Betreff
Kreishaushalt 2026: Beschluss über die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen
Vorlage
20/0614/XVIII/2026
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

  1. Der Kreistag beschließt gemäß § 53 KrO NRW und der §§ 75 ff. GO NRW die Haushaltssatzung des Rhein-Kreises Neuss mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2026 unter Berücksichtigung der Veränderungen aus den Haushaltsberatungen in der Sitzung des Kreistags am 25.03.2026.
  2. Der Kreistag beschließt, die sich gemäß § 5 NKF-CUIG ergebende Bilanzierungshilfe für die Jahre 2020-2023 in Höhe von 7.511.928,60 € gemäß § 6 Abs. 1 NKF- CUIG über 10 Jahre, beginnend ab 2026, erfolgswirksam abzuschreiben.

Sachverhalt:

Der Kreistag berät in seiner Sitzung am 25.03.2026 über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan nebst Anlagen des Rhein-Kreises Neuss für das Haushaltsjahr 2026.

Dem Kreistag liegen der Entwurf der Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan und den weiteren Anlagen in der Fassung des ersten Veränderungsnachweises vom 12.02.2026 und des zweiten Veränderungsnachweises vom 03.03.2026 sowie die Anträge der Fraktionen zum Haushalt und die Anträge auf Zuschussgewährung vor.

In der Sitzung des Finanzausschusses am 17.03.2026 wurde die Beratung über den Kreishaushalt in die heutige Sitzung des Kreistags vertagt. Der Hebesatz der Kreisumlage wird nach der Beratung im Kreistag festgelegt.

Die Verwaltung empfiehlt dem Kreistag, die sich gemäß § 5 NKF-CUIG ergebende Bilanzierungshilfe für die Jahre 2020-2023 in Höhe von 7.511.928,60 € gemäß § 6 Abs. 1 NKF-CUIG über 10 Jahre, beginnend ab 2026, erfolgswirksam abzuschreiben.