Sachverhalt:
In den vorangegangenen Planungs- und Umweltausschusssitzungen
wurde über den jeweiligen Stand der Errichtung von Photovoltaikanlagen auf
kreiseigenen Gebäuden informiert. Es wurde erläutert, dass es vor dem
Hintergrund der enorm starken Auslastung der Firmen in diesem Gewerkebereich
außerordentlich schwierig ist, Angebote von kompetenten Firmen zu bekommen.
Dennoch konnte im März 2010 im Rahmen eines Dringlichkeitsbeschlusses der
Auftrag an die Firma Tholen zur Erstellung einer Photovoltaikanlage auf dem
Dach des Gesundheitsamtes Grevenbroich erteilt werden.
Die Firma konnte jedoch den Auftrag nur mit der
Einschränkung entgegennehmen, dass die Fertigstellung der Anlage möglichst vor
dem 01.07.2010 erfolgen solle, ohne das, wenn dies erst zu einem späteren
Zeitpunkt möglich sei, der Firma Nachteile hieraus entstehen würden.
Hintergrund für diese Einschränkung der Auftragsannahme war
die angekündigte Gesetzesänderung zum 01.07.2010, in dem die Einspeisevergütung
für Photovoltaikanlagen, die nach dem 01.07.2010 in Betrieb gehen, um zuerst 13
% und nach dem 01.10.2010 nochmals um 3 % reduziert wird.
Aufgrund der allseits bekannten Lieferschwierigkeiten im
Bereich diverser Zusatzkomponenten einer Photovoltaikanlage konnte die Firma
Tholen die Anlage nicht zeitgerecht erstellen.
Da der Rhein-Kreis Neuss nicht vorsteuerabzugsberechtigt
ist, reduziert sich vor dem Hintergrund der Gesetzesänderung die zu erwartende
Rendite auf unter 1 %. Dieser geringfügigen Renditeerwartung steht ein nicht zu
unterschätzendes und kaum versicherbares mögliches Ausfallrisiko bei einer
20jährigen Laufzeit gegenüber. Vor diesem Hintergrund wurde in Abstimmung mit
dem Kreiskämmerer und dem Landrat eine Aufhebung der vertraglichen
Verpflichtungen zwischen dem Rhein-Kreis Neuss und der Firma Tholen angestrebt.
Aufgrund der enorm hohen Auftragsauslastungen im Bereich
Photovoltaik konnte mit der Firma Tholen am 20.07.2010 eine Vertragsanulierung
zwischen dem Rhein-Kreis Neuss und der Firma Tholen ohne Begleichung eines
entgangenen Gewinns erzielt werden.
Weil die Kreiswerke des Rhein-Kreises Neuss vorsteuerabzugsberechtigt
sind, wird zurzeit von Seiten der Kreiswerke an einer entsprechenden
Kostenermittlung und Renditeberechnung bei Photovoltaikanlagen auf eigenen
Gebäuden der Kreiswerke gearbeitet.
Zurzeit liegen hierüber noch keine konkreten
Verhandlungsergebnisse vor.