Betreff
Gewährung eines Zuschusses an die Träger der Schuldnerberatungsstellen
Vorlage
50/210/2008
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Rhein-Kreis Neuss gewährt

a)     dem Diakonischen Werk der ev. Kirchengemeinden in Neuss e.V., Neuss,

b)     dem Sozialdienst Kath.Männer e.V., Neuss,

c)      dem Internationalen Bund, Veerbund NRW-Mitte, Neuss,

d)     dem Caritasverband Rhein-Kreis Neuss, Grevenbroich,

jeweils einen Zuschuss zu den Personalkosten der Schuldnerberatung in Höhe von 46.409,00 €. Mittel werden aus dem Produkt 050.312.010 zur Verfügung gestellt.

Für eine ab Oktober 2008 erfolgende Ausweitung der Schuldnerberatung um eine weitere Vollzeitstelle werden insgesamt zusätzlich 14.066,56 als Zuschuss bewilligt; der Betrag wird den vier Schuldnerberatungsstellen – dem regional unterschiedlichen Bedarf entsprechend – anteilig bewilligt. Mittel werden aus dem Produkt 050.312.010 zur Verfügung gestellt.


Sachverhalt:

Die soziale Schuldnerberatung ist nach § 11 Abs. 5 SGB XII und nach § 16 Abs. 2 Nr. 2 SGB II Aufgabe des örtlichen Trägers der Sozialhilfe bzw. des kommunalen Trägers der Grundsicherung für Arbeitsuchende.

Der Rhein-Kreis Neuss hat daher am 01.08.2005 mit den Trägern der Schuldnerberatungsstellen im Rhein-Kreis Neuss eine Leistungsvereinbarung getroffen, die eine kreisweite und bedarfsgerechte Versorgung sicherstellen soll.

Aufgrund der stärkeren Inanspruchnahme der Schuldnerberatung durch die ARGE Rhein-Kreis Neuss und er erforderlichen Ausweitung der Beratungskräfte von 4 auf 6 Vollzeitstellen ist die Bezuschussung der Beratungsstellen von 77.372 € in 2005 auf 185.636,00 € in 2008 angehoben worden. Auf die entsprechend ausführlichen Beratungen im Sozial- und Gesundheitsausschuss (zuletzt am 13.09.2007) wird in diesem Zusammenhang verwiesen.

Die Arbeitsgemeinschaft der Schuldnerberatungsstellen im Rhein-Kreis Neuss hat nunmehr unter Darlegung der Fallzahlentwicklung und der aktuellen Tendenzen beantragt, die Beratungskapazität erneut um eine Vollzeitkraft auszuweiten. Der Antrag ist als Anlage beigefügt. Die Angaben zur Fallzahlentwicklung, speziell für den Kundenkreis des SGB II, sind von der ARGE Rhein-Kreis Neuss bestätigt worden.

Aufgrund der Leistungsvereinbarung ist der Rhein-Kreis Neuss vertraglich verpflichtet, die von der Arbeitsgemeinschaft berechneten angemessenen Personalkosten zu übernehmen. Die Personalaufstockung soll nach dem Antrag der Arbeitsgemeinschaft ab 01.10.2008 erfolgen. Die erforderlichen zusätzlichen 14.066,56 € sollen dem regional unterschiedlichen Bedarf entsprechend anteilig den vier Beratungsstellen bewilligt werden. Die genaue Verteilung wird von der Arbeitsgemeinschaft der Schuldnerberatungsstellen noch ermittelt.