Betreff
Antrag der CDU- und FDP- Kreistagsfraktionen auf Verabschiedung einer Resolution zum Thema " Deckung der kommunalen Kosten für den Ausbau der Betreuung von Kindern unter drei Jahren" vom 05.11.2010 und Stellungnahme der Verwaltung
Vorlage
010/0846/XV/2010
Art
Antrag

Sachverhalt:

Das Bundesgesetz zum bedarfsgerechten Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (TAG) vom 01.01.2005 in Verbindung mit dem Bundesgesetz zur Förderung von Kindern unter 3 Jahren in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiFöG) vom 16.12.2008 hat den Ausbau von bedarfsgerechten Plätzen in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege für Kinder unter 3 Jahren entsprechend dem AG-KJHG auf die Kommunen übertragen.

Hierfür mussten in der Vergangenheit und müssen auch in der Zukunft immense kommunale Mittel zur Verfügung gestellt werden. Insbesondere finanzschwache Kommunen sehen sich nicht mehr in der Lage, das mit einem stufenweisen Rechtsanspruch für unter Dreijährige verbundene Ausbauprogramm zu finanzieren.

Die Kommunen haben mit ihren Spitzenverbänden erfolgreich eine Entscheidung des Landesverfassungsgerichtshofs in Münster vom 12.10.2010 zum Konnexitätsprinzip herbeigeführt. Nach dem Richterspruch sei der Ausbau der Förderung für Kinder unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und Tagespflege als Pflichtaufgabe der Kreise und kreisfreien Städte zu sehen. Bezüglich der damit verbundenen erheblichen finanziellen Mehrbelastung für die Kommunen habe es der Landesgesetzgeber jedoch versäumt, eine Regelung zur Deckung dieser Kosten zu treffen.

Über die Höhe einer Kostenerstattung berät zurzeit ein paritätisch besetzter Arbeitskreis;

zurzeit kann noch keine verbindliche Aussage zur Höhe der erforderlichen Mehrkosten getroffen werden.

Der Jugendhilfeausschuss hat am 11.11.2010 einstimmig beschlossen, die Resolution von CDU und FDP vom 05.11.2010 zur weiteren Beratung an den Kreisausschuss zu verweisen.