Betreff
Anfrage der AfD-Kreistagsfraktion vom 06.01.2026 zum Entwurf des Kreishaushalts
Vorlage
20/0642/XVIII/2026
Art
Mitteilung

Sachverhalt:

Die Kreisverwaltung nimmt zu der Anfrage wie folgt Stellung:

1. Verantwortungsabwägung gegenüber den Kommunen

Der Rhein-Kreis Neuss hat in den vergangenen Jahren bereits in erheblichem Umfang eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage geplant, um so einen Anstieg der Kreisumlage abzumildern. Durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage konnte jeweils ein fiktiv ausgeglichener Haushalt nach § 75 Abs. 2 letzter Satz GO NRW beschlossen werden. Gleichzeitig wurde aber in erheblichen Umfang das Eigenkapital des Kreises verzehrt.

Die Entnahme aus der Ausgleichsrücklage wurde in den einzelnen Haushaltsjahren wie folgt geplant:

Haushaltsjahr 2021

447.560 EUR

Haushaltsjahr 2022

6.822.955 EUR

Haushaltsjahr 2023

4.200.000 EUR

Haushaltsjahr 2024

8.507.493 EUR

Haushaltsjahr 2025

16.500.000 EUR

Summe

36.478.008 EUR

Somit hat der Kreis in der Haushaltsplanung nahezu insgesamt 36,5 Mio. EUR seines Eigenkapitals in Anspruch genommen, die direkt zur Reduzierung der Kreisumlage in den jeweiligen Haushaltsjahren geführt haben.

Durch die v. g. geplanten Entnahmen aus der Ausgleichsrücklage des Kreises beträgt die Ausgleichsrücklage des Kreises zum 01.01.2026 (Hochrechnung) nur noch lediglich 3,386 Mio. EUR und steht für eine weitere Inanspruchnahme de facto nicht mehr zur Verfügung.

2. Alternativen zur Umlageerhöhung

Bereits in der Verfügung zur Aufstellung des Entwurfs des Haushaltes 2026 im Mai 2025 hat der Kämmerer alle Dezernate, Ämter und Organisationseinheiten auf die schwierige Finanzsituation aufmerksam gemacht. Es wurde auf eine konsequente Ausgabendisziplin und die Notwendigkeit alle Budgets sparsam und wirtschaftlich zu planen ausdrücklich hingewiesen.

In der Dezernentenkonferenz am 09.10.2025 konnte nochmals eine Verbesserung für den Umlagebedarf von 7,6 Mio. EUR erzielt werden.

Die Aufstellung eines fiktiv ausgeglichenen Haushalts durch Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage ist nicht mehr möglich, hierzu wird auf die Ausführungen zu 1 verwiesen.

Durch die 2. Änderungsliste vom 03.03.2026 konnte im Vergleich zur 1. Änderungsliste nochmals eine Verbesserung von 14,26 Mio. EUR erreicht werden, die zu einer Reduzierung des Hebesatzes für die Kreisumlage auf 36,39 v. H.  führt.

Da nach § 9 KrO NRW die Kreise ihr Vermögen und ihre Einkünfte so zu verwalten haben, dass die Kreisfinanzen gesund bleiben, halte ich weitere Maßnahmen, wie

  1. die Planung eines globalen Minderaufwandes gem. § 79 Abs. 3 GO NRW

Durch den globalen Minderaufwand wird nichts eingespart, lediglich der ordentliche Aufwand wird pauschal um bis zu 2 % gekürzt. Bei Kreisen mit einem hohen Maß an gesetzlichen Pflichtausgaben und damit verbundenen Pflichtaufwendungen besteht kaum Raum für den globalen Minderaufwand. Der globale Minderaufwand könnte nur über eine Reduzierung oder Streichung von freiwilligen Leistungen eingespart werden. Falls der globale Minderaufwand in der Haushaltsausführung nicht erwirtschaftet werden kann, führt dies zu einem entsprechenden Jahresfehlbetrag und somit zu einer weiteren Reduzierung des Eigenkapitals.

  1. die Planung eines Verlustvortrages nach § 79 Abs. 3 Go NRW oder
  2. die Planung einer Verringerung der Allgemeinen Rücklage gem. § 75 Abs. 4 GO NRW für nicht geboten.

Die unter b und c aufgeführten Möglichkeiten wurden zudem zu einer Genehmigungspflicht der Aufsichtsbehörde führen und unter Umständen zu einem Haushaltssicherungskonzept gem. § 76 GO NRW. Dies würde nicht nur die Verwaltung, sondern auch den politischen Handlungsspielraum des Kreistages erheblich einschränken.

3. Grenzen der Belastbarkeit & 4. Politische Gesamtverantwortung

Hierzu hat Frau Landrätin Reinhold bereits in Ihrer Presseerklärung vom 03.03.2026 wie folgt ausgeführt:

Mit Blick auf die bundesweit schwierige Finanzsituation der kommunalen Familie macht Landrätin Katharina Reinhold deutlich, dass dies nur der Einstieg in eine dringend notwendige mittel- und langfristige Haushaltsstrategie sein kann. „Hier sind Bund und Land gefordert, die strukturelle Gemeindefinanzierung auf gesunde Beine zu stellen und den Kommunen nur dann neue Aufgaben zuzuweisen, wenn diese vollumfänglich finanziert werden. Der Kreis und die Kommunen sitzen dabei im selben Boot.“

Aber auch den Kreis und die Kommunen sieht die Landrätin in der Pflicht und weist darauf hin, dass sie den Bürgermeistern in den gemeinsamen Hauptverwaltungsbeamtenkonferenzen bereits angekündigt hat, dass sie einen Verfahrensvorschlag für eine intensivere interkommunale Zusammenarbeit und Aufgabenkritik unterbreiten werde: „Es ist mir wichtig, die Fragen, wo wir interkommunal besser zusammenarbeiten und was wir uns noch leisten können im Miteinander anzugehen. Eine solche Aufgabenanalyse ist keine Einbahnstraße. Sie muss offen, fundiert und beiderseitig erfolgen. Unsere Kreisverwaltung insgesamt sowie ich als Landrätin sind dazu gerne bereit.“