Betreff
Gewährung von Zuschüssen an Träger von Beratungsstellen nach § 67 SGB XII
Vorlage
50/207/2008
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Rhein-Kreis Neuss gewährt den Trägern von Beratungsstellen für den Personenkreis des § 67 SGB XII zu den förderungsfähigen Betriebskosten (Personal- und Sachausgaben), soweit sie nicht durch Zuwendungen des Landschaftsverbandes Rheinland abgedeckt sind, folgende Zuschüsse:

a)   Fachberatungsstelle Neuss                                          106.517,19 €

b)   Begleitetes Einzelwohnen Neuss                                     10.705,59 €

c)   Fachberatungsstelle Grevenbroich
(einschl. „Frauke“)
(alle Caritasverband für den Rhein-
Kreis Neuss e.V.)                                                       84.674,13 €

d)   Wohngemeinschaft St. Bernhard
(Zisterzienserkloster Langwaden)                                    22.395,93 €

e)   Fachberatungsstelle für alleinstehende
Frauen Neuss
(SKF Neuss)                                                              28.404,54 €

f)    Sozialpädagogisch betreute Wohngruppen
(Betreutes Wohnen für Frauen)
(SKF Neuss)                                                              10.705,59 €

Die Mittel werden aus dem Produkt 050 331 010 zur Verfügung gestellt.


Sachverhalt:

Da im ambulanten Hilfebereich (Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten) eine Abgrenzung der sachlichen Zuständigkeit immer wieder zu erheblichen Schwierigkeiten geführt hat, haben sich der Landschaftsverband Rheinland (überörtlicher Träger der Sozialhilfe), der Rhein-Kreis Neuss (örtlicher Träger der Sozialhilfe) und die jeweils zuständige Kommune vor Ort darauf verständigt, institutionelle Hilfen durch Gewährung von Zuschüssen zu den Personal- und Sachkosten an Träger von Beratungs- und Kontaktstellen bereitzustellen. Folgende Beratungsstellen sind aufgrund entsprechender Beschlüsse des Sozial- und Gesundheitsausschusses in die Kreisförderung einbezogen:

·       Fachberatungs- und Kontaktstelle für Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten in Neuss, Breite Str.. 105
(Beschluss Sozialausschuss vom 09.02.1989)
- Caritasverband für den Rhein-Kreis Neuss e.V. -

·       Begleitetes Einzelwohnen für Wohnungslose mit besonderen sozialen Schwierigkeiten in Neuss
(Beschluss Sozialausschuss vom 27.09.1990)
- Caritasverband für den Rhein-Kreis Neuss e.V. -

·       Fachberatungs- und Kontaktstelle für Personen mit besonderen sozialen Schwierigkeiten in Grevenbroich, Bergheimer Str. 13
(Beschluss Sozialausschuss vom 30.08.1989)
- Caritasverband für den Rhein-Kreis Neuss e.V. in Grevenbroich -

·       Fachberatungs- und Kontaktstelle für Frauen (Frauke) in Grevenbroich, Bergheimer Str. 13
- Caritasverband für den Rhein-Kreis Neuss e.V. in Grevenbroich -

·       Wohngemeinschaft St. Bernhard des Zisterzienserklosters in Langwaden
(Beschluss Sozialausschuss vom 03.05.1990)

·       Fachberatungsstelle für alleinstehende Frauen in Neuss, Bleichstr. 20
(Beschluss Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 23.11.1995)
- Sozialdienst Kath. Frauen e.V. in Neuss -

·       Sozialpädagogisch betreute Wohngruppen (Betreutes Wohnen für Frauen)
(Beschluss Sozial- und Gesundheitsausschuss vom 14.05.1998)
- Sozialdienst Kath. Frauen e.V. in Neuss -