Betreff
Wahl der/des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden der Verkehrsgesellschaft Kreis Neuss mbH
Vorlage
61/0641/XVIII/2026
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag schlägt als stellvertretende/n Aufsichtsratsvorsitzende/n _______________ vor.


Sachverhalt:

Gemäß § 7 Abs. 2 des Gesellschaftervertrages werden der/die Aufsichtsratsvorsitzende und die Stellvertretung auf Vorschlag des Kreistages aus der Mitte des Aufsichtsrates gewählt.

Der Kreistag hat in seiner Sitzung vom 12.11.2025 Herrn Thomas Klann als Vorsitzenden des Aufsichtsrates der Verkehrsgesellschaft Kreis Neuss mbh vorgeschlagen. Der Aufsichtsrat wählte ihn in seiner konstituierenden Sitzung am 02.02.2026 zum Vorsitzenden.

Inzwischen stehen alle für die Wahlperiode entsandten Aufsichtsratsmitglieder aus den kreisangehörigen Kommunen fest. Daher macht der Kreistag in der heutigen Sitzung von seinem Vorschlagsrecht für die Stellvertretung Gebrauch.

Die nächste Sitzung des Aufsichtsrates tagt am 02.10.2026. Die Wahl der/des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden soll in dieser Sitzung erfolgen.

Der derzeitige Aufsichtsrat setzt sich wie folgt zusammen:

Stadt/Gemeinde/Kreis

Aufsichtsratsmitglied

Dormagen

Dr. Torsten Spillmann

Dormagen

Klaus Schmitz

Grevenbroich

Monika Stirken-Hohmann

Grevenbroich

Max von Borzestowski

Jüchen

Sabine Janclas

Jüchen

Dr. Leontine von Kulmiz

Kaarst

Harald Droste

Kaarst

Dominik Broda

Korschenbroich

Bürgermeister Marc Venten

Korschenbroich

Bernd Scheufeld

Meerbusch

Denise Pottbäcker

Meerbusch

Inga Werner

Neuss

Dr. Christoph Hölters

Neuss

Thomas Kracke

Rommerskirchen

Niklas Salzmann

Rommerskirchen

Gabriele Paulus

Rhein-Kreis Neuss

Landrätin Katharina Reinhold

Rhein-Kreis Neuss (Vorsitzender)

Thomas Klann

voraussichtliche finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt

Einzahlungen/Erträge

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Auszahlungen/Aufwendungen

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personalwirtschaftliche Auswirkungen
(zusätzlicher Personalaufwand)

nein

Auswirkungen auf das Planjahr

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Auswirkungen auf die folgenden Haushaltsjahre (Betrachtungszeitraum: 5 Jahre)

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Ja, negative