Betreff
Behandlung im Voraus planen – Beschlussvorlage bzgl. Fortsetzung
Vorlage
50/0708/XVIII/2026
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit beschließt die Verlängerung des Projektes BVP für einen Zeitraum von zunächst fünf Jahren.

Für die entstehenden Personalkosten ist eine Nachzeichnung der Tarifabschlüsse für den öffentlichen Dienst auf der Basis des TVÖD durch die Verwaltung vorzunehmen.      


Sachverhalt:

Das Projekt „BVP regional – Behandlung im Voraus planen“ etabliert seit 2020 im Rhein-Kreis Neuss die gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase gemäß §132g SGB V.

Zielsetzung:

Ziel ist es, die medizinische Versorgung konsequent am dokumentierten Patientenwillen auszurichten und damit sowohl die Versorgungsqualität als auch die Handlungssicherheit in kritischen Situationen zu verbessern. Hierzu werden die Bewohnerinnen und Bewohner von vollstationären Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe rechtlich sicher durch einen strukturierten Gesprächsprozess geführt und begleitet, bei dem Menschen ihre Wünsche für medizinische Behandlungen bei schwerer Krankheit oder am Lebensende festlegen. Geschulte Gesprächsbegleitungen helfen, Werte und Präferenzen zu klären, die dann in einer verbindlichen Dokumentation (BVP-Patientenverfügung) festgehalten werden.

Kernaspekte:

  • Selbstbestimmung: Es wird sichergestellt, dass der eigene Wille auch dann respektiert wird, wenn man sich nicht mehr selbst äußern kann.
  • Gesprächsprozess: Es handelt sich hierbei nicht um ein einmalig auszufüllendes Formular, sondern um einen Gesprächsprozess mit speziell ausgebildeten Beratern (BVP-Gesprächsbegleiter), oft unter Einbeziehung von Angehörigen und Hausärzten.
  • Inhalte: Die Beratung umfasst drei Szenarien: Akuter Notfall, schwere Erkrankung (Dauer der Einwilligungsunfähigkeit unklar) und dauerhafte Einwilligungsunfähigkeit.
  • Dokumentation: Die Ergebnisse werden in einer aussagekräftigen, handlungsleitenden Dokumentation festgehalten, die über eine allgemeine Patientenverfügung hinausgeht.

Bisheriger Projektverlauf:

Seit dem Projektstart im Jahr 2020 wurden erste tragfähige Strukturen aufgebaut. Aktuell werden 17 der insgesamt 47 vollstationären Pflegeeinrichtungen im Rhein-Kreis Neuss sowie vier Einrichtungen der Eingliederungshilfe betreut. Damit haben rund 1.200 Nutzerinnen und Nutzer Zugang zur qualifizierten Beratung durch die BVP-Gesprächsbegleitung. Die Ergebnisse zeigen eine Verbesserung der Versorgungsqualität sowie eine Entlastung von Pflegepersonal und Rettungsdienst.

Gleichzeitig ist die Implementierung noch nicht abgeschlossen. Die bestehenden Strukturen sind ohne weitere (finanzielle) Unterstützung nicht nachhaltig gesichert. Über eine Verlängerung des Projektes ist daher zu entscheiden.

Die bisherigen Projektergebnisse zeigen positive Effekte:

  • Stärkung der Selbstbestimmung / Autonomie der Bewohnerinnen und Bewohner
  • Deutlich höhere Handlungssicherheit in Notfallsituationen für alle Beteiligten
  • Entlastung von Pflegepersonal und Angehörigen durch klare Entscheidungsgrundlagen
  • Verbesserte Zusammenarbeit zwischen Akteuren der Pflege, Ärzten, Rettungsdienst und Krankenhaus
  • Entlastung des Rettungsdienstes (schont Personal-Ressourcen u. Kosten)
  • Reduzierung nicht notwendiger Krankenhauseinweisungen und unerwünschter intensivmedizinischer Maßnahmen
  • Rückmeldungen aus Einrichtungen und vom Rettungsdienst bestätigen, dass insbesondere in akuten Situationen schneller und zielgerichteter entschieden werden kann.

