Entscheidungen über die Haushaltssatzung, insbesondere die Gestaltung der Hebesätze erfolgt gemäß § 9 KrO NRW unter Berücksichtigung der Finanzlage der Städte und der Gemeinde im Rhein-Kreis Neuss.

Das sogenannte Benehmensverfahren dient dazu, dass der Kreistag seine Haushaltsentscheidungen unter Berücksichtigung der Finanzlage der Städte und Gemeinde trifft.