Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 27. April 2026 hat die SPD-Kreistagsfraktion eine Anfrage zur aktuellen Entwicklung von Obdach- und Wohnungslosigkeit, zur verdeckten Wohnungslosigkeit, zur Teilnahme der Städte Meerbusch, Dormagen, Grevenbroich und Neuss an der bundesweiten Wohnungslosenberichterstattung 2026 sowie zu bestehenden Hilfsstrukturen, dem Umsetzungsstand des kreisweiten Wohnungsnotfallkonzepts und weiterem Handlungsbedarf gestellt.
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:
1.
Welche
aktuellen Erkenntnisse liegen der Kreisverwaltung zur Entwicklung von Obdach-
und Wohnungslosigkeit im Rhein-Kreis Neuss vor?
Grundlage der aktuellen Einschätzung sind:
- die Bundesstatistik untergebrachter wohnungsloser Personen nach dem Wohnungslosenberichterstattungsgesetz 2024 (WoBerichtsG),
- die integrierte Wohnungsnotfallberichterstattung NRW 2024,
- die Angebots- und Bedarfsanalyse zur Wohnungsnotfallhilfe im Rhein-Kreis Neuss aus dem Jahr 2023 (siehe Anlage) sowie
- das kreisweite Konzept der Wohnungsnotfallhilfe aus dem Jahr 2023 (siehe Anlage).
Zum Stichtag 31.01.2024 waren im Rhein-Kreis Neuss nach der Bundesstatistik 2.200 Personen wegen Wohnungslosigkeit in Not- und Gemeinschaftsunterkünften oder vorübergehenden Übernachtungsmöglichkeiten untergebracht. Davon hatten 395 Personen (18 %) die deutsche und 1.805 Personen (82 %) eine ausländische Staatsangehörigkeit; dies entspricht 48 untergebrachten Wohnungslosen je 10.000 Einwohner und liegt damit unter dem NRW- (58) und Bundesdurchschnitt (53).
Nach der integrierten Wohnungsnotfallberichterstattung NRW waren zum Stichtag 30.06.2024 im Rhein-Kreis Neuss 3.215 wohnungslose Personen registriert, davon 2.945 kommunal/ordnungsrechtlich untergebracht und 270 von freien Trägern gemeldet. Dies entspricht 70 Wohnungslosen je 10.000 Einwohner, wovon 64 je 10.000 kommunal/ordnungsrechtlich untergebracht und 6 je 10.000 von freien Trägern betreut werden.
Im Vergleich zu 2018 (1.364 Personen) und 2022 (1.939 Personen) zeigt sich damit ein deutlicher Anstieg der Wohnungslosigkeit im Kreisgebiet, wie bereits im kreisweiten Konzept festgehalten wurde („…ein Anstieg um 575 Personen (42,2 %) im Zeitraum 2018–2022“). Die Angebots- und Bedarfsanalyse stellt fest, dass „in den Jahren 2017 bis 2022 ein Anstieg um knapp 405 % zu verzeichnen“ ist.
Bundesweit ist die Zahl der untergebrachten Wohnungslosen von 372.000 (2023) auf 439.500 (2024) und weiter auf 474.700 (2025) gestiegen; der Anstieg wird wesentlich auf verbesserte Datenmeldungen zurückgeführt, zeigt aber zugleich die anhaltend hohe Belastung der Hilfesysteme.
Insgesamt ist für den Rhein-Kreis Neuss von einer angespannten und sich weiter verschärfenden Wohnungsnotlage auszugehen, die eng mit dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum, steigenden Mieten und einem hohen Anteil einkommensarmer Haushalte verknüpft ist. Die Angebots- und Bedarfsanalyse weist auf ein „strukturelles Defizit im niedrigpreisigen Wohnsegment“ hin, das sich insbesondere für wirtschaftlich und sozial benachteiligte Haushalte negativ auswirkt.
2.
Welche
Erkenntnisse liegen der Verwaltung zu verdeckter Wohnungslosigkeit im
Rhein-Kreis Neuss vor, also zu Menschen, die ohne eigenen Wohnraum
vorübergehend bei anderen unterkommen?
Eine systematische statistische Erfassung verdeckter Wohnungslosigkeit (Menschen ohne eigenen Wohnraum, die vorübergehend bei Freunden, Verwandten oder Bekannten unterkommen) liegt im Rhein-Kreis Neuss derzeit nicht vor.
