Betreff
Behindertenfahrdienst
Vorlage
50/0829/XV/2010
Art
Bericht

Sachverhalt:

Die Fa. Töller informierte am 05.10.2010 den Rhein-Kreis Neuss, dass aufgrund einer drohenden Überschuldung der Fahrbetrieb, und damit auch die Durchführung des Behindertenfahrdienstes des Rhein-Kreises Neuss, mit sofortiger Wirkung eingestellt wurden.

Das Rechnungsprüfungsamt und die Submissionsstelle wurden umgehend informiert und festgestellt, dass bis zu einer endgültigen Klärung über eine neue Vergabe des Auftrages, ein Dritter mit Durchführung des Fahrdienstes im Rahmen einer freihändigen Vergabe beauftragt werden kann.

Es wurden umgehend Gespräche mit den Wohlfahrtsverbänden aufgenommen, in wie weit diese in der Lage wären, mit deren vorhandenen Spezialfahrzeugen den Fahrdienst durchführen. Gleichzeitig erging die Aufforderung zur Abgabe entsprechender Angebote.

Am 19.10.2010 erging zunächst der Auftrag zur Abwicklung der bereits für dieses Jahr gebuchten Fahrten an die beiden Kreisverbände des Deutschen Roten Kreuzes (Neuss und Grevenbroich), die als Kooperationsgemeinschaft auftreten.

Um bis zum Ende einer neuen europaweiten Ausschreibung den Fahrdienst weiterhin anbieten zu können, erfolgt nun ebenfalls im Rahmen einer freihändigen Vergabe eine Beauftragung der beiden DRK Kreisverbände, so dass auch neue Fahrten angemeldet werden können.

 

Die Beauftragung der beiden Verbände ist rechtlich durch die Beschlüsse des Sozial- und Gesundheitsausschusses und des Kreistages über die ursprüngliche Vergabe des Auftrages zur Durchführung des Fahrdienstes an die Fa. Töller für Jahre 2009 - 2011 gedeckt. Ferner stehen die benötigten Haushaltsmittel zur Verfügung. Da sich das Angebot der DRK Kreisverbände im Rahmen der Vereinbarung mit der Fa. Töller bewegt, entstehen dem Rhein-Kreis Neuss keine Mehrkosten. Zur Vermeidung rechtlicher Nachteile für den Rhein-Kreis Neuss, wurde nach der Betriebseinstellung der Vertrag mit der Fa. Töller mit sofortiger Wirkung gekündigt.

 

Für die Durchführung des Fahrdienstes werden aufgrund der Rollstuhlbeförderung Spezialfahrzeuge benötigt, die nicht im bisher vorhandenen Umfang auf dem Markt und bei den Wohlfahrtsverbänden zur Verfügung stehen. Der Aufbau entsprechender Kapazitäten ist kurzfristig nicht möglich und auch aufgrund des zunächst kurzen Beauftragungszeitraumes wirtschaftlich nicht vertretbar. Die Abwicklung des Fahrdienstes kann daher nur mit den noch vorhandenen freien Kapazitäten erfolgen. Aus diesem Grunde kann es zu gewissen Einschränkungen bei der Anzahl der durchzuführenden Fahrten kommen.

Darüber hinaus werden die Zeiten, zu denen eine telefonische Fahrtenanmeldung möglich ist, eingeschränkt. Die Anmeldungen sind montags bis donnerstags in der Zeit von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags in der Zeit von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr möglich (bisher täglich 8.00 Uhr bis 19.00 Uhr).

 

Für eine reibungslose Koordinierung bei der Durchführung der Fahrten richtet sich die Zuständigkeit der Kreisverbände nach dem Wohnort der Nutzungsberechtigten. Sie wurde wie folgt aufgeteilt:

Der DRK Kreisverband Neuss übernimmt die Fahrten für die Kommunen Neuss, Meerbusch, Kaarst und Korschenbroich.

 

Der DRK Kreisverband Grevenbroich übernimmt die Fahrten für die Kommunen Dormagen, Rommerskirchen, Grevenbroich und Jüchen.

 

Sofern einzelne Fahrten von einem Verband nicht durchgeführt werden können, wird intern geklärt, ob in diesem Fall der andere Kreisverband diese durchführen kann.

 

Der Rhein-Kreis Neuss ist rechtlich nicht zur Einrichtung eines solchen Fahrdienstes verpflichtet und es handelt sich um eine freiwillige Leistung des Kreises. Es besteht daher kein Rechtsanspruch auf das Angebot eines solchen Dienstes und auf die Durchführung entsprechender Fahrten.

 

Um den Behindertenfahrdienst des Rhein-Kreises Neuss zukünftig wieder im bisherigen Umfang anbieten zu können, wird eine neue europaweite Ausschreibung erfolgen. Mit dem Abschluss wird bis Ende März 2011 gerechnet.