Beschlussempfehlung:
Dem Paritätischen Sozialdienst wird zu den Betriebskosten von Spielgruppen für das Jahr 2011 ein freiwilliger Zuschuss in Form einer Pauschale je Spielgruppe von 895 €/Jahr x 2 1/4 Gruppen = 2.014,00 € + ein Mietzuschuss von 1/3 der Mietkosten = 315,00 €, ergibt zusammen 2.329,00 € gewährt.
Die Verwendung des Zuschusses ist bis zum 31.3.2012 nachzuweisen.
Die Höhe des Zuschusses ergibt sich aus der Zahl der tatsächlich angebotenen Gruppen und den tatsächlichen Mietzahlungen.
Die Mittel sind im Haushalt 2011 im Produktplan 060 361 010 eingeplant.
Sachverhalt:
Der Paritätische
Sozialdienst betreibt Spielgruppen für Kinder unter 3 Jahren in folgenden Orten
im Einzugsbereich des Kreisjugendamtes:
Ort |
Anzahl der Gruppen |
Spielgruppe
Kleinenbroich |
1 |
Spielgruppe Jüchen,
Alleestr. |
1 |
Spielgruppe Glehn |
1 (geschlossen zum
31.3.2011) |
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Spielgruppen gesamt |
2 1/4 |
Eine Betriebserlaubnis
des Landschaftsverbandes nach § 45 KJHG ist erteilt.
Aus Gründen der
Verwaltungsvereinfachung wird dem Paritätischen Sozialdienst für die
Spielgruppen eine Förderung in Form einer Pauschale je Gruppe in Höhe von
895,00 €/Jahr gewährt. Im Jahre 2011 sind voraussichtlich 2 1/4 Gruppen in
Betrieb. Der Zuschuss beträgt daher 2 1/4 x 895,00 € = 2.014,00 €.
Inzwischen wird für die
Nutzung der Räume in Jüchen eine Miete gefordert. Eine Miete in Höhe von 944,00
€ wird für das Jahr 2011 erwartet. 1/3 der Mietkosten = 315,00 € sollen daher
zusätzlich als Zuschuss gewährt werden.