Betreff
Steuerkraftentwicklung und Eckdaten zum Haushalt 2011
Vorlage
20/0802/XV/2010
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Finanzausschuss nimmt die Eckdaten zum Haushalt 2011 zur Kenntnis. Die Eckdaten sind in die Haushaltsberatungen 2011 einzubeziehen.


Sachverhalt:

·               Steuerkraftentwicklung

Die neuen offiziellen Steuerkraftmeßzahlen für den Finanzausgleich 2011 liegen der Verwaltung noch nicht vor. Die in den letzten Jahren an dieser Stelle bekannt gegebene Übersicht der Steuerkraftmeßzahlen im Vergleich zu den Vorjahren wird daher zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht

Nach den derzeitig bekannten Vorstellungen des Landes sollen erste Proberechnungen zum GFG 2011 erst nach Vorlage des Landeshaushaltes 2011 durchgeführt werden, der den Rahmen für das GFG 2011 vorgeben wird. Die Vorlage des Landeshaushaltes 2011 wiederum wird voraussichtlich nicht vor Ende des Jahres erwartet. Die Verabschiedung des GFG 2011 ist für März 2011 geplant.

 

Dem Vernehmen nach werden z.Zt. Überlegungen angestellt, im Entwurf des GFG 2011 Anpassungen beim Soziallastenansatz sowie beim Grunddatenansatz vorzunehmen.

Die Tatsache, dass noch keine Modellrechnung vorliegt, führt zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2011.

Einzige Anhaltspunkte für die Planung der Kreisumlage, Landschaftsumlage und den Zuweisungen des Landes sind die Orientierungsdaten des Landes. Diese liegen nunmehr in modifizierter Form seit dem 08.11.2010 vor.

Diese prognostizieren erhebliche Rückgänge bei den Umlagegrundlagen. Das war auch schon bei der Betrachtung der rückläufigen Isteinnahmen bei der Gewerbesteuer einzelner kreisangehöriger Städte des Kreises zu erkennen.

 

Im Rahmen des Aktionsplanes Kommunalfinanzen hat die Landesregierung den Entwurf eines Nachtragshaushaltes 2010 vorgelegt, der auch den Rahmen einer Aufstockung des GFG 2010 um 300 Mio. Euro beinhaltet. Diese zusätzlichen Mittel sollen dabei in der Systematik des GFG auf die Schlüsselzuweisungen und Investitionspauschalen entfallen. Eine Proberechnung des Landesamtes ergibt für den Rhein-Kreis Neuss eine Verbesserung von rund 1.362 TEUR bei den Schlüsselzuweisungen und rund 95 TEUR bei der Investitionspauschale.

 

Entgegen der üblichen Berechnungsnorm sind die zusätzlichen Schlüsselzuweisungen nach dem Gesetzentwurf nicht umlagewirksam, d.h. höhere Umlagegrundlagen für Kreisumlage und Landschaftsumlage in 2010 und dadurch höhere Umlagenzahlungen ergeben sich nicht.

 

Der Nachtragshaushalt soll bis Ende des Jahres beschlossen werden.

 

 

·               Eckdaten Haushalt 2011

Im Hinblick auf die Finanzsituation der kommunalen Gemeinschaft sollen für die Haushaltsberatungen zum Etat 2011 wie in den Vorjahren die nachfolgenden Eckdaten in die Beratungen einfließen:

-            Solidarität in der Kreisgemeinschaft

-            Keine grundsätzliche Übernahme von ausfallenden Landesmitteln

-            Ausgeglichener Haushalt und Kreisumlage

-            Entschuldung

-            Haushaltsbegleitbeschlüsse
Die Haushaltsbegleitbeschlüsse des Kreistages, die im Jahre 2004 erstmals aufgestellt wurden, sollen soweit möglich auch für 2011 und für die Folgejahre bindenden Charakter haben.