Betreff
Antrag der Vereinbarung der Freunde des Gymnasiums Korschenbroich e.V. auf Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 des Kindr- und Jugendhilfeschutzgesetzes
Vorlage
51/0683/XV/2010
Art
Antrag

Beschlussempfehlung:

Der Kreisjugendhilfeausschuss beschließt die öffentliche Anerkennung der Vereinigung der Freunde des Gymnasiums Korschenbroich e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß §75

SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) in Verbindung mit §25 des Ausführungsgesetzes zum KJHG in NRW, vorbehaltlich der Eintragung der Satzungsänderungen in das Vereinsregister.

Die Anerkennung wird auf den Aufgabenbereich im Rahmen des Ganztagsbetriebes am Gymnasium Korschenbroich beschränkt und beinhaltet keinerlei Zusage über eine Förderung nach §74 KJHG und des Kreisjugendförderplanes. Die Anerkennung kann nach §25 Abs. 4 AG-KJHG widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen.

 

Ressourcenauswirkung: keine

 


Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 31.05.2010 beantragt der Verein „Vereinigung der Freunde des Gymnasiums Korschenbroich“ e.V. die öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß §75 KJHG.

Der Verein gründete sich zeitgleich mit dem Aufbau des Gymnasiums im Jahre 1976.

Er rekrutiert seine Mitglieder vornehmlich aus der Elternschaft der Schülerinnen und Schüler. Der Verein ist somit eine Elterninitiative und hat derzeit 700 Mitglieder.

Ziele und Aufgaben des Vereins waren in der ursprünglichen Fassung der Satzung wie folgt bestimmt:

 

- Beschaffung von Geldmitteln für Unterrichtsmaterialien

- Förderung begabter Schüler/Innen

- Förderung von Elternarbeit

- Pflege der Beziehungen zwischen Schule/Schulträger/Öffentlichkeit

 

Bereits seit 2005 wurde mit rein ehrenamtlichen Kräften des Vereins ein tägliches „gesundes Frühstück“ für die Schüler/innen angeboten.

Im Schuljahr 2009/2010 wurde am Gymnasium Korschenbroich die Übermittagbetreuung mit Mittagessen eingeführt, für welche der Verein die Durchführungsverantwortung übernommen hat. Bis zu den Sommerferien 2010 wurden so etwa 50 Schülerinnen und Schüler täglich versorgt und betreut.

Mit der Einführung des Offenen Ganztags am Gymnasium Korschenbroich für das Schuljahr 2010/2011 ist ein Ausbau der Betreuung außerhalb von Unterrichtszeiten - bei steigenden Teilnehmerzahlen – erforderlich. Die Vereinigung der Freunde des Gymnasiums Korschenbroich e.V. hat am 20.04.2010 die Vereinszwecke in ihrer Satzung entsprechend erweitert. Nach beratenden Gesprächen mit der Verwaltung hat der Verein seine Satzung somit den rechtlichen Erfordernissen zur Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe angepasst. Zu den Vereinsaufgaben gehören nunmehr u. a. auch: 

 

- Durchführung und Organisation eines verlässlichen Betreuungssystems

- Angebote zur individuellen und sozialen Entwicklung von Schüler/innen

- Angebote zur Freizeitgestaltung

- Unterstützung von Eltern bei der Wahrnehmung von Erziehungsaufgaben

- Betreuung von Schulkindern nach Beendigung des Unterrichts als Teil eines besonderen

  stadtteilbezogenen Angebots der Jugendhilfe

 

Mit den erweiterten, neuen Aufgaben wird es für den Verein unumgänglich, Personal in Form von Mini-Jobs und Teilzeitverhältnissen zu beschäftigen. Für das Mittagsessen sind Aufträge für Lieferungen zu erteilen und Elternbeiträge sind zu kassieren. Der dabei entstehende Geldfluss könnte zur Umsatzsteuerpflicht an das zuständige Finanzamt führen.

Die Anerkennung wird auch angestrebt, um die Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen im Rahmen der Jugendhilfe zu erwirken (gem. § 4 Nr.23 und 25, 1-5, UStG).

In einem Rundschreiben des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes NRW

vom Mai 2009 wird die Empfehlung erteilt, dass die Träger von Ganztagsangeboten in den Schulen die Anerkennung nach §75 KJHG beim zuständigen Jugendamt beantragen mögen.

Es ist davon auszugehen, dass die in Frage kommenden Träger und Anbieter die Voraussetzungen einer Genehmigung erfüllen, d.h. im Einzelnen: 

 

- auf dem Gebiet der Jugendhilfe i. S. des §1 KJHG tätig sind,

- gemeinnützige Ziele verfolgen,

- fachliche und personelle Voraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen nicht unwesent-

  lichen Beitrag…der Jugendhilfe zu leisten imstande sind und

- die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten.

 

Nach § 10 Abs. 1 Nr.2 des 3.AG-KJHG (Kinder- und Jugendfördergesetz des Landes) gehört die schulbezogene Jugendarbeit zu den förderungswürdigen Schwerpunkten. Sie soll in Abstimmung mit der Schule geeignete pädagogische Angebote der Erziehung, Bildung und Förderung in und außerhalb von Schule bereitstellen.

 

Die Voraussetzungen für eine öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe werden von der Vereinigung der Freunde des Gymnasiums Korschenbroich e.V. erfüllt, zumal sie auch schon mehr als 3 Jahre –wie in §75 (2) KJHG bestimmt- auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig ist.

 

In anderen Jugendamtsbezirken benachbarter Kreise und Städte wurde die Anerkennung von Vereinen, die die Betreuungsarbeit in Ganztagsschulen leisten, bereits vollzogen. Im Einzelnen wurde dort die Anerkennung allerdings auch auf das Betreuungsangebot beschränkt.