Betreff
Gewährung eines Zuschusses an die Träger ambulanter Hospizdienste
Vorlage
50/203/2008
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Rhein-Kreis Neuss gewährt

-         der Hospizbewegung Kaarst e.V.

-         der Hospizbewegung Dormagen e.V.

-         der Hospizbewegung Meerbusch e.V.

-         dem Häuslichen Hospizdienst Diakonisches Werk Neuss

-         Jona – der Hospizbewegung in der Region Grevenbroich

-         dem Marienheim Hospiz Kaarst e.V.

zu den entstehenden Kosten der Hospizarbeit einen Zuschuss von jeweils 10.000,00 €.

Die von der AOK Rheinland – stellvertretend für die Spitzenverbände der Krankenkassen – geförderten Personalkosten werden nicht in die Kreisförderung einbezogen.

Mittel werden aus dem Produkt 050 331 010 bereitgestellt.


Sachverhalt:

Der Kreistag hat auf Vorschlag des Finanzausschusses im Haushalt des Rhein-Kreises Neuss für das Haushaltsjahr 2008 Mittel zur Förderung der Hospizarbeit in Höhe von 60.000 € zur Verfügung gestellt. Damit soll die verdienstvolle Arbeit der fünf ambulanten Hospizdienste im Rhein-Kreis Neuss in bisheriger Höhe unterstützt werden.

Darin enthalten ist eine einmalige Förderung des Marienheim Hospiz Kaarst e.V.. Der Zuschuss wird für erforderliche Ersatzinvestitionen gewährt; der Förderung wurde im Rahmen der „Wunschliste“ entsprochen.

Die Träger der ambulanten Hospizdienste haben die Möglichkeit, aufgrund der Rahmenvereinbarungen nach § 39a Abs. 2 Satz 6 SGB V von der AOK Rheinland – stellvertretend für die Spitzenverbände der Krankenkassen – einen Zuschuss zu den notwendigen Personalkosten zu erhalten.

Die Kreisförderung wird daher nur für die Aufgabenbereiche gewährt, für die eine Bezuschussung durch die AOK Rheinland nicht erfolgt (Sachkosten, Trauerbegleitung, Arbeit in Altenpflegeheimen und Krankenhäusern).