Betreff
Inklusion
Vorlage
40/0868/XV/2010
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussempfehlung:

Der Schulausschuss

 

nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Kreistag,

 

1.       dem als Anlage beigefügten Bericht zur Inklusion zuzustimmen und

 

2.       auf der Grundlage dieses Berichtes und des vom Landesgesetzgeber zu schaffenden gesetzlichen Rahmens die Verwaltung zu beauftragen, die Inklusion für den Bereich der Schule in Kooperation mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden nach Maßgabe der UN-Behindertenrechtskonvention umzusetzen.


Sachverhalt:

Auf Antrag der Kreistagsfraktionen von CDU und FDP befassten sich der Kreistag sowie seine Ausschüsse seit dem Frühjahr 2010 mit dem Thema Inklusion. Der Schulausschuss hat in seiner Sitzung am 08.11.2010 beschlossen, im Januar 2011 der Inklusion im Schulsystem eine Sondersitzung des Schulausschusses zu widmen. Der Einladung zu der Sitzung am 08.11.2010 waren umfangreiche Materialien zur Inklusion beigefügt, auf die in diesem Zusammenhang verwiesen wird.

 

Auf Wunsch des Schulausschusses soll in der Sondersitzung auch der Bericht zur Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf an den Schulen des Rhein-Kreises Neuss beraten werden, der in der Sitzung am 08.11.2010 von der Verwaltung als Tischvorlage ausgehändigt wurde (Anlage 1).

 

Die Leiterin der Sebastianus-Schule, Frau Stauche, und der Leiter der Mosaik-Schule, Herr Wallraff, werden in der Sitzung die Gelegenheit erhalten, ihre Schulen vorzustellen und zum Thema Inklusion Stellung zu nehmen.

 

Am 24.11.2010 hat der Ausschuss für Schule und Weiterbildung des nordrhein-westfälischen Landtages einen Antrag der Fraktionen von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Inklusion in der Schule verabschiedet, der als Anlage 2 beigefügt ist. Der Landtag beschloss diesen Antrag in seiner Sitzung am 01.12.2010. Eine Änderung des Schulgesetzes ist bisher nicht erfolgt. Auch hat die Landesregierung bisher keinen Gesetzesentwurf eingebracht.

 

Am 20.01.2011 werden die Schuldezernenten des Kreises sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden das weitere Vorgehen erörtern.

 

Der Entwurf eines Berichtes zur Inklusion ist als Anlage 3 beigefügt.