Betreff
Dringlichkeitsbeschluss: Besetzung des Beirates Jobcenter Rhein-Kreis Neuss
Vorlage
50/1020/XV/2011
Art
Tischvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreisausschuss beschließt im Wege der Dringlichkeit gem. § 50 Abs. 3 KrO NRW die Besetzung des Beirates Jobcenter Rhein-Kreis Neuss wie folgt:

 

Fraktion

Mitglied

persönliches stellv. Mitglied

CDU

KTA Dr. Hans-Ulrich Klose

KTA Karl-Heinz Ehms

SPD

KTA Rainer Thiel

KTA Horst Fischer

FDP

KTA Rolf Kluthausen

KTA Dirk Rosellen

Bündnis 90 / Die Grüne

KTA Manfred Haag

KTA Martin Kresse

UWG / Die Aktive

KTA Carsten Thiel

sB. Rolf Weyers

 


Sachverhalt:

Das Jobcenter Rhein-Kreis Neuss hat gemäß § 18d SGB II einen Beirat zu bilden, der das Jobcenter bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente berät.

Nach § 5 Abs. 2 der Vereinbarung zwischen dem Rhein-Kreis Neuss und der Agentur für Arbeit Mönchengladbach zur Ausgestaltung der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter gehören dem Beirat als stimmberechtigte Mitglieder u.a. je eine Vertreterin / ein Vertreter der Kreistagsfraktionen, die / der von diesen zu benennen sind, an.

Die Fraktionen im Kreistag des Rhein-Kreises Neuss sind am 08.02.2011 gebeten worden, ihre Vertreter für den Beirat zu benennen. Die Namen sind in der nachfolgenden Tabelle aufgenommen:

Fraktion

benanntes Mitglied

benanntes persönliches stellv. Mitglied

CDU

KTA Dr. Hans-Ulrich Klose

KTA Karl-Heinz Ehms

SPD

KTA Rainer Thiel

KTA Horst Fischer

FDP

KTA Rolf Kluthausen

KTA Dirk Rosellen

Bündnis 90 / Die Grüne

KTA Manfred Haag

KTA Martin Kresse

UWG / Die Aktive

KTA Carsten Thiel

sB. Rolf Weyers

 

Die Mitglieder des Beirates sind vom Kreistag zu bestellen. Da die erste Sitzung des Beirates bereits am Mittwoch, 09.03.2011, 15 Uhr, im Kreishaus Grevenbroich, Sitzungsbereich, stattfinden wird, der nächste Kreistag aber erst am 30.03.2011, ist ein Dringlichkeitsbeschluss des Kreisausschusses erforderlich.