Betreff
Einsatz von Freiwilligen an den Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss (Bundesfreiwilligendienst und Freiwilliges Soziales Jahr)
Vorlage
40/1156/XV/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Schulausschuss stimmt dem Konzept der Verwaltung zum Einsatz von Freiwilligen an den Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss zu.

 


Sachverhalt:

Ausgangssituation

 

Mit der Aussetzung des Wehrdienstes zum 01.07.2011 entfällt auch der obligatorische Zivildienst für Wehrdienstverweigerer. An seine Stelle tritt der Bundesfreiwilligendienst (BFD), dessen Konditionen an das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) angepasst wurden. Alle Schulen und sozialen Einrichtungen, die Zivildienstleistende einsetzen, stehen nun vor der Frage, ob der Bundesfreiwilligendienst den Wegfall des Zivildienstes kompensieren kann.

 

Zurzeit ist nicht absehbar, wie groß das Interesse der Bürgerinnen und Bürger am Bundesfreiwilligendienst sein wird und wie sich der Bundesfreiwilligendienst auf die Nachfrage nach dem FSJ auswirkt.

 

An den Förderschulen des Rhein-Kreises Neuss gibt es 12 anerkannte Zivildienststellen. Diese verteilen sich auf vier Förderschulen:

 

Schule am Nordpark: 6

Mosaik-Schule:          3

Sebastianus-Schule:   2

Joseph-Beuys-Schule: 1

 

Zurzeit sind 8 Stellen besetzt. Bis zum 30.09.2011 werden alle Zivildienstleistenden ihren Dienst beenden. Darüber hinaus sind an den Förderschulen 8 FSJ-Stellen eingerichtet und besetzt. Die FSJ-Kräfte erhalten ein monatliches Taschengeld von 200 € sowie freie Verpflegung in den Förderschulen. Für diese Leistungen zahlt der Rhein-Kreis Neuss als Vertragspartner der Freiwilligen Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 40%. Ein Fahrkostenzuschuss wird nicht gezahlt.

 

Künftiges Leistungsangebot an die Freiwilligen

 

Formeller Vertragspartner der BFD-Kräfte wird – wie bisher für die Zivildienstleistenden – das Bundesamt für den Zivildienst sein (neue Bezeichnung: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben). Die gesetzliche Obergrenze für das Taschengeld beträgt 330 €/Monat. Für die sonstigen Leistungen (z. B. Verpflegung, Unterkunft, Fahrkosten, Ausgleich für Kindergeld) gibt es weder eine gesetzliche Verpflichtung noch ein Limit. Die sonstigen Leistungen können als Sachleistungen oder Barauszahlungen erbracht werden. Auf die Summe aller Leistungen fallen Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 40% an, wobei die Einsatzstelle bzw. deren Träger sowohl den Arbeitgeber- als auch den Arbeitnehmeranteil zu zahlen hat. Wie die Teilnehmer/innen am FSJ müssen die Bundesfreiwilligen begleitende Seminare besuchen (25 Seminartage pro Jahr).

 

Nach Auffassung von Amt 40 sollten die BFD-Kräfte und die FSJ-Kräfte künftig die gleichen Leistungen erhalten, da sie in den Schulen die gleichen Aufgaben erfüllen und die gesetzlichen Vorschriften für FSJ und BFD weitgehend übereinstimmen.  Um möglichst viele Freiwilligenplätze an den Förderschulen besetzen zu können, schlägt Amt 40 vor, das Leistungsangebot für die BFD- und die FSJ-Kräfte im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel attraktiv auszugestalten:

 

  • Taschengeld in Höhe von 300 €
  • Erstattung der Fahrkosten bis zu einem Betrag von 66,45 €/monatl. (YoungTicket Stufe B)
  • Freie Mittagverpflegung in den Schulen.

 

Kosten und Finanzierung

 

An der Finanzierung der Mittagsverpflegung (durchschnittlich 46,25 €/Monat) und der Seminarkosten für die FSJ-Kräfte (150 €/Monat) wird sich nichts ändern. Diese Kosten könnten in gleicher Höhe wie 2011 in den Etats der Schulen veranschlagt werden. Wenn die Seminare für die BFD-Kräfte beim Bundesamt gebucht werden, würden keine Kosten entstehen.

 

Für die übrigen Kosten wären für jede/n Freiwilligen folgende Aufwände pro Monat zu veranschlagen:

 

Taschengeld:                               300,00 €
Fahrkosten:                       max.     66,45 €

Sozialversicherung:              max.   165,00 € (unter Berücksichtigung der Mittagsverpflegung)
Summe pro Monat:                          531,45 €.

 

Vergleicht man diese Kosten mit den bisherigen monatlichen Kosten eines Zivildienstleistenden und einer FSJ-Kraft ergibt sich folgendes Bild:

 

Freiwillige/r (BFD oder FSJ 2011)      531,45 €

Zivildienstleistender                        740,00 €

FSJ-Kraft (bisher)                         281,30 €. 

 

Das Bundesamt wird den Einsatzstellen bzw. deren Trägern für BFD-Kräfte bis zu 350 €/monatlich erstatten. Außerdem wird sich der Bund an den Kosten der Seminare für FSJ-Kräfte mit bis zu 200 €/monatlich beteiligen. Diese Kostenbeteiligung gab es bisher nicht. Der Bund beteiligt sich zurzeit lediglich an den Kosten der Zivildienstleistenden (rund 294 €/monatlich).

 

Für das Schuljahr 2011/2012 sollen die Freiwilligen (BFD und FSJ) zum 01.09.2011 eingestellt werden. Da spätestens 2012 die Zahl der BFD-Kräfte nicht höher sein soll als die Zahl der FSJ-Kräfte, schlägt Amt 40 vor, bereits 2011 8 BFD- und 8 FSJ-Stellen zu besetzen, soweit eine entsprechende Anzahl an Bewerber/innen zur Verfügung steht.

 

Nach dem derzeitigen Kenntnisstand werden auf den Sachkonten der Förderschulen für die Aufwände der Zivildienstleistenden in den Monaten September bis Dezember 2011 voraussichtlich noch rund 35.000 € zur Verfügung stehen, da 2011 nicht alle anerkannten Zivildienststellen besetzt wurden (s. oben). Diese Mittel würden ausreichen, um die vorgeschlagene Anzahl an Stellen zu besetzen.

 

Im Haushalt 2012 müssten dann für die BFD-Kräfte deutlich weniger Mittel veranschlagt werden als 2011 für die Zivildienstleistenden:

 

2012 (8 BFD)           2011 (12 Zivis)       Differenz

 

50.880 €                           79.960 €                   -29.080 €

 

                                                                  

Für jede FSJ-Kraft müssten 2012 monatlich ca. 250 € mehr kalkuliert werden als 2011. Bei 8 besetzten FSJ-Stellen wären dies rund 24.000 €. Dieser Mehraufwand würde durch die Einsparungen im BFD-Bereich kompensiert. Hinzu kämen Erträge durch die Bundesförderung der FSJ-Seminare in Höhe von bis zu 19.200 €.