Beschlussempfehlung:
Der Kreistag nimmt die Stellenplanübersichten
2026 zur Kenntnis und beschließt auf Empfehlung des Personalausschusses die
Übernahme der Übersichten in den Haushaltsplan des Rhein-Kreises Neuss für das
Jahr 2026.
Sachverhalt:
Im
Stellenplan 2026 wurden acht Stellen neu eingerichtet und zwei Stellen
gestrichen. Somit weist der Stellenplan im Vergleich zum Vorjahr sechs
zusätzliche Stelle aus.
1) Stellenbedarf
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32.2 Bevölkerungsschutz: Die Abteilung soll um
insgesamt vier Stellen der Besoldungsgruppe A 12 verstärkt werden. Für die
strategische Weiterentwicklung des Rettungsdienstes ist eine Stelle vorgesehen.
Des Weiteren ist eine Kraft für die Bearbeitung der Störfallverordnung
erforderlich. Zwei Stellen sind für das Aufgabengebiet der zivilen Alarmplanung
für die Initialplanung und den Aufbau von Strukturen notwendig. Perspektivisch
ist voraussichtlich eine Umschichtung des Personals möglich.
·
32.3
Ausländerbehörde: Im Ausländeramt ist die Durchführung einer umfassenden
Organisationsentwicklungsmaßnahme geplant. Zur Entlastung der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter im operativen Bereich soll vorübergehend das Personal
aufgestockt werden. Die erforderlichen Planstellen (2 Stellen Besoldungsgruppe
A 8, 1 Stelle Besoldungsgruppe A 10) werden zusätzlich eingerichtet. Da
die sie jedoch vorübergehend benötigt werden, wird direkt ein KW-Vermerk
ausgebracht, der voraussichtlich zum 31.12.2028 realisiert werden wird.
·
51.3
Jugendpflege: Für zusätzliche bzw. zeitintensivere Aufgaben wie Fachaufsicht
Schulsozialarbeit, Beteiligung Jugendberufsagentur RKN, Kinderschutzkonzepte in
Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe etc. ist die Einrichtung einer S 12 –
Stelle erforderlich. Entstehende Personalkosten werden über die Jugendamtsumlage
getragen. Die Bürgermeister von Jüchen, Korschenbroich und Rommerskirchen sind
mit der Einstellung einer weiteren Kraft einverstanden. Die Kreisumlage
betrifft dies nicht.
2) Stellenwegfall
Durch veränderten Personaleinsatz (Rückkehr aus Elternzeit, amtsinterne
Verschiebungen) konnten zwei Stellen gestrichen werden.
3) Stellen zur Übernahme von Auszubildenden
Zur Übernahme der Beamtenanwärterinnen und -anwärter der Laufbahngruppe
2 (vormals gehobener Dienst) sind insgesamt elf Stellen der Besoldungsgruppe A
9 vorzuhalten. Für die Übernahme der Beamtenanwärterinnen und -anwärter der
Laufbahngruppe 1 (vormals mittlerer Dienst) sind 14 Stellen der
Besoldungsgruppe A 6 erforderlich. Die Zuweisung erfolgt – ggf. nach Umwandlung
der Stellenausweisung – auf vorhandenen vakanten Stellen.
4) Umwandlung von Stellen
Stellenumwandlungen wurden insbesondere für Höhergruppierungen,
Beförderungen oder Neubesetzungen (insbesondere Umwandlung von Beschäftigten-
in Beamtenstelle und umgekehrt) vorgenommen. Dies führt zu Veränderungen in den
einzelnen Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen sowie zu Verschiebungen zwischen
Beamten- und Beschäftigtenstellen, hat jedoch keine Auswirkungen auf die
Gesamtstellenzahl.
5) Stellenpläne Rheinland Klinikum Neuss GmbH
inkl. Seniorenzentren
Die Stellenpläne enthalten lediglich Beschäftigtenstellen für
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die dem Betriebsübergang widersprochen haben
(fünf Stellen). Bei den Kliniken an den Standorten Dormagen und Grevenbroich
sind darüber hinaus einzelne Stellen für Beamtinnen und Beamte vorzuhalten
(drei Stellen). Mit Ausscheiden des Personals werden sie sukzessive weiter
reduziert.
6) Einrichtung von KU-/KW-Vermerken
KU-/KW-Vermerke sind Instrumente des Stellenplanes, die Auswirkungen
auf die Zukunft haben. Sie werden im Stellenplan kurz mit Anzahl bei der
jeweiligen Besoldungs-/Entgeltgruppe als Erläuterung eingetragen. KU steht für „künftig
umzuwandeln“ und wird ausgebracht, wenn z.B. die
Überprüfung des Stellenwertes zu einem niedrigeren Wert kommt, als die Besoldung des Stelleninhabers
aktuell ist. KW bedeutet „künftig wegfallend“ und wird genutzt, wenn davon
auszugehen ist, dass die Stelle zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr
erforderlich ist. Beide Vermerke können erfasst werden, ohne dass ein
Vollzugsdatum bekannt ist. Häufig wird dies bei Wechsel oder Ausscheiden der
Stelleninhaberin/des Stelleninhabers sein. Die Ausweisung ist jedoch nur an
konkreten Stellen möglich.
