Beschlussempfehlung:
Der Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit beschließt die Verlängerung des Projektes BVP für einen Zeitraum von zunächst fünf Jahren.
Für die entstehenden Personalkosten ist eine
Nachzeichnung der Tarifabschlüsse für den öffentlichen Dienst auf der Basis des
TVÖD durch die Verwaltung vorzunehmen.
Sachverhalt:
Das Projekt „BVP regional – Behandlung im
Voraus planen“ etabliert seit 2020 im Rhein-Kreis Neuss die gesundheitliche
Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase gemäß §132g SGB V.
Zielsetzung:
Ziel ist es, die medizinische Versorgung
konsequent am dokumentierten Patientenwillen auszurichten und damit sowohl die
Versorgungsqualität als auch die Handlungssicherheit in kritischen Situationen
zu verbessern. Hierzu werden die Bewohnerinnen und Bewohner von vollstationären
Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe rechtlich sicher durch einen
strukturierten Gesprächsprozess geführt und begleitet, bei dem Menschen ihre
Wünsche für medizinische Behandlungen bei schwerer Krankheit oder am Lebensende
festlegen. Geschulte Gesprächsbegleitungen helfen, Werte und Präferenzen zu
klären, die dann in einer verbindlichen Dokumentation (BVP-Patientenverfügung)
festgehalten werden.
Kernaspekte:
- Selbstbestimmung:
Es wird sichergestellt, dass der eigene Wille auch dann respektiert wird,
wenn man sich nicht mehr selbst äußern kann.
- Gesprächsprozess:
Es handelt sich hierbei nicht um ein einmalig auszufüllendes Formular,
sondern um einen Gesprächsprozess mit speziell ausgebildeten Beratern (BVP-Gesprächsbegleiter),
oft unter Einbeziehung von Angehörigen und Hausärzten.
- Inhalte:
Die Beratung umfasst drei Szenarien: Akuter Notfall, schwere Erkrankung
(Dauer der Einwilligungsunfähigkeit unklar) und dauerhafte
Einwilligungsunfähigkeit.
- Dokumentation:
Die Ergebnisse werden in einer aussagekräftigen, handlungsleitenden
Dokumentation festgehalten, die über eine allgemeine Patientenverfügung
hinausgeht.
Bisheriger
Projektverlauf:
Seit dem Projektstart im Jahr 2020 wurden erste
tragfähige Strukturen aufgebaut. Aktuell werden 17 der insgesamt 47 vollstationären
Pflegeeinrichtungen im Rhein-Kreis Neuss sowie vier Einrichtungen der
Eingliederungshilfe betreut. Damit haben rund 1.200 Nutzerinnen und Nutzer
Zugang zur qualifizierten Beratung durch die BVP-Gesprächsbegleitung. Die
Ergebnisse zeigen eine Verbesserung der Versorgungsqualität sowie eine
Entlastung von Pflegepersonal und Rettungsdienst.
Gleichzeitig ist die Implementierung noch
nicht abgeschlossen. Die bestehenden Strukturen sind ohne weitere (finanzielle)
Unterstützung nicht nachhaltig gesichert. Über eine Verlängerung des Projektes
ist daher zu entscheiden.
Die bisherigen Projektergebnisse zeigen
positive Effekte:
- Stärkung der Selbstbestimmung /
Autonomie der Bewohnerinnen und Bewohner
- Deutlich höhere Handlungssicherheit in
Notfallsituationen für alle Beteiligten
- Entlastung von Pflegepersonal und
Angehörigen durch klare Entscheidungsgrundlagen
- Verbesserte Zusammenarbeit zwischen Akteuren
der Pflege, Ärzten, Rettungsdienst und Krankenhaus
- Entlastung des Rettungsdienstes (schont
Personal-Ressourcen u. Kosten)
- Reduzierung nicht notwendiger
Krankenhauseinweisungen und unerwünschter intensivmedizinischer Maßnahmen
- Rückmeldungen aus Einrichtungen und vom
Rettungsdienst bestätigen, dass insbesondere in akuten Situationen
schneller und zielgerichteter entschieden werden kann.
