Betreff
Spenden und Sponsoringleistungen 2009/2010
Vorlage
014/1058/XV/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt die von der Verwaltung angenommenen Sponsoringleistungen und Spenden der Jahre 2009 und 2010 zur Kenntnis.

Der Veröffentlichungspflicht wird in der Weise Rechnung getragen, dass auf der Internetseite des Rhein-Kreises Neuss auf die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Spenden-/Sponsorenliste hingewiesen wird.

 

 

 


Sachverhalt:

Nach den vom Landrat am 05.04.2005 erlassenen Rahmenbedingungen für Sponsoringleistungen i.V.m. Nr. 4 des RdErl. des Innenministeriums vom 26.04.2005 – IR 12.02.06 – sind einmal jährlich angenommenen Sponsoringleistungen/Spenden (auch Sach- und Dienstleistungen) mit einem Wert von mehr als 500 € zu veröffentlichen. Dabei sind der Name des Sponsors/Spenders, die Höhe des gesponserten/gespendeten Geldbetrages oder Bezeichnung der gesponserten/gespendeten Sach- oder Dienstleistung mit Angabe des vollen Wertes und ein Hinweis zur Verwendung anzugeben.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss ist jährlich formlos über angenommene Sponsoringleistungen und Spenden zu informieren.