Betreff
Änderung der Verordnung des Rhein-Kreises Neuss über die Regelungen des Verkehrs mit Taxen (Taxenordnung) vom 08.12.2010
Vorlage
36/1080/XV/2011
Aktenzeichen
36.0-01-01-02-Taxenordnung
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

1.) Der Kreistag beschließt die nachstehende Änderung des § 2 Abs. 2 der Taxenordnung vom 08.12.2010

 

§ 2
Bereithalten von Taxen

 

(2) Auf dem Gelände der Skihalle Neuss, An der Skihalle, dürfen sich im Einvernehmen und auf Wunsch des Betreibers und Eigentümers, der Allrounder Mountain Resort GmbH & Co. KG, Taxen aus allen Betriebssitzgemeinden im Rhein-Kreis Neuss auf dem behördlich zugelassenen und mit Verkehrszeichen 229 StVO gekennzeichneten Taxenhalteplatz zur Aufnahme von Fahrgästen bei Veranstaltungen der Skihalle Neuss bereithalten.

Diese Sonderregelung gilt ganzjährig Freitag, Samstag und Sonntag in der Zeit von 23.00 bis 05.00 Uhr.

 

2.) Die Änderung tritt zum 15. April 2011 in Kraft

 

 


Sachverhalt:

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 08.12.2010 die Verordnung über die Regelungen des Verkehrs mit Taxen (Taxenordnung) bei gleichzeitigem Außerkrafttreten der Rechtsverordndung über die Festsetzung einer Droschkenordnung für den Kreis Neuss vom 22. Juni 1977 beschlossen.

Bestandteil der Taxenordnung war in § 2 Abs. 2 auch eine Sonderregelung zum Bereithalten von Taxen auf dem Gelände der Skihalle Neuss, im Einvernehmen und auf Wunsch des Betreibers und Eigentümers in einem festgelegten zeitlichen Rahmen.

Diese Sonderregelung war in der Hoffnung erarbeitet worden, dass hiermit den besonderen Bedürfnissen der Gäste der Skihalle einerseits und den wirtschaftlichen Belangen der Taxenunternehmen andererseits ausreichend Rechnung getragen würde.

 

Leider hat diese Regelung bisher nicht den erhofften Erfolg erzielt. Nach wie vor stehen in den Zeiträumen vor Beginn der Sonderregelung und nach Schließung der Skihalle nicht ausreichend Taxen zur Beförderung der Gäste zur Verfügung. Auch ist mit der engen zeitlichen Begrenzung der Sonderregelung eine flexible Erfüllung der Beförderungswünsche der Gäste dieser überregional bedeutsamen Einrichtung nicht zu erreichen.

 

Die Skihalle Neuss hat daher bei der Verwaltung beantragt, den zeitlichen Rahmen der Sonderregelung für Taxen aus anderen Betriebssitzgemeinden als der Stadt Neuss auf 23.00 bis 05.00 Uhr zu erweitern und diese Regelung ganzjährig zu verordnen.

Im Rahmen der weiteren Verhandlungen hat die Geschäftsführung der Skihalle der Verwaltung gebeten, auf dem im Eigentum der Skihalle stehenden Gelände des Parkplatzes an der Skihalle durch die zuständige Stadt Neuss einen Taxenhalteplatz behördlich anordnen zu lassen.

 

Die Anordnung des Taxenhalteplatzes durch die Stadt Neuss mit Aufstellung des Verkehrszeichens 229 (Taxen) auf dem Parkplatz der Skihalle hat zur Folge, dass nach den Bestimmungen des Personenbeförderungsgesetzes dann jederzeit alle Taxen aus der Betriebssitzgemeinde Neuss sich dort zur Aufnahme von Fahrgästen bereithalten dürfen.

Zusätzlich dürfen sich innerhalb des zeitlichen Rahmens der Sonderregelung des § 2 Abs. 2 der Taxenordnung die vom Betreiber der Skihalle hierzu beauftragten Taxen aus anderen Betriebssitzgemeinden des Rhein-Kreises Neuss dort bereithalten.

 

Zu der vorgesehenen Änderung wurden kurzfristig die Stadt Neuss, die IHK Mittlerer Niederrhein und die Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein Taxi-Mietwagen e. V. gehört.

Während die Stadt Neuss und die IHK der Änderung zugestimmt haben, lehnt die Fachvereinigung Personenverkehr diese ab, da sie hierin Nachteile für die Taxibetriebe aus der Stadt Neuss sieht. Auch die IHK weist in ihrer Stellungnahme auf mögliche kritische Entwicklungen im Taxengewerbe durch die Ausweitung der Sonderregelung hin.

Die Fachvereinigung Personenverkehr hat für den Fall der Änderung der Taxenordnung die Anfechtung im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens angekündigt.

 

Die Bedenken der Fachvereinigung Personenverkehr werden von der Verwaltung nicht geteilt, da insbesondere an den vielen besucherstarken Wochenenden die Taxiunternehmen aus der Stadt Neuss eine ausreichende Versorgung mit Taxen alleine nicht sicherstellen können.

 

Da der zuständige Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss turnusmäßig erst im Oktober 2011 tagt, in der Sache aber eine kurzfristige Entscheidung erforderlich ist, wird die Änderung der Taxenordnung dem Kreistag unmittelbar zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

§ 2 Abs. 2 der Taxenordnung erhält die nachstehende Fassung.