Betreff
Entwurf der Jahresrechnung 2009 sowie Haushaltsentwicklung 2010
Vorlage
20/0801/XV/2010
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

a)         Entwurf Jahresrechnung 2009

 

Der Entwurf der Jahresrechnung des Rhein-Kreises Neuss für das Haushaltsjahr 2009 wird in der Sitzung des Kreistages am 08.12.2010 eingebracht.

Das vorläufige Ergebnis ist aus der anliegenden Aufstellung zu entnehmen.

Die Verwaltung wird in der Sitzung hierzu ergänzend vortragen.

 

 

 

b)         Haushaltsentwicklung 2010

 

Aus der vorläufigen Übersicht der Entwicklung der Ergebnisrechnung zum III. Quartal 2010 (Anlage) ergibt sich z.Zt. ein Fehlbetrag. Nicht berücksichtigt sind bei diesem Ergebnis Pauschalwertberichtigungen und Korrekturbuchungen sowie Abgrenzungen zum 31.12.2010. Nach der GemHVO können Buchungen für das abgelaufene Geschäftsjahr noch bis zum 31.03.2011 vorgenommen werden.

 

Bezogen auf die ersten drei Quartale 2010 besteht ein Fehlbedarf von -6,42 Mio. Euro. Geplant war für diesen Zeitraum ein anteiliger Fehlbedarf von rund -7,43 Mio. Euro. Unter der Voraussetzung, dass sich das 4. Quartal analog der ersten drei Quartale entwickelt, wird das voraussichtliche Jahresergebnis zum 31.12.2010 rund -8,0 Mio. Euro betragen. Bei dieser Prognose sind jedoch keine Sachverhalte berücksichtigt, die sich im Rahmen des Jahresabschlusses ergeben. Insofern ist das Ergebnis mit den üblichen Risiken behaftet und als vorläufig zu betrachten.

 

Zu den einzelnen Zeilen der Ergebnisrechnung lässt sich im wesentlichen folgendes ausführen:

 

1.            Steuern und ähnliche Abgaben

Der Planansatz wird zum Jahresende erreicht.

 

2.            Zuwendungen und allgemeine Umlagen

Diese Position ist um den 50%igen Gemeindeanteil an den Aufwendungen für die Umsetzung des SGB II i. H. v. 25.133.264 EUR (4,77 v. H.) bereinigt, die satzungsgemäß als Kreisumlage nicht erhoben und bei der Zeile 6 als Kostenerstattungen und -umlagen verbucht wurden.

 

Die Abweichung von ca. 6 Mio. EUR resultiert aus den noch nicht angeforderten Zuweisungen aus dem Konjunkturpaket II. Die Mittel werden nach Abrechnung der Maßnahmen überwiesen. Die entsprechenden Projekte wurden jedoch schon begonnen.

 

3.            sonstige Transfererträge

Der Mehrertrag basiert auf höheren Leistungen der Sozialleistungsträger im Bereich Hilfe zur Pflege sowie höheren Rückzahlungen bereits gewährter Hilfen.

 

4.            öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

Die Differenz ist durch Abrechnungsmodalitäten in der Abfallwirtschaft begründet. Sowohl die Erträge, als auch die Aufwendungen für den Monat September, die unter den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ausgewiesen sind, werden erst im IV. Quartal verbucht.

Mindererträge sind im Bereich des Straßenverkehrsamtes zu verzeichnen (-0,75 Mio. EUR).

 

5.            privatrechtliche Entgelte

Die Abweichung resultiert aus der einmaligen nachträglichen Abrechnung im Bereich der Sozialhilfe aufgrund von Softwareproblemen einer Delegationskommune.

 

6.            Kostenerstattungen und -umlagen

Diese Position enthält den 50%igen Gemeindeanteil an den Aufwendungen für die Umsetzung des SGB II i. H. v. 25.133.264 EUR (4,77 v. H.), die als Kreisumlage nicht erhoben und wurden (s. Position 2).

 

Die Mindererträge basieren auf noch nicht abgerechneten Erstattungsansprüchen zum Beispiel  der Kreisleitstelle, die erst im IV. Quartal erfolgen.

 

7.            Sonstige ordentliche Erträge

Die Bußgelder bleiben hinter dem Planansatz zurück (-0,5 Mio. EUR). Bei der Konzessionsabgabe der Kreiswerke wurden 450 Tsd. EUR. als Nachzahlung aus 2009 mehr vereinnahmt.

 

 

8.            Aktivierte Eigenleistung

Hier wurden die Plansätze übernommen, da eine Verbuchung erst im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten erfolgt.

 

19.   Finanzerträge

In dieser Position werden neben den Zinserträgen für die Anlage des Kassenbestandes (40.000 EUR) auch die Gewinnausschüttung der Sparkasse Neuss sowie Gewinnabführung der Verwaltungsgesellschaft des Rhein-Kreises Neuss, der Lokalradio GmbH sowie der ITK Rheinland verbucht. Ingesamt konnte ein Mehrertrag von gut 30.000 EUR erzielt werden. Dieser basiert auf der Ausschüttung der ITK-R 75.000 EUR. Die Erträge aus der Anlage des Kassenbestandes bleiben aufgrund der fehlenden Liquiditätsüberschüsse und niedrigen Zinsen 40.000 EUR hinter der Planung zurück.

 

11.   Personalaufwendungen

Unter dieser Position werden neben den originären Personalaufwendungen auch die Rückstellungen u. a für Pensionen und Beihilfen sowie Altersteilzeit, Urlaub und Überstunden erfasst. Es wird mit einer Einhaltung des Plansansatzes gerechnet.

 

 

12.   Versorgungsaufwendungen

Im Bereich der Versorgungsaufwendungen wird der Planansatz um 60.000 UR überschritten. Grund dafür sind die Beihilfeaufwendungen, die nicht kalkulierbar sind.

 

13.   Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

Der Minderaufwand basiert auf noch nicht abgerechneten Aufträgen aus dem Konjunkturpaket II sowie den Abrechnungsmodalitäten im Bereich der Abfallwirtschaft. Vgl. Ausführungen zu 2 und 4.

Ferner wirkt sich eine Umbuchung im Bereich der Erstattungsleistungen für Notärzte in Höhe von 0,6 Mio. EUR in dieser Zeile negativ aus. Auf den korrespondierenden Minderaufwand unter 16. wird verwiesen.

 

14.   Bilanzielle Abschreibungen

Der Planansatz für die bilanziellen Abschreibungen wird voraussichtlich überschritten werden, da hierunter auch die Abschreibungen auf Forderungen verbucht werden. Die Bewertung der Forderungen erfolgt im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten nach dem Stichtag 31.12.2010.

 

15.   Transferaufwendungen

Die Erhöhung der Landschaftsverbandsumlage (0,81 Mio. EUR) wirkt sich aufwandserhöhend aus. Die noch nicht abgewickelten Zuschüsse für Schloss Dyck und Insel Hombroich (1,1 Mio. EUR) und im Straßenbau (0,75 Mio. EUR) stehen noch zur Verfügung.  Im Bereich SGB XII liegen die Aufwendungen z.Zt. noch rund 1,6 Mio. EUR hinter dem Planansatz.

 

16.   Sonstige ordentliche Aufwendungen

Die Abweichung basiert überwiegend auf der unter 13. angesprochenen Umbuchung sowie noch nicht verausgabten Mitteln bei den Kosten der Unterkunft.

 

20.   Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen

Bei den Zinsen an Kreditinstitute wird der Ansatz um 170.000 EUR unterschritten.