Betreff
Gewährung von allgemeinen Zuschüssen
Vorlage
50/1279/XV/2011
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Rhein-Kreis Neuss gewährt den im Rhein-Kreis Neuss tätigen und ansässigen Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege für 2011 einen institutionellen Zuschuss unter Beachtung des folgenden Verteilerschlüssels:

1.             Arbeiterwohlfahrt Ortsverein
Neuss e.V., Neuss
0,5 Kraft =                                            15.477,78 €

2.             Caritasverband für den Rhein-Kreis
Neuss e.V., Grevenbroich
5 Kräfte =                                            154.777,80 €

3.             Deutscher Paritätischer Wohl-
fahrtsverband Kreisgruppe Neuss
0,5 Kraft =                                            15.477,78 €

4.             Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband
Grevenbroich e.V., Grevenbroich
0,5 Kraft =                                            15.477,78 €

5.             Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband
Neuss e.V., Neuss
0,5 Kraft =                                            15.477,78 €

6.             Diakonisches Werk der ev. Kirchen-
gemeinden Rhein-Kreis Neuss e.V.,
Grevenbroich
1 Kraft =                                               30.955,56 €

7.             Diakonisches Werk der ev. Kirchen-
gemeinden in Neuss e.V., Neuss
1 Kraft =                                               30.955,56 €

Mittel in Gesamthöhe von 278.600 € stehen im Kreishaushalt beim Produkt 050 331 010 zur Verfügung.

 


Sachverhalt:

Der Rhein-Kreis Neuss gewährt den im Rhein-Kreis Neuss tätigen und ansässigen Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege

1.      Arbeiterwohlfahrt Ortsverein Neuss e.V., Neuss,        

2.      Caritasverband für den Rhein-Kreis Neuss e.V., Grevenbroich,

3.      Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband Kreisgruppe Neuss, Neuss,        

4.      Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Grevenbroich e.V., Grevenbroich,       

5.      Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Neuss e.V., Neuss,      

6.      Diakonisches Werk der ev. Kirchengemeinden Rhein-Kreis Neuss e.V., Grevenbroich,

7.      Diakonisches Werk der ev. Kirchengemeinden in Neuss e.V., Neuss,

 

institutionelle Zuschüsse. Damit werden die Verbände in die Lage versetzt, neben den zweckgebundenen Maßnahmen bestimmte Aktivitäten - je nach Eigenverständnis bzw. satzungsgemäßen Aufgaben des Verbandes - finanziell abzudecken.

Die Wohlfahrtsverbände haben ihre Aufgaben, die nicht durch einzelne spezielle Vereinbarungen und Projekte erfasst sind, in einem Aufgabenkatalog zusammengestellt, der im Zusammenhang mit dem Abschluss einer Leistungsvereinbarung aktuell erörtert wird. Danach umfasst die institutionelle Förderung insbesondere folgende Bereiche:

-                 Wahrnehmung spitzenverbandlicher Aufgaben in der Jugendhilfe, Altenhilfe und Sozialplanung

-                 Mitwirkung in den gesetzlich vorgeschriebenen Arbeitsgemeinschaften sowie in der Pflegekonferenz, der Gesundheitskonferenz, dem Gesundheits- und Sozialausschuss sowie der Kommission „Silberner Plan“

-                 Mitwirkung in den Arbeitsgemeinschaften der Freien Wohlfahrtspflege im Rhein-Kreis Neuss

-                 Beratung und Unterstützung angeschlossener Mitgliedsvereine und Verbänden und weiterer Gruppen

-                 Geschäftsführung des jeweiligen Wohlfahrtsverbandes

-                 Freiwilliges Soziales Jahr und Bundesfreiwilligendienst als Unterstützung für die unterschiedlichen Leistungsbereiche des Wohlfahrtsverbandes

-                 Unterstützung für unterschiedliche Arbeitsbereiche durch Mitarbeiter mit Mehraufwandsentschädigung und ehrenamtliche Mitarbeitende

-                 Die Gewinnung, Begleitung und Förderung ehramtlicher Tätigkeit innerhalb und außerhalb des Wohlfahrtsverbandes wie z.B. Vorstandsarbeit, Organisation von Sammlungen, Festen und Feiern, Mitgliederbetreuung

-                 Unterstützung und Schaffung von ehrenamtlicher Arbeitsfeldern; Beratung, Begleitung und Förderung/Weiterbildung ehrenamtlicher Mitarbeitenden

-                 Die Unterstützung für Familien und deren Kinder bzw. von Einzelpersonen in akuten Notlagen

-                 Die Unterstützung von Kindern, Jugendlichen in sozialer und finanzieller Armut (z.B. Bildung, Mahlzeiten, Kleidung und Schulmaterialien)

-                 Die sozialanwaltliche Unterstützung von Hilfebedürftigen

-                 Initiativen zur Stärkung von Selbstbestimmung und Autonomie im Leben der Menschen

-                 Die Förderung von ehrenamtlichen Engagement, die Stärkung und Unterstützung bürgerschaftlichen Engagements, die Förderung von Freiwilligenarbeit

 

In den Haushaltsberatungen sind für die institutionelle Förderung für das laufende Haushaltsjahr 278.000,--- € bereitgestellt worden. Die Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtsverbände im Rhein-Kreis Neuss hat mit Schreiben vom 08.06.2011 einen Verteilerschlüssel vorgelegt, den die Verwaltung im Beschlussvorschlag übernommen hat.