Die Angebots- und Bedarfsanalyse sowie das kreisweite Wohnungslosenkonzept stützen sich auf qualitative Rückmeldungen der Fachberatungsstellen, der Jugendhilfe, der Frauenhilfe, der Schuldner- und Migrationsberatung sowie der aufsuchenden Hilfen. Dort wird übereinstimmend von einer erheblichen Dunkelziffer berichtet. Für Frauen heißt es etwa: „Es ist davon auszugehen, dass es eine weitaus größere Zahl an Frauen in versteckter Wohnungslosigkeit gibt und in der vorliegenden Statistik nicht erfasst wird.“ (Angebots- und Bedarfsanalyse 2023, Seite 35). Besonders betroffen sind:
· Frauen nach Trennung oder Gewalterfahrungen,
· junge Volljährige und Care Leaver*,
· Alleinerziehende,
· Menschen mit sehr niedrigem Einkommen,
· Geflüchtete nach dem Übergang aus Gemeinschaftsunterkünften in den regulären Wohnungsmarkt.
*Der Begriff „Care Leaver“ bezeichnet den Personenkreis junger Erwachsener, die
einen Teil ihres Lebens in der stationären Kinder- und Jugendhilfe verbracht
haben und sich am Übergang in ein eigenständiges Leben befinden.
3.
Gibt
es im Rhein-Kreis Neuss eine systematische Erfassung oder belastbare Schätzung
von Menschen, die ohne Unterkunft leben, also im öffentlichen Raum, in
provisorischen Unterkünften oder in vergleichbar prekären Situationen?
Eine kreisweite systematische Erfassung von Menschen, die ohne Unterkunft im öffentlichen Raum, in Zelten, Autos oder vergleichbar prekären Situationen leben, besteht derzeit nicht.
Das kreisweite Wohnungsnotfallkonzept weist ausdrücklich darauf hin, dass „es immer noch eine große Dunkelziffer an Menschen gibt, die informell untergekommen oder ohne Unterkunft sind“ (Kreisweites Wohnungsnotfallkonzept 2023, Seite 6) und dass zusätzliche Hilfeangebote in der Regel zu einer stärkeren Sichtbarkeit von Fällen führen.
Die Verwaltung stützt sich auf:
· Rückmeldungen der aufsuchenden Sozialarbeit (Streetwork),
· Erkenntnisse aus Kältehilfen und Notübernachtungsangeboten,
· Meldungen der Ordnungsämter und Polizei,
· Berichte freier Träger.
Diese Hinweise deuten darauf hin, dass die Zahl der Menschen ohne Unterkunft im Rhein-Kreis Neuss vergleichsweise gering, aber stabil bis leicht steigend ist. Eine belastbare quantitative Schätzung ist mangels systematischer Erhebung nicht möglich.
4.
Welche
Erkenntnisse liegen der Kreisverwaltung dazu vor, dass aus dem Rhein-Kreis
Neuss die Städte Meerbusch, Dormagen, Grevenbroich und Neuss Teil der jüngsten
bundesweiten Befragung im Rahmen der Wohnungslosenberichterstattung 2026 waren?
Liegen aus diesen vier Städten bereits erste Rückmeldungen,
Zwischenerkenntnisse oder Hinweise auf örtliche Besonderheiten vor?
Seit 2022 erhebt das Statistische Bundesamt jährlich zum 31. Januar Daten über Menschen, die wegen Wohnungslosigkeit vorübergehend untergebracht sind. Grundlage dieser amtlichen Statistik ist das Wohnungslosenberichterstattungsgesetz (WoBerichtsG). Die Zahlen fließen in die Armuts- und Reichtumsberichterstattung der Bundesregierung ein und unterstützen den Nationalen Aktionsplan gegen Wohnungslosigkeit, der das Ziel verfolgt, Wohnungslosigkeit in Deutschland bis 2030 zu beenden.
Die amtliche Statistik bildet nur einen Teil des Phänomens ab – nämlich Menschen, die von Kommunen oder freien Trägern untergebracht werden. Viele andere bleiben unsichtbar: Menschen, die ohne Unterkunft leben oder vorübergehend bei anderen Personen unterkommen. Um auch diese Gruppen einzubeziehen, sieht § 8 WoBerichtsG eine ergänzende empirische Untersuchung im Zweijahresrhythmus vor. Nach den Erhebungen 2022 und 2024 (durch GISS e. V. und Verian) führen nun das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) und die RegioKontext GmbH im Auftrag des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) die dritte ergänzende Erhebung 2026 durch.
Die Untersuchung erfasst Umfang, Struktur und Lebenslagen wohnungsloser Menschen,
· die im Freien oder in provisorischen Unterkünften übernachten (Wohnungslose ohne Unterkunft)
· die vorübergehend bei Freundinnen/Freunden, Bekannten, Kolleginnen/Kollegen oder Verwandten wohnen, ohne einen festen Wohnsitz zu begründen.
