Zum Sachstand „Altpapier“ wurde der
Planungs- und Umweltausschuss mit den Vorlagen 68/0544/XV/2010 (Sitzung
01.06.2010) und 68/1024/XV/2011 (Sitzung 01.03.2011) informiert.
Den aktuellen Verfahrensstand der
eingeleiteten Verwaltungsverfahren zeigt die beiliegende Anlage 1. Danach
stehen insbesondere die 3 Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichtes NRW in Münster
zu den Beschwerden des Kreises über die Beschlüsse des Verwaltungsgerichtes
Düsseldorf zu den vom Kreis angeordneten sofortigen Vollziehungen derzeit aus.
Diese in Kürze zu erwartenden Beschlüsse werden entscheiden, ob bis zur
Entscheidung der möglicherweise noch Jahre dauernden Hauptsacheverfahren das
Altpapier vom Kreis oder den gewerblichen Sammlern vermarktet wird.
Das Verfahren gegen die AWL GmbH ist
durch widersprechende Aussagen geprägt. Die Eigner der AWL GmbH sind die Stadt
Neuss und die Stadtwerke Neuss. Der für die Abfallwirtschaft zuständige
Beigeordnete der Stadt Neuss ist gleichzeitig einer der beiden Geschäftsführer
der AWL. Die AWL trägt vor, sie habe zwar eine gewerbliche Sammlung angezeigt,
führe eine solche aber nicht durch. Sie sei vielmehr weiterhin im Auftrag der
Stadt Neuss als deren beauftragte Dritte tätig. Die Stadt Neuss trägt umgekehrt
vor, die AWL sei keinesfalls in ihrem Auftrag tätig, sie führe vielmehr eine
gewerbliche Sammlung durch. Deshalb waren aus Sicht des Kreises in diesem Fall
2 Verfügungen erforderlich, eine ordnungsrechtliche durch die Untere Abfallwirtschaftsbehörde des
Rhein-Kreises Neuss gegen die AWL und eine aufsichtsrechtliche durch das Land
NRW, vertreten durch den Landrat des Rhein-Kreises Neuss, gegen die Stadt
Neuss, vertreten durch den Bürgermeister. Die Stadt Neuss und die AWL werden
durch denselben Bevollmächtigten vertreten. Dieser trägt vor, die Stadt und die
AWL seien – unabhängig von der Wahrheit – im Rahmen ihrer prozessualen Rechte
zu widersprechenden Vorträgen berechtigt.
Das Verfahren des Landes NRW gegen
die Stadt Neuss musste eingestellt werden, weil das Oberverwaltungsgericht
Münster entschied, dass das Land NRW in diesem Fall nicht durch Landrat des Rhein-Kreises
Neuss, sondern durch die Bezirksregierung Düsseldorf zu vertreten sei, da der
Rhein-Kreis Neuss befangen sei. Die Bezirksregierung Düsseldorf hatte im
Vorfeld eine eigene Zuständigkeit verneint. Auch nach dem Beschluss des OVG
Münster zu ihrer Zuständigkeit und des in Sache eindeutigen
Vorgängerbeschlusses des VG Düsseldorf möchte die Bezirksregierung nicht tätig
werden. Sie wünscht zur Absicherung eine genaue Sachverhaltsermittlung, ob die
AWL als gewerblicher Sammler oder beauftragte Dritte der Stadt tätig sei. Für
die Sachverhaltsermittlung sei ihrer Ansicht nach der Kreis nicht befangen und
deshalb zuständig. Das Land NRW, vertreten durch den Rhein-Kreis Neuss, hat
darauf hin den Bürgermeister der Stadt Neuss gebeten, den Sachverhalt
wahrheitsgemäß darzulegen. Die Antwort steht noch aus. Dass die Stadt Neuss das
in ihrem Auftrag gesammelte Altpapier dem Kreis überlassen muss, ist gesetzlich
eindeutig geregelt und steht im Verfahren nicht zur Diskussion.
Die Erlöse für Altpapier sind weiter
gestiegen, von ca. 110,- €/t zum Zeitpunkt der europaweiten Altpapierausschreibung
des Kreises (September 2010, für Altpapier aus Jüchen, Kaarst, Korschenbroich,
Neuss und Rommerskirchen) auf aktuell ca. 160,- €/t (April 2011). Allerdings
kann der Kreis derzeit nur das Altpapier aus Rommerskirchen zu diesem Preis
vermarkten. Das Altpapier aus Jüchen, Kaarst, Korschenbroich und Neuss wird von
Schönmackers und der AWL gewerblich gesammelt und gelangt nicht zum Kreis.
Dabei werden Schönmackers und die AWL von den jeweiligen Städten und Gemeinden
unterstützt. Diese haben es z.B. der Fa. Schönmackers ermöglicht, die
bisherigen kommunalen Sammlungen nahtlos und flächendeckend als gewerbliche
Sammlungen weiter zu führen und erwecken teilweise in ihren Satzungen den
Eindruck, es handele sich nach wie vor um kommunale Sammlungen. Schönmackers
ist dadurch vor der Konkurrenz anderer gewerblicher Sammler geschützt Diese
müssten konkurrierende Sammlungen gegen ein etabliertes System mit zunächst
(unwirtschaftlich) wenigen Kunden neu aufbauen. Bei Einsammlungskosten von
geschätzt 38,- €/t macht z.B. Schönmackers derzeit einen Gewinn von ca. über 300%
mit der gewerblichen Sammlung von Altpapier. Dem Kreis dagegen fehlen die erhofften
Einnahmen, er musste die Abfallgebühren erhöhen.
Über den Fortgang der Verfahren wird
weiter berichtet.