Betreff
Stellenplan 2026
Vorlage
ZS3/0532/XVIII/2026/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag nimmt die Stellenplanübersichten 2026 zur Kenntnis und beschließt auf Empfehlung des Personalausschusses die Übernahme der Übersichten in den Haushaltsplan des Rhein-Kreises Neuss für das Jahr 2026.


Sachverhalt:

Im Stellenplan 2026 wurden acht Stellen neu eingerichtet und zwei Stellen gestrichen. Somit weist der Stellenplan im Vergleich zum Vorjahr sechs zusätzliche Stelle aus.

1)       Stellenbedarf

·         32.2 Bevölkerungsschutz: Die Abteilung soll um insgesamt vier Stellen der Besoldungsgruppe A 12 verstärkt werden. Für die strategische Weiterentwicklung des Rettungsdienstes ist eine Stelle vorgesehen. Des Weiteren ist eine Kraft für die Bearbeitung der Störfallverordnung erforderlich. Zwei Stellen sind für das Aufgabengebiet der zivilen Alarmplanung für die Initialplanung und den Aufbau von Strukturen notwendig. Perspektivisch ist voraussichtlich eine Umschichtung des Personals möglich.

·         32.3 Ausländerbehörde: Im Ausländeramt ist die Durchführung einer umfassenden Organisationsentwicklungsmaßnahme geplant. Zur Entlastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im operativen Bereich soll vorübergehend das Personal aufgestockt werden. Die erforderlichen Planstellen (2 Stellen Besoldungsgruppe A 8, 1 Stelle Besoldungsgruppe A 10) werden zusätzlich eingerichtet. Da die sie jedoch vorübergehend benötigt werden, wird direkt ein KW-Vermerk ausgebracht, der voraussichtlich zum 31.12.2028 realisiert werden wird.

·         51.3 Jugendpflege: Für zusätzliche bzw. zeitintensivere Aufgaben wie Fachaufsicht Schulsozialarbeit, Beteiligung Jugendberufsagentur RKN, Kinderschutzkonzepte in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe etc. ist die Einrichtung einer S 12 – Stelle erforderlich. Entstehende Personalkosten werden über die Jugendamtsumlage getragen. Die Bürgermeister von Jüchen, Korschenbroich und Rommerskirchen sind mit der Einstellung einer weiteren Kraft einverstanden. Die Kreisumlage betrifft dies nicht.

2)       Stellenwegfall

Durch veränderten Personaleinsatz (Rückkehr aus Elternzeit, amtsinterne Verschiebungen) konnten zwei Stellen gestrichen werden.

3)       Stellen zur Übernahme von Auszubildenden

Zur Übernahme der Beamtenanwärterinnen und -anwärter der Laufbahngruppe 2 (vormals gehobener Dienst) sind insgesamt elf Stellen der Besoldungsgruppe A 9 vorzuhalten. Für die Übernahme der Beamtenanwärterinnen und -anwärter der Laufbahngruppe 1 (vormals mittlerer Dienst) sind 14 Stellen der Besoldungsgruppe A 6 erforderlich. Die Zuweisung erfolgt – ggf. nach Umwandlung der Stellenausweisung – auf vorhandenen vakanten Stellen.

4)       Umwandlung von Stellen

Stellenumwandlungen wurden insbesondere für Höhergruppierungen, Beförderungen oder Neubesetzungen (insbesondere Umwandlung von Beschäftigten- in Beamtenstelle und umgekehrt) vorgenommen. Dies führt zu Veränderungen in den einzelnen Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen sowie zu Verschiebungen zwischen Beamten- und Beschäftigtenstellen, hat jedoch keine Auswirkungen auf die Gesamtstellenzahl.

5)       Stellenpläne Rheinland Klinikum Neuss GmbH inkl. Seniorenzentren

Die Stellenpläne enthalten lediglich Beschäftigtenstellen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die dem Betriebsübergang widersprochen haben (fünf Stellen). Bei den Kliniken an den Standorten Dormagen und Grevenbroich sind darüber hinaus einzelne Stellen für Beamtinnen und Beamte vorzuhalten (drei Stellen). Mit Ausscheiden des Personals werden sie sukzessive weiter reduziert.

6)       Einrichtung von KU-/KW-Vermerken

KU-/KW-Vermerke sind Instrumente des Stellenplanes, die Auswirkungen auf die Zukunft haben. Sie werden im Stellenplan kurz mit Anzahl bei der jeweiligen Besoldungs-/Entgeltgruppe als Erläuterung eingetragen. KU steht für „künftig umzuwandeln“ und wird ausgebracht, wenn z.B. die Überprüfung des Stellenwertes zu einem niedrigeren Wert kommt, als die Besoldung des Stelleninhabers aktuell ist. KW bedeutet „künftig wegfallend“ und wird genutzt, wenn davon auszugehen ist, dass die Stelle zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr erforderlich ist. Beide Vermerke können erfasst werden, ohne dass ein Vollzugsdatum bekannt ist. Häufig wird dies bei Wechsel oder Ausscheiden der Stelleninhaberin/des Stelleninhabers sein. Die Ausweisung ist jedoch nur an konkreten Stellen möglich.