Betreff
Optionsantrag
Vorlage
50/1117/XV/2011
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.


Sachverhalt:

Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAIS) hat mit Erlass vom 30.03.2011 mitgeteilt, dass der Rhein-Kreis Neuss zur alleinigen Wahrnehmung von Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach § 6a Abs. 2 SGB II geeignet ist. Auch bei den anderen antragstellenden Kommunen ist die Eignung festgestellt worden.

Das MAIS hat ferner mitgeteilt, dass anhand der Bewertungsmatrix in Nordrhein-Westfalen der Antrag des Rhein-Kreises Neuss den 14. Platz innerhalb der 15 Bewerbungen erhalten hat. Nach der vorgenommenen Reihung und der bisher zur Verfügung stehenden 8 Landesplätze sei davon auszugehen, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales folgende 4 kreisfreien Städte und 4 Kreise aus Nordrhein-Westfalen zur alleinigen Aufgabenwahrnehmung des SGB II zulassen wird:

Kreis Lippe, Stadt Wuppertal. Kreis Recklinghausen, Stadt Essen, Stadt Solingen, Kreis Gütersloh, Stadt Münster, Kreis Warendorf.

Damit hat der Optionsantrag des Rhein-Kreises Neuss leider nicht den beabsichtigten Erfolg erzielt.

Der Landkreistag NRW und der Städtetag NRW haben in einem gemeinsamen Schreiben vom 05.04.2011 den Minister darauf hingewiesen, dass die Kommunen, die auf Grund der Begrenzung der verfügbaren neuen Optionsplätze jetzt nicht berücksichtigt werden, ein sachlich nachvollziehbares Ergebnis und eine Information über die Gründe für die Auswahlentscheidung erwarten. Die kommunalen Spitzenverbände haben den Minister daher gebeten, die jeweils erreichten Punktwerte und ihre Verteilung auf die einzelnen Eignungskriterien bekanntzugeben sowie ergänzende Informationen, welche weiteren Aspekte das Ministerium zur Feststellung der Eignung herangezogen hat. Eine Antwort des Ministeriums hierzu steht noch aus.

Die angeführten Schreiben und eine Darstellung der räumlichen Verteilung der neuen Optionskommunen sind als Anlagen beigefügt.