Betreff
Mitteilung der Verwaltung über das Ergebnis einer Petitionssache bezüglich des Baus einer neuen Zufahrt zum Betriebsgelände der Fa. Brata, Neuss-Weckhoven
Vorlage
68/0664/XV/2010
Aktenzeichen
68.4-40.01-7-109-02
Art
Bericht

Sachverhalt:

Unter Hinweis auf die von dort aus gesehene erhebliche Belastung durch den gewerblichen Güterverkehr der Fa. Brata haben im März 2009 Anwohner des Burgwegs in Neuss-Weckhoven den Petitionsausschuss des Landtags angerufen und sich für den Bau einer neuen Zufahrt ohne Belastung des Burgwegs eingesetzt.

 

Auf einen entsprechenden Erlass des MUNLV NRW (jetzt: MKULNV NRW) hin hat der Rhein-Kreis Neuss im Juli 2009 zur Sach- und Rechtslage berichtet.

 

Die Berichterstatter des Petitionsausschusses führten am 21.04.2010 einen Erörterungstermin mit den Beteiligten nach vorangegangener Ortsbesichtigung durch.

 

Die Sache wurde in der Sitzung am 18.05.2010 durch den Petitionsausschuss beraten. Der Ausschuss stellte hierbei fest, dass der Bau einer anderen Zufahrtsstraße derzeit wegen des fehlenden Einvernehmens der Unteren Landschaftsbehörde und des Landschaftsbeirates nicht möglich ist und der dahin gehende Bebauungsplan Nr. 444 der Stadt Neuss seine Planrechtfertigung verloren hat, da das Unternehmen an der Verlegung der Zufahrt kein Interesse mehr hat. Ein Bedarf wurde insoweit nicht mehr gesehen.

Zur Verbesserung der Verkehrssituation für die Anwohner auf dem Burgweg wurden verschiedene Maßnahmen vereinbart, die in die Zuständigkeit die Stadt Neuss und der Stadtwerke Neuss fallen. Der Petitionsausschuss wird das Unternehmen bitten, seine Zulieferer nicht zuletzt mit Blick auf Rollstuhlfahrer im Bereich des Burgwegs auf die Geschwindigkeitsbegrenzung hinzuweisen. Der Petitionsausschuss regt gegenüber der Stadt Neuss an, von dem Bebauungsplan Nr. 444 mangels Planrechtfertigung Abstand zu nehmen.