Betreff
Entwicklung im Bereich Elterngeld
Vorlage
51/0686/XV/2010
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss nimmt den Bericht zustimmend zur Kenntnis


Sachverhalt:

 

Entwicklung im Bereich des Elterngeldes (Stand: 30.09.2010)

 

Das Eltergeldgesetz soll einige gravierende Änderungen erfahren.

Das Elterngeld soll bei Hartz-IV-Empfänger als Einkommen berücksichtigt werden. Ob in voller Höhe oder nur zu einem Teil (z.B. gestaffelt nach Familienstand und Anzahl der Kinder) befindet sich noch in der Diskussion. Betroffen wären im Rhein-Kreis Neuss ca. 13 % aller Elterngeldempfänger.

Die Ersatzquote soll ab einem bestimmten Einkommen (ca. 1.400 €) von 67 % auf 65 % gesenkt werden. Hiervon betroffen wären ca. 22 % aller Empfänger.

Arbeitgeberleistungen, welche pauschal versteuert werden, sollen nicht mehr als Einkommen gelten. Betroffen wären z.B. alle Menschen, die einen 400 €-Job ausüben.

Nach dem jetzigen Erkenntnisstand soll keine Stichtagsregelegung vorhanden sein, so dass diese Änderungen auch für alle laufenden Fälle gelten werden.

 

Im Jahr 2010 sind bisher 3.129 Anträge auf Elterngeld im Rhein-Kreis Neuss gestellt worden (Vorjahr: 3.199 Anträge). Im Kalenderjahr 2009 fanden im Rhein-Kreis Neuss 3.529 Geburten statt. Demgegenüber wurden 4.057 Anträge auf Elterngeld gestellt (3450 von Müttern und 607 von Vätern).

 

Die entschiedenen Anträge gliedern sich wie folgt: (Stand: 30.09.2010 – in Klammern die Zahlen von 2009). Da hier nur die abgeschlossenen Fälle aufgeführt sind, ergibt sich eine Differenz zu den Antragszahlen.

 

 

Mütter

Väter

Gesamt

Dormagen

  329    (355)

   81   (53)

   410   (408)

Grevenbroich

  364    (348)

   63   (57)

   427   (405)

Jüchen

  105    (118)

   23   (22)

   128   (140)

Kaarst

  210    (217)

   70   (43)

   280   (260)

Korschenbroich

  166    (170)

   44   (35)

   210   (205)

Meerbusch

  268    (316)

   62   (62)

   330   (378)

Neuss

1000  (1019)

 176 (173)

 1176 (1192)

Rommerskirchen

    67      (73)

   15   (15)

     82     (88)

Gesamtzahlen

2509  (2616)

 534 (460)

 3043 (3076)

 

Der Anteil der Väter, die Elterngeld beziehen, liegt nunmehr bei 17,5 % (Vorjahr: 14,55 %).

 

Die Widerspruchsquote liegt z. Zt. bei 5,23 % (Vorjahr: 7,07 %)

 

Bisher wurde ein Betrag von 20.537.029,25 € (Bundesmittel) ausgezahlt. Im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich eine Steigerung um 626.325,13 €. Durchschnittlich wurde monatlich ein Betrag von 602,07 € (Vorjahr: 586,30 €) gezahlt.

 

Der Anteil der Elterngeldbezieher, die lediglich den Sockelbetrag von 300 € erhalten ist, auf 44,69 % gesunken (Vorjahr: 46,92 %).

 

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit liegt zur Zeit bei 11,01 Kalendertagen (Landesdurchschnitt: 20,02 Kalendertage).