Dazu werden in 300 zufällig ausgewählten Städten und Gemeinden Stellen und Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe sowie angrenzender Hilfesysteme gebeten, in der ersten Februarwoche 2026 Personen bzw. Kontakte zu erfassen und jeder zweiten Person einen kurzen Fragebogen vorzulegen. Die Ergebnisse werden anschließend hochgerechnet und in die Wohnungslosenberichterstattung des Bundes eingebunden.
Die Städte Meerbusch, Dormagen, Grevenbroich und Neuss waren Teil der Gemeindestichprobe der bundesweiten Wohnungslosenberichterstattung 2026. Die bundesweite Auswertung liegt zum Zeitpunkt der Vorlage noch nicht vor.
Die Ergebnisse der bundesweiten Befragung werden nach Veröffentlichung der Bundesberichte in das angestrebte, kreisweite Monitoring und die zukünftig zu erstellende Sozialplanung einfließen.
5.
Welche
kreisbezogenen und kommunalen Hilfs-, Beratungs- und Unterstützungsangebote
bestehen derzeit für wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen
im Rhein-Kreis Neuss? Bitte dabei insbesondere auf Präventionsangebote zur
Wohnungssicherung, Unterbringungsangebote, Beratungsangebote freier Träger
sowie aufsuchende Hilfen eingehen.
Die Angebots- und Bedarfsanalyse beschreibt eine breite, aber räumlich ungleich verteilte Angebotslandschaft der Wohnungsnotfallhilfe im Rhein-Kreis Neuss. Die Angebote lassen sich in folgende Bereiche gliedern:
a) Präventionsangebote zur Wohnungssicherung
· kommunale Fachstellen zur Wohnraumsicherung (Mietschulden, Energiesperren, Räumungsklagen),
· Übernahme von Miet- und Energieschulden durch Jobcenter und Sozialämter im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten,
· Schuldner- und Insolvenzberatung,
· Kooperationen mit Wohnungsunternehmen und Vermietenden zur Vermeidung von Kündigungen und Räumungen.
Das kreisweite Wohnungsnotfallkonzept betont: „Die Prävention hat höchste Priorität. Der Eintritt von Wohnungslosigkeit wird mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln nachhaltig abgewendet.“ (Kreisweites Konzept 2023, Seite 7).
b) Unterbringungsangebote
· ordnungsrechtliche Unterkünfte in allen acht kreisangehörigen Kommunen,
· Notunterkünfte und Übergangswohnheime,
· Unterbringung im Rahmen der Hilfen nach §§ 67 ff. SGB XII (besondere soziale Schwierigkeiten).
Die Angebots- und Bedarfsanalyse weist jedoch auf deutliche Qualitäts- und Ausstattungsunterschiede hin: „Kommunale Notunterkünfte [sind] teilweise in sehr schlechtem Zustand, haben lange Verbleibzeiten, eine hohe Auslastung und mangelnde sozialarbeiterische Unterstützung.“ (Angebots- und Bedarfsanalyse 2024, Seite 44).
Bezüglich der Zuständigkeit für die Unterbringung von obdach- bzw. wohnungslosen Menschen ist zu beachten, dass diese gemäß § 14 bei den örtlichen Ordnungsbehörden (kreisangehörige Gemeinden) und nicht bei der Kreisverwaltung liegt.
c) Beratungsangebote freier Träger
· Caritasverband: Fachberatungs- und Kontaktstellen (Nord/Süd), Wohnungsnothilfe Dormagen, Frau-Ke, Café Ausblick, Suchtberatung, Beratungsmobil,
· Sozialdienst katholischer Frauen (SkF): Beratungsstelle „Brücke“ (mit Nebenstandorten), frauenspezifische Beratung, Streetwork,
· Diakonie Rhein-Kreis Neuss: Streetwork in Neuss, Dormagen und Grevenbroich, Sucht- und Sozialberatung,
· AWO: Café Linde (Grevenbroich),
· weitere Akteure: Tafel-Standorte, Suppenküchen, medizinische Basisangebote (z. B. Malteser „Wohlfühlmorgen“), Sozialpsychiatrischer Dienst des Kreises.
Die Angebotslandschaft ist in der Angebots- und Bedarfsanalyse 2024 auf den Seiten 11 bis 20 ausführlich dargestellt.
d) Aufsuchende Hilfen
· Streetwork-Angebote in Neuss, Dormagen und Grevenbroich,
· Caritas-Beratungsbus/Wohnungsnothilfe Dormagen (seit 2025),
· aufsuchende Frauenberatung (projektweise),
· mobile Angebote des Sozialpsychiatrischen Dienstes.
