Betreff
Investive Substanzerhaltungsmaßnahmen an Kreisstraßen
- Sachstandsbericht zum Erneuerungsprogramm 2010
Vorlage
66/0714/XV/2010
Art
Bericht

Sachverhalt:

In der Sitzung am 06.11.2007 hat der Nahverkehrs- und Straßenbauausschusses die Verwaltung beauftragt, die investiven Substanzerhaltungsmaßnahmen an Kreisstraßen und Radwegen entlang von Kreisstraßen jährlich durchzuführen und über die abgeschlossene Umsetzung den Ausschuss in Kenntnis zu setzen.

 

Der Beschluss wurde am 05.12.2007 vom Kreisausschuss bestätigt (Beschluss-Nr. 459).

 

Alle vorgesehenen Erneuerungsmaßnahmen werden jährlich im Haushalt des Rhein-Kreises Neuss unter Angabe der nach NKF „Neues Kommunale Finanzmanagement“ festgelegten Straßenabschnitte veranschlagt. Nach Fertigstellung der Maßnahmen wird eine Verlängerung der Abschreibungslaufzeit (Restnutzungsdauer) vom Tiefbauamt neu bestimmt. Ziel des Erneuerungsprogramms ist es, die Substanz und die Gebrauchstauglichkeit des gesamten Kreisstraßennetzes („Anlagegut Straße“) zu erhalten. Dabei handelt es sich um Investitionen in die Straße, die den Bilanzwert des Infrastrukturvermögens auf einem gewissen Level halten und so einem größeren Nachholbedarf vorbeugen sollen.

 

Das Erneuerungsprogramm 2010 ist im Jahre 2009 haushaltsmäßig beantragt und bautechnisch im Folgejahr durch das Tiefbauamt umgesetzt worden. Insgesamt konnten 2010 neun Baumaßnahmen realisiert werden und zwei Maßnahmen werden Mitte November starten und voraussichtlich Anfang 2011 abgeschlossen sein. Die Eckdaten des Erneuerungsprogramms 2010 sind in tabellarischer Form im Anhang aufgeführt.