Beschlussempfehlung:
Der Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss nimmt das Kreisstraßenbauprogramm 2011 zustimmend zur Kenntnis
Sachverhalt:
Das aktuelle
Kreisstraßenbauprogramm 2011 beinhaltet zwei Baumaßnahmen. Dabei handelt es
sich um den Umbau der K 8 Ortsdurchfahrt Glehn und den Radweg entlang der
K 43 zwischen Grevenbroich - Elsen und Grevenbroich - Gustorf.
Für den Radweg K 43
ist seitens der Bezirksregierung Düsseldorf und des Landesverkehrsministeriums
eine Förderung für 2011 im letztjährigen Programmgespräch zugesagt worden.
Die Verwaltung geht davon aus, dass mit Veröffentlichung des Förderprogramms
für den kommunalen Straßenbau 2011 — im April 2011 — durch das Ministerium
Klarheit geschaffen wird und dann die wesentlichen Weichen für die bauliche
Umsetzung der Maßnahme für die Jahresmitte 2011 gestellt werden können.
Bei einem Bauvolumen
von ca. 1,385 Mio. € beträgt der kreiseigene Investitionsanteil rund 0,554
Mio. €. für das diesjährige Programmjahr.
Bei der
Umgestaltung der K 8 OD Glehn beabsichtigt der Kreis in Kooperation
mit der Stadt Korschenbroich die Verkehrssicherheit in der Ortsdurchfahrt Glehn
— bei der es sich um den ehemaligen Straßenquerschnitt der B 230 handelt —
insbesondere für Fußgänger und Radfahrer weiter zu verbessern sowie den Verkehr
zu homogenisieren.
Mit dem Umbau der
Ortsdurchfahrt soll der Hauptstraßenzug speziell für Kinder, Schüler, Senioren
und im besonderen Radfahrer sicherer und gleichzeitig attraktiver gemacht
werden. Die vorhandenen baulich abgesetzten Radwege am Ortseingang und am
Ortsausgang von Glehn werden in Form markierter Radwege auf der Fahrbahn —
Schutzstreifen — zusammengeführt, um somit einen durchgängigen Netzschluss
(durchgehende Verkehrsanlage) zwischen den außerorts liegenden Radwegen entlang
der K 8 zu erreichen. Darüber hinaus stehen weitere tiefbautechnische
Arbeiten wie zusätzliche Fußgängerquerungshilfen, Umbau von
Einmündungsbereichen, etc. zur Verbesserung der Verkehrssituation an.
Der
Zuwendungsgeber hatte die Maßnahme — auch aufgrund der gegebenen Baureife —
bereits für das Programmjahr 2010 zur Förderung eingestellt. Der
Bewilligungsbescheid der Bezirksregierung Düsseldorf ist jedoch dem Kreis erst
im Dezember 2010 zugestellt worden. Demzufolge konnte die Maßnahme in 2010
nicht mehr begonnen werden und muss bei der Fortschreibung des
Kreisstraßenbauprogramms ins Programmjahr 2011 verschoben werden und ist somit
ein Überhang aus dem Jahr 2010. Die Verwaltung arbeitet zurzeit mit Hochdruck
im Rahmen der Bauvorbereitung an den Ausschreibungsunterlagen und strebt nach
einer Bürgerinformation mit der Stadtverwaltung Korschenbroich und den Bürgern
vor Ort den Baubeginn für Frühjahr 2011 an.
Die Maßnahme K 43 Radweg zwischen Grevenbroich – Elsen und Grevenbroich Gustorf dient zur Anbindung der Freizeit- und Naherholungseinrichtungen im Elsbachtal sowie des dortigen Fahrsicherheitszentrums des ADAC und stellt einen Netzlückenschluss im Radwegenetz dar. Bei dem Radweg handelt es sich um die Weiterführung des innerörtlichen Radweges an der Provinzstraße in Gustorf. Die K 43 ist die einzige Verbindung zwischen den Stadtteilen Gustorf und Elsen. Sie ist durch die Zunahme des Verkehrsaufkommens nicht mehr gefahrlos für Radfahrer und Fußgänger mitzunutzen. Im gesamten Streckenabschnitt steht weder eine separate Radwegführung noch eine akzeptable Wirtschaftswegeverbindung zur Verfügung.
Die Realisierung
des geplanten Radweges erforderte auf der gesamten Neubaulänge von 2 km
umfangreiche Ankäufe einzelner Grundstücksteilflächen, die überwiegend
landwirtschaftlicher Nutzung unterliegen.
Die Verwaltung hat
sich bei den straßenbaubedingten Flächeninanspruchnahmen überwiegend mit
Ersatzlandforderungen der Grundstückeigentümer und keiner monetären
Entschädigung konfrontiert gesehen. Der Grunderwerb mit den betroffenen
Grundstückseigentümern und die Flächensicherung sind nahezu abgeschlossen. Auch
die Zustimmung der Eigentümer liegt uneingeschränkt vor.
In diesem Zusammenhang darf nicht unerwähnt bleiben, dass die BR Düsseldorf mit Schreiben vom 10.01.2011 mitgeteilt hat, dass der gültige Planfeststellungsbeschluss für den 2 km langen kombinierten Geh- und Radweg vom 25.08.2005 — zum 30.01.2006 unanfechtbar geworden — nach Ablauf der fünf Jahresfrist keine formelle Verlängerung der Wirkungsfrist des Planfeststellungsbeschlusses vom 25.08.2005 erforderlich macht, denn gemäß Verwaltungsverfahrensgesetz NRW tritt ein Plan außer Kraft, wenn mit seiner Durchführung nicht innerhalb von fünf Jahren begonnen wird. Insofern ist die letzte Hürde für den Baubeginn der Radwegmaßnahme genommen. Die Verwaltung wird in den nächsten Wochen intensiv in die Bauvorbereitung für die Maßnahme einsteigen, so dass im Herbst 2011 vorbehaltlich des erforderlichen Bewilligungsbescheides mit einem Baubeginn zu rechnen ist.
Beide Baumaßnahmen sind haushaltsrechtlich durch Bereitstellung entsprechender Mittel zur Realisierung vorbereitet.