Betreff
Schulentwicklungsplanung für die Berufskollegs des Rhein-Kreises Neuss
Vorlage
40/0966/XV/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Schulausschuss nimmt den Schulentwicklungsplan zustimmend zur Kenntnis.

 


Sachverhalt:

Ziel der kommunalen Schulentwicklungsplanung ist die Sicherstellung des benötigten Schulraumes und die Bereitstellung der Sachressourcen, um ein pädagogisch leistungsfähiges Schulsystem – hier im Hinblick auf die Berufskollegs - zu ermöglichen. Dabei sollen über die Prognose der zukünftigen Schülerzahlentwicklungen mögliche notwendige Investitionen und organisatorische Maßnahmen schon im Vorfeld  erkannt werden, um zeitnah und vorsorgend  die entsprechenden Entwicklungsprozesse steuern zu können. Die Gestaltung des Schulangebotes ist Aufgabe des Schulträgers. Zur effektiven Wahrnehmung der Aufgabe müssen die erforderlichen Räumlichkeiten, Einrichtungen sowie Lehr- und Unterrichtsmittel rechtzeitig zur Verfügung stehen. Die Schulentwicklungsplanung soll einen zukunftsgerichteten Orientierungsrahmen für organisatorische und bauliche Maßnahmen liefern.

 

Die Schulentwicklungsplanung ist geregelt im Schulgesetz NRW. Der Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen hat im achten Teil des Schulgesetzes die Zuständigkeit und die Aufgaben der Träger öffentlicher Schulen bestimmt. Gemäß § 78 Abs. 2 Schulgesetz NRW sind die Kreise Träger der Berufskollegs. Nach § 80 Abs. 5 Schulgesetz NRW muss die Schulentwicklungsplanung das gegenwärtige und zukünftige Schulangebot und die mittelfristige Entwicklung des Schulraumbestandes ebenso berücksichtigen wie die mittelfristige Entwicklung des Schüleraufkommens und des Schulwahlverhaltens der Schüler bzw. ggf. der Erziehungsberechtigten hinsichtlich des Schulortes. Nach Intention des Schulgesetzes ist der Schulentwicklungsplan Grundlage für die Entwicklung eines regional ausgeglichenen Bildungsangebotes im Lande  und bildet den Planungsrahmen für einen langfristig zweckentsprechenden Schulbau. Hierbei sind die Ziele der Raumordnung und Landesplanung zu beachten.

 

Zuletzt wurde 2005 ein vollständiger Schulentwicklungsplan für die Berufskollegs des Rhein-Kreises Neuss aufgestellt. Der vorliegende Schulentwicklungsplan (Anlage) berücksichtigt die seitdem eingetretenen Entwicklungen sowie die derzeit aktuellen Prognosedaten des Bundes,  des Landes und des Rhein-Kreises Neuss. Auf dieser Grundlage kommt der Schulentwicklungsplan zu folgendem Fazit:

 

In den kommenden Jahren werden die Schülerzahlen auch an den Berufsbildungszentren entsprechend der demografischen Entwicklung weiter sinken. Gleichzeitig wird es erheblich steigenden Bedarf an gut ausgebildeten Fachkräften geben.

 

Es gilt daher, in den kommenden Jahren

 

·         die Berufsbildungsstandorte Neuss-Hammfeld, Neuss-Weingartstrasse, Grevenbroich und Dormagen durch ein nachfrage- und bedarfsorientiertes sowie ortsnahes Bildungsangebot zu sichern,

·         die Standorte für die Zielgruppe interessant und bedarfsentsprechend zu gestalten, um ein Abwandern in umliegende Bezirke zu verhindern sowie ggf. auswärtige Interessenten anzuziehen,

·         die Ausnutzung der vorhandenen räumlichen Ressourcen sowie der schulischen Ausstattung zu optimieren und zu fördern,

·         die Ausstattung im Rahmen der haushaltsrechtlichen Vorgaben auf dem Stand der technischen Entwicklung zu halten und entsprechend der Lehrplanvorgaben auf dem erforderlichen technischen Niveau zu halten oder dorthin zu bringen.

 

Ziel des Rhein-Kreises Neuss und seiner Berufsbildungszentren ist es dabei auch weiterhin, im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten ein berufliches Bildungsangebot zu schaffen, das sowohl den Anforderungen der Wirtschaft als auch den Bedürfnissen der Jugendlichen und der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nach qualifizierter beruflicher Aus- und Weiterbildung entspricht.