Betreff
Gülleimporte aus den Niederlanden
Vorlage
68/1198/XV/2011
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

Die anliegende Anfrage der Fraktion „Die Linke“ wird wie folgt beantwortet.

 

Zu Frage 1.

 

Eine Belastung des Grundwassers durch Gülle ist im Rhein-Kreis Neuss nicht zu verzeichnen.

 

Der Import von Gülle aus den Niederlanden erfolgt im Rahmen eines Importantrages beim LANUV. Hierbei müssen die Landwirte einen Düngeplan einreichen, der den Anforderungen der Dünge-VO entspricht und von der Landwirtschaftskammer genehmigt wird. Grundsätzlich haben die Landwirte die Vorgaben der Dünge-VO  einzuhalten und ihre Flächen bedarfsgerecht zu düngen.

Die Dünge-VO regelt, dass aus Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft maximal 170 kg Gesamtstickstoff/ ha im Durchschnitt auf landwirtschaftlich genutzten Flächen ausgebracht werden darf.

Der Rhein-Kreis Neuss ist ein Ackerbaustandort und hat einen hohen Bedarf an organischem Dünger wie Gülle, Gärsubstrat aus Biogasanlagen etc.

Die Kooperation Wasserwirtschaft/ Landwirtschaft weist die Landwirte in enger Zusammenarbeit  mit der Unteren Wasserbehörde in den Beratungsgesprächen darauf hin, die Vorgaben der Dünge -VO in der Praxis einzuhalten.

Zuständig für die Überwachung der Düngeverordnung ist die Landwirtschaftskammer NRW. Hierzu hat der Landwirt eine Buchführung über die Düngung zu erstellen, die durch die Landwirtschaftskammer kontrolliert wird.

 

Zu Frage 2.

 

Nach Mitteilung des Bundesinstitutes für Risikobewertung- BfR- vom 15.02.2010                       (Information Nr. 019/2010) ist in wissenschaftlichen Versuchen nachgewiesen worden, dass aus Gülle stammende Tierarzneimittelrückstände auch in Nutzpflanzen aufgenommen werden können.

Das BfR weist in diesem Zusammenhang jedoch darauf hin, dass die bisher vorliegenden Daten keine sichere Abschätzung über die Höhe der Aufnahme von Tierarzneimittelrückständen über pflanzliche Lebensmittel unter Feldbedingungen zulassen. Es besteht nach der jetzigen Datenbasis kein Grund zu der Annahme, dass in Gebieten mit hohem Viehbesatz mit einer flächendeckenden Belastung von Getreide oder anderen Nutzpflanzen durch Antibiotika aus Gülle zu rechnen ist.

 

Über Hormonrückstände in Pflanzen liegen keine Erkenntnisse vor. Der Einsatz von Hormonen in der Nutztierhaltung ist grundsätzlich verboten.

 

Zu Frage 3.

 

Der Import von Gülle ist mit tierseuchenrechtlichen Auflagen verbunden. Um die Einschleppung von Tierseuchenerregern zu vermeiden, muss die Klauentiergülle einer Drucksterilisierung bzw. Pasteurisierung unterzogen werden. Bei der Pasteurisierung wird die Gülle für 60 Min. auf 70°C erhitzt. Eine Drucksterilisierung umfasst eine 20-min. Hitzbehandlung bei 3 bar und 133°C.

Diese Hitzebehandlungen sorgen für eine Keimabtötung und verhindern die Verbreitung von Krankheitserregern. Gerade EHEC-Erreger werden durch eine Erhitzung für mindestens 2 Min. auf 70°C sicher abgetötet.