Sachverhalt:
Zu der Frage, welche Auswirkungen die Aussetzung des
Zivildienstes auf die sozialen
Einrichtungen hat, wurde die Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände im
Rhein-Kreis Neuss um Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahme ist als Anlage
beigefügt.
Durch den Wegfall der Zivildienstleistenden müssen die Integrationshelfer
für Schulbesuche im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII jetzt
ausschließlich als fest angestellte Kräfte engagiert werden. Dies führt zu
einer derzeit noch nicht quantifizierbaren Kostensteigerung. Es liegen erste
Anfragen nach Tarifanpassungen vor. Die Verwaltung sucht nach Alternativlösungen, um die
Kostensteigerung so gering wie möglich zu halten.
Ebenfalls hiervon betroffen sind die unmittelbar durch die Schulen eingesetzten
Integrationshelfer an Förderschulen.