Betreff
Tischvorlage: Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 21.03.2026 zum Thema "Haushaltseinbringung"
Vorlage
20/0705/XVIII/2026
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

Zum Antrag nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Nach der bisherigen Zeitplanung für die Aufstellung und Einbringung des Haushaltsentwurfs in die Dezembersitzung des Kreistages ist es notwendig, dass die Ämter und Organisationseinheiten des Kreises Anfang Mai mit der Erfassung der Mittelanforderungen beginnen. Bevor eine Erfassung der Mittelanforderungen durch die Fachämter möglich ist, benötigt Amt 20 mindestens 4 Wochen Vorlauf (Aufbereitung der Daten in SAP und Abstimmung mit der ITK), damit die notwendigen Daten den Fachämtern zur Verfügung gestellt werden können.

Somit ist Amt 20 zurzeit schon in Vorbereitungen für die Mittelanforderungen 2027, damit eine Einbringung des Entwurfs im Dezember 2026 erfolgen kann.

Folglich ist eine Einbringung des Haushaltsentwurfs 2027 im Oktober faktisch nicht möglich, da mit den notwendigen Vorarbeiten nicht begonnen wurde.

Folgende weitere Argumente sind für eine frühere Haushaltseinbringung zu berücksichtigen:

1.    Einleitung des Benehmens mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden

Nach § 55 KrO NRW hat der Kreis die Festsetzung der Kreisumlage im Benehmen mit den kreisangehörigen Gemeinden durchzuführen. Das Benehmen ist sechs Wochen vor Aufstellung des Entwurfs der Haushaltssatzung, somit sechs Wochen vor der Sitzung des Kreistages, in der der Entwurf der Haushaltssatzung eingebracht wird, einzuleiten.

Eine vergleichbare Bestimmung gibt es für die kreisangehörigen Gemeinden nicht.

Bei einer Einbringung im Oktober (Annahme: 15.10.) müsste somit die Einleitung des Benehmens bereits Ende August erfolgen. Somit liegt der Termin voraussichtlich mitten in den Sommerferien NRW und ist für alle Beteiligten sehr ungünstig. Vor Einleitung des Benehmens sind interne Abstimmgespräche in der Verwaltung, mit den Dezernenten und der Landrätin erforderlich.

2.    Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG)

Eine wesentliche Grundlage für die Aufstellung des Haushaltes ist das Gemeindefinanzierungsgesetz, in dem die Umlagegrundlagen für die Kreisumlage und die allgemeinen Zuwendungen, die der Kreis erhält, festgelegt werden.

Erste Anhaltspunkte über die Festsetzung des GFGs erhalten die Gemeinden in den Eckpunkten zum Entwurf des GFGs und der darauf beruhenden sogenannten Arbeitskreisrechnung, die in der Regel Ende Juli/Anfang August vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD) des Landes NRW.

Die Arbeitskreisrechnung wird bei einer geplanten Einbringung im Oktober noch nicht für die notwendigen Abstimmgespräche in der Verwaltung verfügbar sein. Daher kann eine solide Haushaltsplanung nicht vorgenommen werden, sondern es müsste mit Hochrechnungen und Prognosen gearbeitet werden. Dies wird später unter Umständen zu einem erheblichen Anpassungsbedarf des eingebrachten Entwurfs führen.