Betreff
Beteiligungsrecht der kreisangehörigen Städte und Gemeinden zum Kreishaushalt 2011 gemäß § 55 KrO NW
Vorlage
20/1012/XV/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis. Sie werden in die Haushaltsberatungen einbezogen.

 

Vorbehaltlich der Beratungen und Beschlüsse zu TOP 4.2 verbleibt es zum Ausgleich des strukturellen Defizits bei der geplanten Entnahme aus der Ausgleichsrücklage in Höhe von 12.562.239 EUR.

 

Die übrigen Veränderungen aus den Haushaltsberatungen gehen zugunsten/zulasten des nominalen Kreisumlagebetrages.


Sachverhalt:

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach § 55 KrO NRW wird den kreisangehörigen Städten und Gemeinden Gelegenheit gegeben, zu den Inhalten der Haushaltssatzung und ihrer Anlagen insbesondere zur vorgesehenen Höhe des Umlagesatzes Stellung zu nehmen.

 

Der Entwurf des Kreishaushaltes 2011 wurde in der Bürgermeisterkonferenz am 29.11.2010 den kreisangehörigen Städten und Gemeinden vorgestellt. Eine weitere Beratung erfolgte in der Kämmererkonferenz am 17.12.2010 und der Bürgermeisterkonferenz am 23.02.2011.

 

Die gemeinsame Stellungnahme der Bürgermeister/in der kreisangehörigen Städte und Gemeinden vom 21.01.2011 ist beigefügt.

 

Darüber hinaus hat der Rat der Gemeinde Rommerskirchen im Februar 2011 eine Resolution zum Kreishaushalt an den Kreistag sowie an den Landrat gesandt.

 

Der Hauptausschuss der Stadt Neuss beschloss am 20.01.2011 den Rhein-Kreis Neuss aufzufordern, von einer Anhebung des Hebesatzes der Kreisumlage abzusehen.

 

Auch diese Unterlagen sind beigefügt.

 

Im wesentlichen wird vorgetragen, dass der Rhein-Kreis angesichts der finanziellen Situation seiner Städte und Gemeinden auf eine Anhebung des Hebesatzes der Kreisumlage verzichten solle.

 

Begründet wird dies u.a. damit, dass aufgrund der unvorhersehbaren Erträge aus der Wohngelderstattung in 2010 die geplante Entnahme aus der Ausgleichsrücklage in Höhe von 9,9 Mio. EUR aller Voraussicht nach nicht bzw. nicht in der vorgesehenen Höhe erforderlich wird.

 

Dieser Betrag von 9,9 Mio. EUR solle zusätzlich zu den bereits geplanten 12,6 Mio. EUR in 2011 der Ausgleichsrücklage entnommen werden.

 

Des Weiteren wird ausgeführt, dass die Auswirkungen nach der 1. Modellrechnung zum GFG 2011 zu einer Verbesserung in erster Linie bei den Schlüsselzuweisungen führen, die ebenfalls kreisumlagemindernd eingesetzt werden sollen.

 

Letztlich sei mit Mehrerträgen bei der Wohngelderstattung aufgrund der Neufassung der entsprechenden gesetzlichen Regelungen zu rechnen.

 

Hierzu ist festzuhalten, dass die geforderte höhere Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage keine nachhaltige Lösung zur Entlastung der Kommunen darstellt. Vielmehr wird die Ertragssituation dauerhaft strukturell verändert, das Risiko der Haushaltssicherung nimmt zu. Schließlich müsste die Kreisumlage in den Folgejahren sprunghaft ansteigen, um das strukturelle Defizit wieder auszugleichen.

 

Richtig ist, dass durch die Auswirkungen des Entwurfs zum GFG 2011 der Kreishaushalt entlastet wird.

 

Diese und weitere Veränderungen haben Eingang in den Veränderungsnachweis der Verwaltung vom 25.01.2011 gefunden. Hiernach kann der im Haushaltsentwurf vorgesehene nominale Kreisumlagebetrag von 222,4 Mio. EUR um mehr als 12 Mio. EUR auf rd. 210 Mio. EUR gesenkt werden. Damit werden die Gemeinden gegenüber der ursprünglichen Planung weiter entlastet.

 

Allerdings soll das GFG 2011 erst Mitte 2011 verabschiedet werden. Vor dem Hintergrund der ebenfalls noch ausstehenden Verabschiedung des Landeshaushaltes für 2011 und deren Auswirkungen auf das GFG können hier zusätzliche negative Entwicklungen für die Kommunalfinanzen nicht ausgeschlossen werden.