               

Gleichzeitig gibt es vielschichtige Problemlagen, die die Implementierungsphase erschweren bzw. in der Vergangenheit erschwert haben:

  • Covid-19-Pandemie
  • Fachkräftemangel im Pflege- und Sozialbereich, daher auch keine geeigneten

Bewerbungen für die Qualifizierung zum BVP-Gesprächsbegleiter

  • Hohe Arbeitsbelastung in den Einrichtungen blockieren Zugang zu BVP
  • Komplexe und oft langwierige Antrags-, Abrechnungs- und Verwaltungsprozesse mit den Krankenkassen
  • Unterschiedliche Implementierungsstände und Konzepte von BVP im RKN (von den großen Betreibern hat sich lediglich die Caritas BVP angeschlossen. Diakonie, Augustinus-Gruppe und Alloheim führen eigene Konzepte im Rahmen der Gesundheitlichen Versorgungsplanung)

               

Diese Faktoren führen dazu, dass die flächendeckende Umsetzung mehr Zeit benötigt als ursprünglich geplant. In der ursprünglichen Konzeption wurde als Zielsetzung ausgegeben, bis Ende 2024 68 Einrichtungen an BVP angebunden zu haben. Trotz der bereits erfolgten Projektverlängerung um zwei Jahre sind derzeit lediglich 21 Einrichtungen angebunden, von denen vier Einrichtungen momentan aufgrund der Langzeiterkrankung einer Gesprächsbegleitung nicht betreut werden können.

Vorgeschlagen wird die Fortsetzung des Projektes, um die erreichten Verbesserungen in der Gesamtversorgungsstruktur (Pflege, Rettungsdienst, Krankenhäuser, Hausärzte, Angehörige, Betroffene) zu erhalten und auf dieser Basis erweitern zu können, unter moderater Steigerung des jährlichen Förderbetrages, um die Auswirkungen von Tarifsteigerungen beim Personal der bfg in Anlehnung an den TVÖD aufzufangen.

Das Projekt soll um fünf Jahre bis 31.12.2031 verlängert werden, um der bfg und den beteiligten Einrichtungen Planungssicherheit zu geben, insbesondere im Hinblick auf die Arbeitsverträge der Gesprächsbegleitungen.

Die erforderlichen Mittel für eine Projektfortsetzung sind in der mittelfristigen Haushaltsplanung bereits berücksichtigt.

Somit ergeben sich im Falle einer Projektverlängerung folgende jährliche Belastungen für den Kreishaushalt:

Jahr

Fördersumme

Punkte Kreisumlage

1 Punkt Kreisumlage = 9 Mio €

2027

130.915,83€

0,01455 Punkte

2028

144.109,49€

0,01601 Punkte

2029

152.470,64€

0,01694 Punkte

2030

161.038,65€

0,01789 Punkte

2031

169.819,58€

0,01887 Punkte

Ergebnis:

Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit die Verlängerung des Projektes BVP für einen Zeitraum von fünf Jahren bis einschließlich 31.12.2031 zu beschließen.

Mit Blick auf die beantragte Erhöhung der Personalkosten ist eine Gleichbehandlung mit anderen laufenden Förderungen durch die Kreisverwaltung vorgesehen. So ist eine Nachzeichnung der Tarifentwicklungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes auf der Basis des TVÖD vorgesehen.

Zum aktuellen Stand des Projektes „Behandlung im Voraus planen“ erfolgt ein mündlicher Bericht durch den Projektkoordinator Andreas Gerdes in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Wohnen und Gesundheit.

voraussichtliche finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt

Einzahlungen/Erträge

ca. 0,00€

Auszahlungen/Aufwendungen

Durchschnittlich 150.000 € /Jahr

personalwirtschaftliche Auswirkungen
(zusätzlicher Personalaufwand)

Ja (Projektbegleitung durch Abteilung 50.3)

Auswirkungen auf das Planjahr

ca. --,-- €

Auswirkungen auf die folgenden Haushaltsjahre (Betrachtungszeitraum: 5 Jahre)

ca. 450.000 €

Hat das Thema/Projekt Auswirkungen auf den Klimaschutz?

Ja, positive

X

Keine Auswirkungen

Ja, negative