Betreff
Gewährung von institutionellen Zuschüssen
Vorlage
50/200/2008
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Rhein-Kreis Neuss gewährt den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege einen institutionellen Zuschuss unter Beachtung des folgenden Verteilerschlüssels:

1.             Arbeiterwohlfahrt Kreisverband
Neuss e.V., Grevenbroich
1 Kraft (5 Monate)                                  12.650,00 €

2.             Arbeiterwohlfahrt Ortsverein
Neuss e.V.
0,5 Kraft =                                            15.180,00 €

3.             Caritasverband für den Rhein-Kreis
Neuss e.V., Grevenbroich
5 Kräfte =                                            151.800,00 €

4.             Deutscher Paritätischer Wohl-
fahrtsverband Kreisgruppe Neuss
0,5 Kraft =                                            15.180,00 €

5.             Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband
Grevenbroich e.V., Grevenbroich
0,5 Kraft =                                            15.180,00 €

6.             Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband
Neuss e.V., Neuss
0,5 Kraft =                                            15.180,00 €

7.             Diakonisches Werk der ev. Kirchen-
gemeinden Rhein-Kreis Neuss e.V.,
Grevenbroich
1 Kraft =                                               30.360,00 €

8.             Diakonisches Werk der ev. Kirchen-
gemeinden in Neuss e.V., Neuss
1 Kraft =                                               30.360,00 €

Mittel in Höhe von 285.890,00 € stehen im Kreishaushalt beim Produkt 050 331 010 zur Verfügung.


Sachverhalt:

Der Rhein-Kreis Neuss gewährt den im Rhein-Kreis Neuss tätigen Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege im Rhein-Kreis Neuss

1.      Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Neuss e.V., Grevenbroich

(für Jan. – Mai 2008)

2.      Arbeiterwohlfahrt Ortsverein Neuss e.V., Neuss,        

3.      Caritasverband für den Rhein-Kreis Neuss e.V., Grevenbroich,

4.      Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Kreisgruppe Neuss, Neuss,        

5.      Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Grevenbroich e.V., Grevenbroich,       

6.      Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Neuss e.V., Neuss,      

7.      Diakonisches Werk der ev. Kirchengemeinden Rhein-Kreis Neuss e.V., Grevenbroich,

8.      Diakonisches Werk der ev. Kirchengemeinden in Neuss e.V., Neuss,

institutionelle Zuschüsse. Damit werden die Verbände in die Lage versetzt, neben den zweckgebundenen Maßnahmen bestimmte Aktivitäten - je nach Eigenverständnis bzw. satzungsgemäßen Aufgaben des Verbandes - finanziell abzudecken.

Aufgrund des Beschlusses des Sozial- und Gesundheitsausschusses vom 22.05.1997 wird die Mittelvergabe mit der Auflage versehen, dass die Wohlfahrtsverbände jährlich sowohl einen allgemeinen Rechenschaftsbericht (Geschäftsbericht) als auch einen Verwendungsnachweis dem Rhein-Kreis Neuss vorlegen.

Die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege haben mit Antrag vom 21.08.2008 einvernehmlich einen Verteilerschlüssel erarbeitet, der als Vorschlag für das Haushaltsjahr 2008 gelten soll. Aufgrund der mit den Verbänden einvernehmlich getroffenen Regelung über die Zahl der zu fördernden Kräfte ergibt sich die nachfolgende Aufteilung.