Betreff
Anfrage der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema "Dioxin-Skandal" vom 28.01.2011 und Antwort der Verwaltung
Vorlage
39/0993/XV/2011
Art
Anfrage (alt)

Zu der Anfrage wird wie folgt Stellung genommen:

 

1.            Welcher Behörde/Abteilung im Rhein-Kreis Neuss obliegt die Verantwortung für die Überprüfung der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit?

 

Für die Überprüfung der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit im Rhein-Kreis Neuss ist das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt zuständig. Die Zuständigkeit im Bereich der Futtermittelsicherheit erstreckt sich nur auf die Überprüfung der Herstellung, Lagerung und Verfütterung von betriebseigenen Futtermitteln an Tiere im landwirtschaftlichen Betrieb. Die Überwachung der Futtermittelhersteller obliegt der LANUV NRW.

 

2.            Wann fanden zuletzt im Rhein-Kreis Neuss stichprobenartig Untersuchungen hinsichtlich Dioxingehalt in Lebensmittel- und Futtermitteln statt?

3.            Wie sahen die Ergebnisse der Untersuchungen aus?

 

Der Umfang der Untersuchungen auf Dioxine richtet sich nach den Vorgaben der nationalen Kontrollprogramme. Diese werden vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit –BVL- erstellt und sehen hinsichtlich der Anzahl und Art der Proben konkrete Vorgaben für die jeweiligen Kreisordnungsbehörden vor. Durch dieses bundesweite Monitoringprogramm wird ein Überblick über die Belastung der verschiedenen Kontaminanten in Futtermitteln gewonnen. Jährlich werden ca. 2.000 Futtermittelproben bundesweit auf Dioxine untersucht, die Beanstandungsquote lag im Jahr 2009 bei 1,3 %. Im Rahmen dieser Kontrollprogramme wurden dem Rhein-Kreis Neuss im Jahre 2010 insgesamt 10 Proben von Futtermitteln zugewiesen, wovon eine Probe auf Dioxin untersucht wurde. Das Ergebnis dieser Untersuchung verlief ohne Beanstandung.

Für den Bereich der Lebensmittel waren im vergangenen Jahr für den Rhein-Kreis Neuss keine Proben zur Untersuchung auf Dioxine vorgesehen.

 

4.            Werden die Daten und Erkenntnisse des gegenwärtigen Dioxin-Skandals auch für den Rhein-Kreis Neuss hinsichtlich einer Klärung der örtlichen Situation genutzt?

 

Nach den vorliegenden Daten und Erkenntnissen sind mit Dioxin belastete Futtermittel nicht an Betriebe im Rhein-Kreis Neuss geliefert worden. Die vom Ministerium veröffentlichen Print-Codes von Eiern mit erhöhten Dioxinwerten wurden zum Anlass genommen, im Einzelhandel stichprobenartige Überprüfungen vorzunehmen.

 

5.            Welche kommunalen Maßnahmen wurden bereits eingeleitet und ergriffen, um eine Verminderung der Dioxinbelastung zu erreichen?

 

6.            Welche generellen Aussagen lassen sich anhand des bereits vorhandenen und des aktuellen Datenmaterials bezüglich der gesamten Dioxinbelastung im Kreisgebiet machen?

 

7.            Wie hoch ist der daraus resultierende finanzielle Bedarf für Vorsorge-Maßnahmen in Bezug auf eine höhere Kontrolldichte und Maßnahmen zur
Senkung der Dioxinbelastung?

 

8.      In welchem Zeitraum könnte das umgesetzt werden?

 

        Aus der Sicht des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes handelt es sich bei dem aktuellen Dioxinskandal um einen Einzelfall, der auf kriminelle Machenschaften zurückzuführen ist (Vermischung von Futtermitteln und Industrieabfällen). Die Ergebnisse der Untersuchungen der letzten Jahre auf Dioxine zeigen, dass die Belastung stetig zurückgegangen ist. Bei der Dioxinbelastung handelt es sich in erster Linie um ein Umweltproblem, da vor allem Verbrennungsprozesse für die Belastung verantwortlich sind. Eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen zielen darauf ab, die Emissionen zu verringern z.B. Bundesimmissionsschutzgesetz, Klärschlammverordnung.

 

9.      Worin bestehen nun die konkreten inhaltlichen Schritte bezüglich des weiteren Vorgehens der zuständigen Stellen?

 

        Der 14 Punkte umfassende „Aktionsplan Verbraucherschutz in der Futtermittelkette“ des Landwirtschaftsministeriums wird begrüßt. Die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen des Aktionsplanes wird zwangsläufig zu einem erhöhten Arbeitsaufwand auf allen Ebenen der Überwachung führen.

 

10.   Welche Maßnahmen wurden schon und werden noch zur Information und zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger bezüglich dieser Sachverhalte ergriffen?

 

        Aus hiesiger Sicht wurden die Bürgerinnen und Bürger umfassend und detailliert durch die Presseveröffentlichungen des Landes informiert. Die frühzeitige Veröffentlichung der Code-Nrn. der Eier betroffener Beständen war ein wichtiger Beitrag zum Verbraucherschutz. Darüber hinausgehende Informationen lagen auch hier nicht vor. Auf die Stellungnahme des Bundesinstituts für Risikobewertung –BfR- vom 26.01.2011, die sich insbesondere mit der Frage der gesundheitlichen Auswirklungen befasst, wird hingewiesen; eine Kopie der Stellungnahme ist beigefügt.