Gleichzeitig gibt es vielschichtige
Problemlagen, die die Implementierungsphase erschweren bzw. in der
Vergangenheit erschwert haben:
- Covid-19-Pandemie
- Fachkräftemangel im Pflege- und
Sozialbereich, daher auch keine geeigneten
Bewerbungen für die Qualifizierung zum
BVP-Gesprächsbegleiter
- Hohe Arbeitsbelastung in den
Einrichtungen blockieren Zugang zu BVP
- Komplexe und oft langwierige Antrags-,
Abrechnungs- und Verwaltungsprozesse mit den Krankenkassen
- Unterschiedliche Implementierungsstände
und Konzepte von BVP im RKN (von den großen Betreibern hat sich lediglich
die Caritas BVP angeschlossen. Diakonie, Augustinus-Gruppe und Alloheim
führen eigene Konzepte im Rahmen der Gesundheitlichen Versorgungsplanung)
Diese Faktoren führen dazu, dass die
flächendeckende Umsetzung mehr Zeit benötigt als ursprünglich geplant. In der
ursprünglichen Konzeption wurde als Zielsetzung ausgegeben, bis Ende 2024 68
Einrichtungen an BVP angebunden zu haben. Trotz der bereits erfolgten
Projektverlängerung um zwei Jahre sind derzeit lediglich 21 Einrichtungen
angebunden, von denen vier Einrichtungen momentan aufgrund der
Langzeiterkrankung einer Gesprächsbegleitung nicht betreut werden können.
Vorgeschlagen wird die Fortsetzung des
Projektes, um die erreichten Verbesserungen in der Gesamtversorgungsstruktur
(Pflege, Rettungsdienst, Krankenhäuser, Hausärzte, Angehörige, Betroffene) zu
erhalten und auf dieser Basis erweitern zu können, unter moderater Steigerung
des jährlichen Förderbetrages, um die Auswirkungen von Tarifsteigerungen beim
Personal der bfg in Anlehnung an den TVÖD aufzufangen.
Das Projekt soll um fünf Jahre bis 31.12.2031
verlängert werden, um der bfg und den beteiligten Einrichtungen
Planungssicherheit zu geben, insbesondere im Hinblick auf die Arbeitsverträge
der Gesprächsbegleitungen.
Die erforderlichen Mittel für eine
Projektfortsetzung sind in der mittelfristigen Haushaltsplanung bereits
berücksichtigt.
Somit ergeben sich im Falle einer
Projektverlängerung folgende jährliche Belastungen für den Kreishaushalt:
|
Jahr |
Fördersumme |
Punkte Kreisumlage 1 Punkt Kreisumlage = 9 Mio €
|
|
2027 |
130.915,83€ |
0,01455 Punkte |
|
2028 |
144.109,49€ |
0,01601 Punkte |
|
2029 |
152.470,64€ |
0,01694 Punkte |
|
2030 |
161.038,65€ |
0,01789 Punkte |
|
2031 |
169.819,58€ |
0,01887 Punkte |
Ergebnis:
Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss für Soziales,
Wohnen und Gesundheit die Verlängerung des Projektes BVP für einen Zeitraum von
fünf Jahren bis einschließlich 31.12.2031 zu beschließen.
Mit Blick auf die beantragte Erhöhung der Personalkosten ist eine Gleichbehandlung mit anderen laufenden Förderungen durch die Kreisverwaltung vorgesehen. So ist eine Nachzeichnung der Tarifentwicklungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes auf der Basis des TVÖD vorgesehen.
Zum aktuellen Stand des Projektes „Behandlung im Voraus planen“ erfolgt ein mündlicher Bericht durch den Projektkoordinator Andreas Gerdes in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Wohnen und Gesundheit.
|
voraussichtliche finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt |
|
|
Einzahlungen/Erträge |
ca. 0,00€ |
|
Auszahlungen/Aufwendungen |
Durchschnittlich 150.000 € /Jahr |
|
personalwirtschaftliche
Auswirkungen |
Ja (Projektbegleitung durch Abteilung 50.3) |
|
Auswirkungen auf das Planjahr |
ca. --,-- € |
|
Auswirkungen auf die folgenden Haushaltsjahre (Betrachtungszeitraum: 5 Jahre) |
ca. 450.000 € |
|
Hat das
Thema/Projekt Auswirkungen auf den Klimaschutz? |
|||||
|
|
Ja, positive |
X |
Keine
Auswirkungen |
|
Ja, negative |