Diese aufsuchenden Hilfen werden im Kreisweiten Konzept 2023 auf Seite 4 ausdrücklich als notwendige Ergänzung der „klassischen“ Beratungsstrukturen benannt, um eine flächendeckende Erreichbarkeit zu gewährleisten.
6.
Welche
besonderen Unterstützungsangebote gibt es im Rhein-Kreis Neuss für Frauen,
junge Menschen und Familien in Wohnungsnotlagen? Hält die Verwaltung diese
Angebote für ausreichend?
Wie bereits unter Frage 5 angegeben, ist die Angebotslandschaft in der Angebots- und Bedarfsanalyse 2024 auf den Seiten 11 bis 20 ausführlich dargestellt. Für die genannten Zielgruppen sind insbesondere die folgenden Unterstützungsangebote zu nennen:
a) Frauen
Für Frauen in Wohnungsnotlagen bestehen u. a.:
· Frauenhaus in Neuss,
· SkF-Beratungsstelle „Brücke“ (Neuss, Kaarst, Korschenbroich),
· Projekt „Frau-Ke“ (Caritas/LVR, Grevenbroich),
· Wohnprojekt für wohnungslose Frauen (St. Augustinus Gruppe, Neuss),
· spezialisierte Frauenberatungsstellen und Gewaltschutzstrukturen.
b) Junge Menschen
· Jugendhilfeangebote nach SGB VIII (Hilfen zur Erziehung, Verselbständigungswohnen),
· Jugendhaus Resozialisierungshilfe e. V. (Unterbringung und Betreuung junger Menschen),
· Streetwork und Jugendsozialarbeit,
· Übergangshilfen für Care Leaver.
c) Familien
· hoher Anteil minderjähriger Personen in der kommunalen Unterbringung (35,1 % der untergebrachten Personen, vgl. Angebots- und Bedarfsanalyse 2024, Seite 25),
· Unterstützung durch Familienzentren, Erziehungsberatungsstellen und Allgemeine Soziale Dienste,
· präventive Hilfen zur Sicherung des Wohnraums in Kooperation mit dem Jobcenter und freien Trägern,
· Unterstützung bei der Wohnungssuche, insbesondere für größere Haushalte.
Einschätzung der Verwaltung:
Die bestehenden Angebote werden fachlich als gut und engagiert bewertet, angesichts der steigenden Fallzahlen, der Dunkelziffer verdeckter Wohnungslosigkeit und des angespannten Wohnungsmarktes jedoch (vermutlich) nicht als ausreichend. Eine vertiefende Analyse wird durch die Kreisverwaltung im Rahmen der zu erstellenden integrierten Sozialplanung vorgenommen werden.
Die im Kreisweiten Konzept 2024 für Dormagen festgestellte Versorgungslücke wurde zwischenzeitlich durch die im September 2025 eröffnete Fachberatungs- und Kontaktstelle nach § 67 SGB XII in Dormagen in Trägerschaft der CaritasSozialdienste Rhein-Kreis Neuss gGmbH geschlossen.
7.
Wie
bewertet die Verwaltung die derzeitige Zusammenarbeit zwischen Kreis,
kreisangehörigen Kommunen, Jobcenter, Sozialleistungsträgern, freien Trägern
und Wohnungswirtschaft bei der Vermeidung und Bekämpfung von Wohnungslosigkeit?
Das kreisweite Wohnungsnotfallkonzept 2023 hebt als Stärken hervor:
· „lokale Kooperationsstrukturen in der Wohnungsnotfallhilfe und mit anderen/angrenzenden Hilfen und Angeboten kommunal und kreisweit (z. B. Sozialpsychiatrischer Dienst, Jobcenter)“,
· vorhandene, wenn auch häufig informelle Kooperationen mit der Wohnungswirtschaft.
Als Schwächen werden u. a. benannt:
· „divergierende Praxis in den Kommunen in Bezug auf Mietschuldenübernahme, Datenerhebung, Wohnsitzanmeldung, Datenschutz und Kooperationen“,
· „fehlende Transparenz und Niederschwelligkeit des Hilfesystems“,
· „Zugangsschwierigkeiten zum Jobcenter für Betroffene, teilweise verschärft durch Digitalisierung und lange Wege aus den Randbereichen des Kreises“.
