Betreff
Neufassung der Richtlinien des Rhein-Kreises Neuss über die Förderung von behinderten Menschen in Freizeitmaßnahmen
Vorlage
50/192/2008
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Der Rhein-Kreis Neuss als örtlicher Träger der Sozialhilfe ist auch weiterhin bereit, im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Freizeitmaßnahmen für behinderte Menschen zu fördern.

 

Die als Anlage beigefügten Richtlinien, die Bestandteil dieses Beschlusses sind, treten mit Wirkung vom 01.10.2008 in Kraft.

 


Sachverhalt:

 

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss des Rhein-Kreises Neuss hat in seinen Beratungen am 08.12.1983 und 16.02.1984 beschlossen, mit Wirkung ab 01.01.1984 erstmals Freizeitmaßnahmen für behinderte Menschen zu fördern.

 

Die zuletzt zum 01.01.2002 überarbeitete Richtlinie soll nun nach Wegfall des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) und in Kraft treten des Zwölften Sozialgesetzbuches (SGB XII) den geänderten Vorschriften angepasst werden. Folgende Änderungen wurden vorgenommen:

 

-          Aktualisierung der gesetzlichen Vorschriften (Punkte 1 und 2).

-          Punkt 4 der Richtlinie wurde um das Wort „Organisationen“ ergänzt. Eine Änderung des Kreises der Berechtigten ist nicht beabsichtigt und wird hierdurch auch nicht vorgenommen.

-          Der Begriff „Behinderte“ wurde durch die Formulierung „behinderte Menschen“ ersetzt.