Betreff
Vorsorgender Bodenschutz in der Bauleitplanung
Vorlage
68/1017/XV/2011
Art
Bericht

Sachverhalt:

Im Rahmen der Bauleitplanung ist die Untere Bodenschutzbehörde (UBB) als Träger öffentlicher Belange bereits frühzeitig zu beteiligen. Die abgegebenen Stellungnahmen sind dann bei der Planung zu berücksichtigen. Zur Vermeidung potentieller Abwägungsfehler und sich daraus ggf. ergebender Risiken empfahl die UBB unlängst den kreisangehörigen Städten und Gemeinden, den Belang des vorsorgenden Bodenschutzes im Rahmen der Bauleitplanung gemäß den Vorgaben des BauGB und des BBodSchG zu behandeln. In dem betreffenden Schreiben begründet die UBB diese Information wie folgt:

 

Bundesweit ist eine unbefriedigende Transparenz in der Behandlung des vorsorgenden Bodenschutzes in der Bauleitplanung festzustellen. Daher wurde im Auftrag der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft (LABO) ein Leitfaden mit dem Titel „Bodenschutz in der Umweltprüfung nach BauGB“ erarbeitet. Zielsetzung der LABO: Schaffung einer geeigneten und bodenschutzfachlich fundierten Entscheidungsgrundlage für den Abwägungsprozess in der Bauleitplanung. Der Leitfaden richtet sich an die Bodenschutzbehörden, Kommunen und Planungsbüros und wurde mittlerweile von der Umweltministerkonferenz mit Umlaufbeschluss Nr. 6/2009 zur Kenntnis genommen und zur Anwendung in den Ländern empfohlen.

(Unter www.labo-deutschland.de/documents/umweltpruefung_494.pdf kann dieser Leitfaden heruntergeladen werden).

 

Die drei Hauptziele der Bodenschutzklausel des Baugesetzbuches (BauGB) und des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) für die Bauleitplanung sind:

 

·                     Die Inanspruchnahme von Böden ist auf das unerlässliche Maß
          zu beschränken.

·                     Die Inanspruchnahme von Böden ist auf Flächen zu lenken, die
          vergleichsweise von geringerer Bedeutung für die Bodenfunktionen sind.

·                     Beeinträchtigungen von Bodenfunktionen sind soweit wie möglich
          zu vermeiden.

Im Abwägungsverfahren sind diese drei Hauptziele zu beachten. Im Regelfall werden die verschiedenen Bausteine zur Berücksichtigung des vorsorgenden Bodenschutzes nacheinander aufgeführt, beschrieben und bewertet.

 

In dem betreffenden Schreiben informiert die UBB des Weiteren über zukünftige Planungsgrundlagen:

 

Mit finanzieller Unterstützung des Landes NRW arbeitet die Untere Bodenschutzbehörde zurzeit an der Erstellung einer Bodenfunktionsbewertungskarte. Mit Hilfe dieser digitalen Arbeitsgrundlage können u. a. wichtige natürliche Funktionen des Bodens

  • für den Wasserhaushalt (z. B. bei der Speicherung von Niederschlägen),
  • für den Nährstoffhaushalt (z. B. als Produktionsgrundlage für die Landwirtschaft),
  • bei der Filterung und Pufferung von Stoffen (z. B. zum Schutze des Grundwassers)

detailliert bewertet werden. Ein Hauptziel dabei: Ermittlung der besonders schützenswerten Böden im Kreisgebiet. Dabei handelt es sich nicht nur um die absolut besten, fruchtbarsten Böden, sondern auch um sehr seltene Böden und Böden mit besonderem Biotopentwicklungspotential. Die Ergebnisse dieser Bewertungen werden den kreisangehörigen Städten und Gemeinden selbstverständlich nach Beendigung des Projektes zeitnah übermittelt und können dann zukünftig in der für den vorsorgenden Bodenschutz wichtigsten Phase der Bauleitplanung, der Flächennutzungsplanung mit einbezogen werden. Die Arbeiten werden allerdings mindestens 2 Jahre in Anspruch nehmen. (Die Verwaltung informierte bereits in der 2. Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 01.06.2010, in der 7. Sitzung des Kreisausschusses am 16.06.2010 und am 14.07.2010 im Kreistag über dieses Projekt „Bodenfunktionsbewertung“).