Betreff
Anfrage der Kreistagsfraktion der SPD zum Dioxin-Skandal
Vorlage
39/0994/XV/2011
Art
Anfrage (alt)

Zu der Anfrage wird wie folgt Stellung genommen:

 

Sind vom aktuellen Dioxin-Skandal auch landwirtschaftliche Betriebe im Rhein-Kreis Neuss betroffen?

 

Im Rhein-Kreis Neuss waren vom aktuellen Dioxin-Skandal keine Nutztier haltenden Betriebe betroffen.

 

Gibt es im Rhein-Kreis Neuss Futtermittelhersteller? Wie werden diese Betriebe ggf. kontrolliert?

 

Im Rhein-Kreis Neuss sind zwei industrielle Futtermittelbetriebe ansässig. Die Überwachung dieser Betriebe ist Aufgabe des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW. Die landwirtschaftlichen Betriebe, die selbst betriebseigene Futtermittel herstellen oder zukaufen und mischen, unterliegen der Überwachung durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt. Die Kontrolle der in den hiesigen Zuständigkeitsbereich fallenden landwirtschaftlichen Betrieben umfasst z.B. Produktions- und Lagerbedingungen, die Dokumentation sowie die Probenahme.

 

Werden die von landwirtschaftlichen Betrieben verwendeten Futtermittel vom Veterinäruntersuchungsamt auf Rückstände wie Schwermetalle und Dioxine getestet? In welchem Umfang werden Proben untersucht?

 

Der Umfang der Untersuchungen auf Dioxine richtet sich nach den Vorgaben der nationalen Kontrollprogramme. Diese werden vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit –BVL- erstellt und sehen hinsichtlich der Anzahl und Art der Proben konkrete Vorgaben für die jeweiligen Kreisordnungsbehörden vor. Durch dieses bundesweite Monitoringprogramm wird ein Überblick über die Belastung der verschiedenen Kontaminanten in den Futtermitteln gewonnen. Jährlich werden ca. 2.000 Futtermittelproben bundesweit auf Dioxine untersucht, die Beanstandungsquote lag im Jahr 2009 bei 1,3 %. Im Rahmen dieser Kontrollprogramme wurden dem Rhein-Kreis Neuss im Jahre 2010 insgesamt 10 Proben von Futtermitteln zugewiesen, wovon eine Probe auf Dioxin untersucht wurde. Das Ergebnis dieser Untersuchung verlief ohne Beanstandung. Die nationalen Kontrollpläne sehen auch Untersuchungen auf Schwermetalle vor.

 

Wird das Fleisch von Schlachttieren wie Schweinen, Rindern und Geflügel regelmäßig auf Dioxin-Rückstände getestet? In welchem Umfang geschieht dies?

 

Die Untersuchungen richten sich ebenfalls nach den Vorgaben des Nationalen Rückstandskontrollplanes und sehen auch die Untersuchung auf Dioxine vor. Die vom BVL vorgegebenen Gesamtzahlen variieren jährlich und werden konkret für die einzelnen Kreise und Städte durch das Land nach Art und Anzahl festgelegt. Im Jahre 2010 wurden für den Rhein-Kreis Neuss bei Schlachttieren keine Proben zur Untersuchung auf Dioxine angefordert.

 

Welche Maßnahmen hat das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt im aktuellen Dioxin-Skandal zum Schutz des Verbrauchers ergriffen?

 

Nach den vorliegenden Daten und Erkenntnissen sind mit Dioxin belastete Futtermittel nicht an Betriebe im Rhein-Kreis Neuss geliefert worden. Die vom Ministerium veröffentlichten Print-Codes von Eiern mit erhöhten Dioxinwerten wurden zum Anlass genommen, im Einzelhandel stichprobenartige Überprüfungen vorzunehmen.

 

Aus der Sicht des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes handelt es sich bei dem aktuellen Dioxinskandal um einen Einzelfall, der auf kriminelle Machenschaften zurückzuführen ist (Vermischung von Futtermitteln und Industrieabfällen). Die Ergebnisse der Untersuchungen der letzten Jahre auf Dioxine zeigen, dass die Belastung stetig zurückgegangen ist. Bei der Dioxinbelastung handelt es sich in erster Linie um ein Umweltproblem, da vor allem Verbrennungsprozesse für die Belastung verantwortlich sind. Eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen zielen darauf ab, die Emissionen zu verringern z.B. Bundesimmissionsschutzgesetz, Klärschlammverordnung.

 

Darüber hinausgehende Maßnahmen waren im Rahmen des aktuellen Geschehens nicht erforderlich. Pressemitteilungen des Landes waren detailliert und aufklärend. Auf die Stellungnahme des Bundesinstituts für Risikobewertung –BfR- vom 26.01.2011, die sich insbesondere mit der Frage der gesundheitlichen Auswirkungen befasst, wird hingewiesen; eine Kopie der Stellungnahme ist beigefügt.

 

Welche Maßnahmen hält das Amt für sinnvoll und praktisch umsetzbar, um die Qualität von Futtermitteln in Zukunft besser zu kontrollieren und sicherzustellen, dass in Futtermitteln keine gesundheitsgefährdenden Stoffe enthalten sind?

 

Der vorliegende Dioxin-Skandal betraf einen industriellen Hersteller und nicht landwirtschaftliche Herstellerbetriebe. Durch den 14 Punkte umfassenden „Aktionsplan Verbraucherschutz in der Futtermittelkette“ des Landwirtschaftsministeriums, der von hier aus begrüßt wird, werden die erforderlichen Maßnahmen umgesetzt. Die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen des Aktionsplanes wird zwangsläufig zu einem erhöhten Arbeitsaufwand auf allen Ebenen der Überwachung führen und zu einer Verbesserung der Futtermittel- und Lebensmittelsicherheit beitragen.