Mit der Einrichtung eines kreisweiten Arbeitskreises „Hilfen in Wohnungsnotfällen“ kann ein strukturiertes Forum für den interkommunalen und trägerübergreifenden Austausch geschaffen werden. Die Verwaltung bewertet die Zusammenarbeit insgesamt als konstruktiv, aber noch ausbaufähig, insbesondere im Hinblick auf verbindliche Standards, gemeinsame Datenbasis und systematische Einbindung der Wohnungswirtschaft.
8.
Welche
Maßnahmen aus dem kreisweiten Wohnungsnotfallkonzept wurden bislang konkret
umgesetzt, und welche Erkenntnisse liegen der Verwaltung zu deren Wirkung vor?
Das Kreisweite Konzept 2024 benennt auf Seite 12 ff. drei Schlüsselmaßnahmen:
1. Erweiterung
der kreisweiten Fachberatungsstruktur
Die Errichtung einer zusätzlichen Fachberatungs- und Kontaktstelle nach § 67 SGB XII in Dormagen in Trägerschaft der Caritas-Sozialdienste wurde 2024 durch den Ausschuss für Soziales und Wohnen beschlossen. Das Beratungsangebot ist im September 2025 gestartet. Die Schlüsselmaßnahme wurde damit entsprechend umgesetzt.
2. Kreisweiter
Arbeitskreis „Hilfen in Wohnungsnotfällen“
Der im Konzept vorgesehene kreisweite Arbeitskreis konnte bislang nicht eingerichtet werden. Ursache hierfür sind insbesondere fehlende Personalressourcen im Bereich der Wohnungsnotfallhilfe. Mit Blick auf die Teilaufgabe des Kreisweiten Monitorings wird auf den Beschluss des Kreistags vom 26.03.2026 zur Umsetzung einer kreisweiten Sozialplanung verwiesen.
3. Integrierte
Sozialberichterstattung im Rhein-Kreis Neuss
Mit Beschluss des Kreistages vom 25. März 2026 wurde der Einführung einer integrierten Sozialplanung im Rhein-Kreis Neuss zugestimmt. Die integrierte Sozialplanung befindet sich derzeit in der organisatorischen und personellen Aufbauphase, einschließlich des laufenden Stellenbesetzungsverfahrens.
9.
Welche
zusätzlichen Handlungsbedarfe sieht die Verwaltung angesichts der aktuellen
bundesweiten Befragung und der dort stärker in den Blick genommenen verdeckten
Wohnungslosigkeit für den Rhein-Kreis Neuss?
Aus Sicht der Verwaltung ergeben sich insbesondere folgende zusätzliche Handlungsbedarfe:
· Stärkung der Prävention (Mietschuldenübernahme, Energiesperren-Prävention, frühzeitige Intervention bei Räumungsklagen),
· Verbesserung der Qualität und Ausstattung der Unterkünfte sowie Reduzierung der Verweildauern,
· Ausbau zielgruppenspezifischer Angebote für Frauen, junge Erwachsene, Menschen mit psychischen Erkrankungen und Familien (Angebots- und Bedarfsanalyse 2024, Seite 44),
· systematischere Erfassung und Analyse verdeckter Wohnungslosigkeit im Rahmen der integrierten Sozialplanung für den Rhein-Kreis Neuss,
· Vertiefung der Kooperation mit der Wohnungswirtschaft, um zusätzlichen Wohnraum für die Zielgruppe zu gewinnen.
Diese Bedarfe entsprechen im Wesentlichen den im Konzept formulierten Ergebniszielen („Wohnungsverluste werden vermieden“, „Fachberatungsstellen sind für alle Menschen im Kreis zugänglich“, „aufsuchende und digitale Beratungsangebote ergänzen die klassischen Hilfestrukturen“).
10. Beabsichtigt
die Verwaltung, dem zuständigen Ausschuss einen aktuellen Gesamtbericht zur
Wohnungslosigkeit im Rhein-Kreis Neuss vorzulegen, der Zahlen, Entwicklung,
Angebotsstruktur, bestehende Lücken sowie mögliche Handlungsoptionen
zusammenfasst? Falls nein, warum nicht?
Die Berichterstattung soll Bestandteil der Sozialberichterstattung als Bestandteil der Sozialplanung sein.
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voraussichtliche finanzielle Auswirkungen auf den
Haushalt |
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Einzahlungen/Erträge |
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Auszahlungen/Aufwendungen |
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personalwirtschaftliche Auswirkungen |
nein |
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Auswirkungen auf das Planjahr |
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Auswirkungen auf die folgenden Haushaltsjahre (Betrachtungszeitraum: 5 Jahre) |
ca. --,-- € |
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Hat das
Thema/Projekt Auswirkungen auf den Klimaschutz? |
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Ja,
positive |
X |
Keine
Auswirkungen |
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Ja,
negative |
