Betreff
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Mittagsverpflegung an den Förderschulen
Vorlage
40/1028/XV/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag beschließt gemäß § 5 Kreisordnung NRW die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Mittagsverpflegung an den Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss in der als Anlage beigefügten Fassung.

 


Sachverhalt:

Auf Empfehlung des Schulausschusses hat der Kreistag am 23.06.2010 die zurzeit geltende Satzung vom 27.07.2010 über die Erhebung von Gebühren für die Mittagsverpflegung an den Förderschulen beschlossen. Mit dieser Satzung wurden die Beiträge für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung von einem privatrechtlichen Entgelt in eine öffentlich-rechtliche Gebühr umgewandelt. Mit der Umwandlung war keine Erhöhung der Beiträge verbunden. Diese waren zuletzt mit Kreistagsbeschluss vom 20.11.2006 auf 2,50 € pro Verpflegungstag für Vollzahler und 1,00 € pro Tag für Hilfeempfänger festgesetzt worden.

 

Die Gebühren decken die Kosten der Mittagsverpflegung nur teilweise. Im Haushaltsjahr 2010 standen Aufwände für die Mittagsverpflegung an den fünf Förderschulen in Höhe von 204.340 € Erträge in Höhe von 103.946 € gegenüber. Der Kostendeckungsgrad beträgt rd. 51 %. 

 

Um die Kostendeckung zu erhöhen, schlägt die Verwaltung vor, die Gebühren für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung ab dem Schuljahr 2011/2012 von 2,50 € auf 3,00 € für Vollzahler und von 1,00 € auf 1,50 € für Hilfeempfänger zu erhöhen.

 

Am 14.02.2011 hat der Schulausschuss dem Kreistag empfohlen, die geänderte Satzung in der als Anlage beigefügten Fassung zu beschließen.