Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Das Elterngeldgesetz ist zum
01.01.2011 geändert worden.
Danach wird das Elterngeld ab
einem Einkommen von Netto 1.200 € nur noch in Höhe von 65 % ersetzt, unterhalb
dieses Einkommens wird die Lohnersatzleistung wie bisher in Höhe von 67 %
gezahlt. Der Höchstbetrag von 1.800 € bleibt bestehen.
Ausländische Einkünfte, die
außerhalb der EU erzielt werden, gelten nicht mehr als Einkommen im Sinne des
Bundeselterngeldgesetzes.
Das Elterngeld wird nunmehr
in voller Höhe bei der Grundsicherung angerechnet (Ausnahme: Wenn vor der
Geburt ein Einkommen erzielt wurde, bleibt das Elterngeld bis zur Höhe von 300
€ anrechnungsfrei).
Zusätzlich wurde eine „Höchstgrenze“
eingeführt. Danach entfällt der Anspruch auf Elterngeld bei einem jährlichen
Einkommen von 250.000 € bei Ledigen und 500.000 € bei Partnerschaften.
In diesem Zusammenhang wurden
noch im Dezember 2010 ca. 3.100 Informationsschreiben versandt. und 958
Herabsetzungsbescheide erteilt.
Im Jahr 2010 sind 4.201
Anträge auf Elterngeld im Rhein-Kreis Neuss gestellt worden (Vorjahr: 4.057
Anträge). Im Kalenderjahr 2009 gab es im Rhein-Kreis Neuss 3.529 Geburten. Für
diese Kinder wurden 4.057 Anträge auf Elterngeld gestellt (3450 von Müttern und
607 von Vätern).
Die entschiedenen Anträge
gliedern sich wie folgt (Stand: 31.12..2010 – In Klammern die Zahlen von 2009):
|
Mütter |
Väter |
Gesamt |
Dormagen |
433 (468) |
97 (74) |
530 (542) |
Grevenbroich |
491 (470) |
77 (77) |
568 (547) |
Jüchen |
152 (149) |
30 (25) |
182 (174) |
Kaarst |
294 (282) |
89 (57) |
383 (339) |
Korschenbroich |
215 (221) |
55 (45) |
270 (266) |
Meerbusch |
371 (426) |
83 (85) |
454 (511) |
Neuss |
1331 (1340) |
244 (224) |
1575 (1564) |
Rommerskirchen |
89 (94) |
20 (20) |
109 (114) |
Gesamtzahlen |
3376 (3450) |
695 (607) |
4071 (4057) |
Die Tabelle enthält
ausschließlich abgeschlossene Fälle. Aus diesem Grund weichen die Zahlen von
den Anträgen ab.
Der Anteil der Väter, die
Elterngeld beziehen, liegt nunmehr bei 17,07 % (Vorjahr: 14,97 %).
Die Widerspruchsquote liegt
z. Zt. bei 2,70 % (Vorjahr: 5,23 %). Insgesamt sind 17 (7 in 2009) Klagen
eingegangen (Erledigt wurden 6 Klagen – 1 Rücknahme und 5 Vergleiche).
In 2010 wurden 24.838.718,73
€ Bundesmittel ausgezahlt. Im Vergleich zum Vorjahr ergibt sich eine Steigerung
um 784.292,77 €. Durchschnittlich wurde monatlich ein Betrag von 604,64 €
(Vorjahr: 587,56 €) gezahlt.
Der Anteil der
Elterngeldbezieher, die lediglich den Sockelbetrag von 300 € erhalten, ist auf
44,40 % gesunken (Vorjahr: 46,79 %).
Die durchschnittliche
Bearbeitungszeit liegt zurzeit bei 12,41 Kalendertagen (Landesdurchschnitt:
20,38 Kalendertage).