Betreff
Rettungsdienstlicher Bedarfsplan
Vorlage
32/1030/XV/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag beschließt den rettungsdienstlichen Bedarfsplan in der vorgelegten Fassung.

 

 

 


Sachverhalt:

Gemäß § 12 Rettungsgesetz NRW stellen die Kreise Bedarfspläne auf, in denen insbesondere Zahl und Standorte der Rettungswachen, weitere Qualitätsanforderungen sowie die Zahl der erforderlichen Krankenkraftwagen und Notarzteinsatzfahrzeuge festzulegen sind.

Der Bedarfsplan ist kontinuierlich zu überprüfen und bei Bedarf, spätestens alle vier Jahre, zu ändern. Der aktuelle rettungsdienstliche Bedarfsplan wurde vom Kreistag am 14.06.2006 beschlossen.


Bei der Fortschreibung der Bedarfsplanung ist mit den kreisangehörigen Städten, die Träger von Rettungswachen sind (Stadt Neuss, Stadt Dormagen), Einvernehmen zu erzielen. Mit den Verbänden der Krankenkassen und den Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften ist hinsichtlich der kostenbildenden Qualitätsmerkmale des Bedarfsplanes Einvernehmen anzustreben.

Das erforderliche Einvernehmen der Stadt Neuss  sowie mit den Kostenträgern liegt vor. Mit der Stadt Dormagen werden noch letzte Fragen abgeklärt. Der hierzu ergangene Schriftverkehr ist als Anlage beigefügt. Die Verwaltung wird hierzu in der Sitzung berichten.
 

Der Ausschuss für Rettungswesen, Feuer- und Katastrophenschutz hat die Bedarfsplanung  in seiner Sitzung am 01.02.2011 beraten und empfiehlt dem Kreistag einstimmig den Bedarfsplan, zu beschließen. Die Beschlussempfehlung wurde durch den Kreisausschuss in seiner Sitzung am 16.02.2011 bestätigt.

 

Der rettungsdienstliche Bedarfsplan ist als Anlage beigefügt.