Betreff
Aktueller Stand der Errichtung von Photovoltaikanlagen auf kreiseigenen Gebäuden
Vorlage
68/0860/XV/2010
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

In den vorangegangenen Planungs- und Umweltausschusssitzungen wurde über den jeweiligen Stand der Errichtung von Photovoltaikanlagen auf kreiseigenen Gebäuden informiert. Es wurde erläutert, dass es vor dem Hintergrund der enorm starken Auslastung der Firmen in diesem Gewerkebereich außerordentlich schwierig ist, Angebote von kompetenten Firmen zu bekommen. Dennoch konnte im März 2010 im Rahmen eines Dringlichkeitsbeschlusses der Auftrag an die Firma Tholen zur Erstellung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach des Gesundheitsamtes Grevenbroich erteilt werden.

 

Die Firma konnte jedoch den Auftrag nur mit der Einschränkung entgegennehmen, dass die Fertigstellung der Anlage möglichst vor dem 01.07.2010 erfolgen solle, ohne das, wenn dies erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich sei, der Firma Nachteile hieraus entstehen würden.

 

Hintergrund für diese Einschränkung der Auftragsannahme war die angekündigte Gesetzesänderung zum 01.07.2010, in dem die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen, die nach dem 01.07.2010 in Betrieb gehen, um zuerst 13 % und nach dem 01.10.2010 nochmals um 3 % reduziert wird.

 

Aufgrund der allseits bekannten Lieferschwierigkeiten im Bereich diverser Zusatzkomponenten einer Photovoltaikanlage konnte die Firma Tholen die Anlage nicht zeitgerecht erstellen.

 

Da der Rhein-Kreis Neuss nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, reduziert sich vor dem Hintergrund der Gesetzesänderung die zu erwartende Rendite auf unter 1 %. Dieser geringfügigen Renditeerwartung steht ein nicht zu unterschätzendes und kaum versicherbares mögliches Ausfallrisiko bei einer 20jährigen Laufzeit gegenüber. Vor diesem Hintergrund wurde in Abstimmung mit dem Kreiskämmerer und dem Landrat eine Aufhebung der vertraglichen Verpflichtungen zwischen dem Rhein-Kreis Neuss und der Firma Tholen angestrebt.

 

Aufgrund der enorm hohen Auftragsauslastungen im Bereich Photovoltaik konnte mit der Firma Tholen am 20.07.2010 eine Vertragsanulierung zwischen dem Rhein-Kreis Neuss und der Firma Tholen ohne Begleichung eines entgangenen Gewinns erzielt werden.

 

Weil die Kreiswerke des Rhein-Kreises Neuss vorsteuerabzugsberechtigt sind, wird zurzeit von Seiten der Kreiswerke an einer entsprechenden Kostenermittlung und Renditeberechnung bei Photovoltaikanlagen auf eigenen Gebäuden der Kreiswerke gearbeitet.

 

Zurzeit liegen hierüber noch keine konkreten Verhandlungsergebnisse vor.